Guten Abend.
Mit Blick auf die neuste Gesetzesänderung zum Thema „Arbeits-/Dienstunfall“ (§ 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII) wollte ich mal fragen, wie Ihr die Angelegenheit bzgl. des vermeintlichen Zutrittsrechts des Arbeitgebers bei Telearbeit zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bewertet. Wurde dies bereist gerichtlich überprüft bzw. gibt es hierzu schon eine Rechtsprechung?
VG Snooze