Moin,
ich stelle mir eine Sammelbetriebsanweisung etwas schwierig vor, da es bei den einzelnen Geräten ja durchaus Gefährdungen gibt, die es bei anderen Geräten nicht gibt, insofern müsste man im Text dann doch wieder auf das zugehörige Gerät verweisen. Entweder wird die BA zu allgemein oder ich habe dauernd Textstellen, die immer nur für ein Gerät gelten.
Gruß Frank
Sieh auch mal hier. DGUV I 21 - 010 Sicherheit durch Betriebsanweisungen
INteressant ist dabei die Nummer 3. Hier wird darauf hingewiesen, dass BA objekt- und adressatebezogen sein müssen. Bei glaeichartigen Gefahrenlagen oder Schutzmaßnahmen, dieses in einer BA abgehandelt werden kann.
Grundlage aller BA ist die Gefährdungsbeurteilung.