Hallo in die Runde,
unser Ausbildungsleiter hat mich gebeten, unsere angehenden Mechatroniker zum Thema Gefährdung durch einen elektrischen Schlag zu unterweisen.
Die IHK setzt eine solche Unterweisung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung voraus: "Zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei der Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messung an unter Spannung stehenden Anlagen und Betriebsmitteln ist jeder Prüfling vor Beginn der Prüfung vom Ausbildungsbetrieb in den Gefahren zu unterweisen."
Reicht die SiFa-Ausbildung und die DGUV V0 aus, um solche eine Unterweisung durchzuführen oder muß dass von einer Elektrofachkraft gemacht werden?
Danke und Gruß
Harti