Gefahrstoff - Einkauf in Japan ohne SDB in Landessprache

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  • Hallo liebe Community,

    wir beziehen für einen Produktionsprozess einen Gefahrstoff (es handelt sich hierbei um ein Mineralöl) welcher in Japan hergestellt und über eine lokalen Lieferanten an uns geliefert wird. Das Sicherheitsdatenblatt liegt nur in Englisch vor und kann nicht in Landessprache zur Verfügung gestellt werden.

    1. Was haltet ihr grundsätzlich von dem SDB

    2. Da es nur in Englisch vorliegt, jedoch grundsätzlich in Landessprache Deutsch verfügbar sein müsste. Wie würdet ihr weiter vorgehen ?

    Besten Dank für die Hilfestellung

    Andreas

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  • Da gibt es so einige Fragen...

    Was sagt die WGK Stufe aus?

    Welches Mineralöl ist es?

    Sind die restlichen 99-90% nur Wasser? Da es sich um "Stamping Oil" handelt nehme ich mal an, das da noch mehr als nur Wasser enthalten ist...

    Das SDS bezieht sich nur auf Japanische Regularien... dort kann das so stimmen.

    Den Link, den KaMich angefügt hat... da gibt es eine Checkliste... die würde ich ausfüllen, als Dokumentation gut aufbewahren, aber viel mehr noch: deinem Lieferanten weiterleiten. Wenn er in der EU angesiedelt ist, so muss er sich an EU-Recht halten

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Die erste Frage die man sich hier stellen muss ist:

    Wer ist der Importeur?

    Möglicherweise ist ja der "lokale Lieferant" nur der reine Transporteur und Ihr habt ihn rein mit der Logistik beauftragt. Dann seid ihr selbst Importeur und somit für alle Regularien selbst verantwortlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie wär es denn, wenn ihr mal eine Substitionsprüfung macht, setzt das mal in Gang, Wirkt Wunder! Wenn der Lieferant gut ist, fängt er an die nötigen Informationen zu besorgen - wenn nicht: Fire and forget. Eine gewisse Härte muss allerdings im Anschreiben vorhanden sei incl. Fristsetzung usw.

    Also nicht auf Streichelzoo machen, sondern Härte, dann denn Verteilerschlüssel schön groß wählen.

    Probiert es, es klappt in 3/4 der Fälle sofort.

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

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  • Hab hier noch was gefunden:

    DGUV_Info_213-082

    "4.4 Besonderheiten beim Import aus Nicht-EU-Ländern

    ...Eine rechtliche Verpflichtung seitens der im Ausland ansässigen Firma hierzu kann nicht abgeleitet werden. Andererseits ist jedoch der Importeur verpflichtet, im Fall eines so importierten Gefahrstoffs, selbst ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und das Etikett anzupassen, sofern der Stoff in der EU in Verkehr gebracht wird. Wird der Gefahrstoff nur im eigenen Betrieb eingesetzt, so müssen zumindest die Gefährdung der Beschäftigten ermittelt werden und die Beschäftigten ausreichend über die Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden...."

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die hilfreichen Hinweise

    Update:

    Wir beziehen diesen Stoff über einen in Deutschland ansässigen Lieferanten. Somit ist dieser auch Inverkehrbringer. Mit etwas Nachdruck heute durch unseren Einkauf und den Verweis auf REACH wurden ordnungsgemäße Dokumente in Landessprache übergeben.

    Beste Grüße

    Andreas Liebing

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  • Hallo Andreas,

    könntest du das neu SDB auch einstellen? Ein Vergleich ist nicht ganz uninteressant.

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!