notwendige Qualifikation für die Unterweisung angehender Mechatroniker zum Thema elektrische Gefahren

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo in die Runde,

    unser Ausbildungsleiter hat mich gebeten, unsere angehenden Mechatroniker zum Thema Gefährdung durch einen elektrischen Schlag zu unterweisen.

    Die IHK setzt eine solche Unterweisung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung voraus: "Zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei der Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messung an unter Spannung stehenden Anlagen und Betriebsmitteln ist jeder Prüfling vor Beginn der Prüfung vom Ausbildungsbetrieb in den Gefahren zu unterweisen."

    Reicht die SiFa-Ausbildung und die DGUV V0 aus, um solche eine Unterweisung durchzuführen oder muß dass von einer Elektrofachkraft gemacht werden?

    Danke und Gruß

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 (4. November 2021 um 15:52) aus folgendem Grund: dicke Finger ;o)

  • ANZEIGE
  • Harti64 4. November 2021 um 15:51

    Hat den Titel des Themas von „notwendige Qualifikation für die Unterweisung angehender Mechatroniker zum Theam elektrische Gefahren“ zu „notwendige Qualifikation für die Unterweisung angehender Mechatroniker zum Thema elektrische Gefahren“ geändert.
  • Wenn du dazu befähigt bist... sonst hätte dich der Ausbildungsleiter ja nicht angefragt. Ausbildung und Kompetenz sind vorhanden und auf dem aktuellen Stand.

    "...Aus § 7 ArbSchG lässt sich ableiten, dass für die Durchführung der elektrotechnischen Unterweisung mindestens eine Fachkraft mit entsprechender Berufsausbildung und Erfahrung notwendig ist...."

    https://www.sifa-news.de/news/elektrosi…erfuer-vorliegt

    https://www.e-service-check.de/wer-darf-elektrisch-unterweisen/

    Das ganze soll doch aber im Rahmen einer IHK-Ausbildung geschehen... und da lässt die IHK jeden ran? Was steht denn in den Ausbildungsplänen?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    wer darf unterweisen? Jemand der hier auch weisungsbefugt ist. Die Unterweisung spiegelt ja eine Verhaltensregel, die einzuhalten ist!

    Wer kann unterweisen? Jemand der die nötige Fachkenntnis hat. Gerade im Falle von Elektrizität kann dies über Leben und Tod entscheiden.

    Ergo, eine Unterweisung geht ja auch als Team. Die Fachkenntnis holt man sich dazu. Die Weisungsbefugnis für die Fasi bekommt man bspw. per Auftrag.

    Das bekommt ihr hin.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    hier stellt sich mir eine Frage:

    Wer bildet denn eure Mechatroniker aus?

    Der Ausbilder, bzw. einer davon ist doch prädestiniert für diese Unterweisung bzw. es gehört meiner Meinung nach sogar zu seinen Aufgaben und Pflichten.

    Er ist weisungsbefugt da Ausbilder und Elektrofachkraft, also auch fachlich versiert, ansonsten könnte er ja keine Mechatroniker ausbilden.

    Ansonsgten stimme ich Eweline und Waldmann zu.

    Gruß,

    Carsten

  • Hallo in die Runde und Danke für eure Kommentare und Anregungen.

    Durch Umorganisation ist die Elektrofachkraft irgendwie bei uns hinten runter gefallen. Das man so eine Stelle nun ja doch irgendwie braucht, ist keinem der Entscheider aufgefallen.

    Spätestens bei der Unterweisung von elektrisch unterwiesenen Personen EuP - ich denke so könnte man die Azubis in diesem Zusammenhang durchaus sehen - benötigt man eine Elektrofachkraft.

    Wenn bei einer Führungskraft die Hands-Up-Mentatlität nur aus Aktionismus besteht, kommt so etwas gescheites dabei rum :cursing:

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Harti

  • ANZEIGE