Guten Morgen,
wieder einmal ein Thema, dass so gar nicht an mich ran will...
Folgende Ausgangslage:
- Wir sind Mieter in einem - ursprünglich als Bürogebäude - konzipierten Komplex und betreiben nun hier Labore, Büros und eine Produktion.
- Wir haben eine RLT-Anlage, die die Labore und Produktion mit 100% Frischluft versorgt
- Die Abluft wird mit mehreren Strängen abgeführt, Teilweise sind auch die Abzüge und die Belüftung der Sicherheitsschränke daran angeschlossen.
- Irgendwann (vor mehr als 15 Jahren) wurde beschlossen, dass wir mit 1,2-dimethoxyethane (EGDME, CAS Nr. 110-71-4) als Lösungsmittelzusatz 96 well Platten beschichten. Und dies in einer Menge, die nicht mehr als laborüblich betrachtet werden kann (12l 50% EGDME-Lösung wird über 1,5 h in Platten verteilt)
- Er wurden zusätzliche Abluftrohre installiert, die die Abluft der Maschine und Inkubationskisten absaugen und den Unterdruck für das Absaugen der Beschichtungslösung erzeugen/abführen. Diese Abluft wird aber nicht über das Dach abgeführt, sondern an der Hauswand im 1. OG des 3stöckigen Gebäudes. Neben der Auslassöffnung sind die Fluchttüren, um die Gebäudeecke herum befindet sich die Fensterfront (da es Labore und Produktion sind, werden diese nie geöffnet).
Nun bin ich vor kurzem als SiFa an Bord gekommen und habe den nicht vorhandenen EX-Schutz auf den Tisch gebracht... wir hatten Messwerte, ....uih...
Bei der ersten Begehung unseres Gutachters zur Erstellung des EX-Schutzkonzeptes wurde der Wandauslass am Gebäude in keinster Weise thematisiert.
Die anderen Aufgaben (Potentialausgleiche, Ex-Zonenfestlegung etc.) sind wir am Abarbeiten - und davon war eine Aufgabe die Kunststoffrohre ableitend auszuführen, was aufgrund der Rohrführung durch die komplette Produktion und mehrere Räume/Stockwerke nicht umsetzbar war. Alternativ wird ein neuer Abluftstrang geplant, der wie die anderen ebenfalls an der Hauswand münden soll.
Und nun kommt der Gutachten mit einem 5m Schornstein auf unserem Flachdach... und da fragen sich meine Techniker: Warum jetzt und nicht vorher?
Ergänzend kommt noch hinzu: Vor der Abluft-Öffnung sind noch Aktivkohlefilter geplant, so dass wir bei gemessenen 800 ppm (max.) bzw. 200 ppm (1 min mittel) Lösungsmittel in der Abluft nach Aktivkohlefilter-Passage stehen.
Die ECHA gibt einen ppm Umrechnungsfaktor mit 1 ppm = 3,74mg/m3 an... und aus der TA Luft (5.2.5 Organische Stoffe sowie 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxische Stoffe) komme ich auf Grenzwerte der Massenkonzentration von 50 mg/m3 bzw. 1mg/m3 ... Zusätzlich stuft die ECHA den Stoff auch als "not relevant" für die Umwelt ein.
Fragen:
Wenn ich mit die Werte ansehe frage ich mich, ob die Aktivkohlefilter überhaupt als Maßnahme zum Ziel führen oder ein Nicht-Fachkundiger einfach mal was installiert hat... oder muss ich auch die Zeit betrachten und dann sehen die Werte anders aus? (es wird wöchentlich 1-2 mal für max 4-5 h gearbeitet und Abgas erzeugt...).
Muss bei reiner Abluft aus Laboren oder Produktionsstätten - und hier betrachte ich nur die Abluft aus üblichen Abzügen und die RLT-Abluft - ein Schornstein immer seine 5 m auf dem Flachdach haben?
Und nun: Bei unserer lösungsmittelhaltigen Abluft nach Aktivkohlefilter-Passage handelt es sich ja wirklich um Prozessabluft... auch wenn dies vorher nicht betrachtet wurde: Wie seht es hier mit der Zulässigkeit der Wandführung und dem nachträglichen Schornstein und hat der Gutachter - auch wenn er in der ersten Runde dies nicht thematisiert hatte - recht?
Vielleicht hat sich einer aus der Community auch schon mit so einem Thema befassen müssen und kann mir einen Tipp geben.