Brandschutztechnisch vorgeschriebene Mindestabstände von Holz Paletten Stapeln

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    weder die Landesbauordnungen, noch die Industriebaurichtlinie geben hier eindeutige Aussagen.
    Wenn es sich dabei aber um einen Überdachten Lagerplatz oder eine überdachte Rampe handelt, greifen diese.

    Die VVB (Verordnung zur Verhütung von Bränden) schreibt die Abstände ab einen bestimmten Lagervolumen vor.

    Da es sich bei Aussenwänden ja meist nicht um Brandschutzwände handelt, ist die Gefahr eines Flammenüberschlages aber sehr hoch.

    Auch wenn die VVB für kleinere Lagermengen nicht greift, ich halte immer 5 Meter Abstandsfläche ein (wenn die Aussenmauer keine Brandwand ist).
    Diese 5 Meter entnehme ich aus den Bauordnungen, bzw. der Industriebaurichtlinie..öffnungen in Brandwänden.

    gruß, herbert

  • Hallo Herbert,


    die VVB kann man sicher zur Orientierung heranziehen, es gibt sie aber nur in Bayern :D

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo zusammen,

    zur Lagerung von Paletten an Gebäuden haben auch die Sachversicherer Vorgaben.

    Bei uns finden regelmäßige Begehungen durch den Sachversicherer statt und es wird dann darauf hingewiesen, dass keine brennbaren Materialien, also auch keíne Paletten, unmittelbar an Gebäuden gelagert werden dürfen. Dies wird damit begründet, dass eine derartige Lagerung eine Brandstiftung erleichtert.
    Es werden Sicherheitsabstände von min. 5 m gefordert.

    Daher sollte man auch evt. mit seinem Sachversicherer Rücksprache halten. Ob es dazu eine VDS-Richtlinie gibt weiss ich nicht.

    Gruß

    Puma

  • Hallo!

    Ich möchte das Thema nochmal aufleben lassen, da ich heute vor ein solches Problem gestellt wurde.
    Eine kleine Fabrik mit vielen Verpackungskartons, Regalen mit Holzböden usw. ist in einer Halle mit Aluminium-Außenhaut.
    400 Paletten stehen direkt an der Halle. Sollten diese brennen, schmilzt das die Außenhaut durch. Der Hallenmeister denkt natürlich nur an die Brandgefahr im Inneren.
    Wer kann mir mit kokreten Aussagen zu Abständen helfen?

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,

    da gibt es eine Broschüre des Brandversicherers FM-Global.
    Da das ein Versicherer mit Hauptsitz in den USA ist, wird hier der Schwerpunkt auf Sprinkler gelegt.
    Allerdings gibt es auf der letzten Seite eine interessante Tabelle bezüglich der vom Versicherer erwarteten Mindestabstände zu Gebäuden.
    Bei der von Flügelschraube beschriebenen Situation beläuft sich der Sicherheitsabstand wohl auf mindestens 3 m.

    Viele Grüße
    Andreas

  • Danke für den Hinweis!

    Mein Gefühl allerdings würde mir 3 m absolut verbieten. Bei Vollbrand eines Leerpallettenstapels sind die Flammen länger als 3 m.
    Bei meiner Suche stieß ich auf die VdS-Klausel 2000. Unter Punkt 4.3.1 Räumliche Trennung lese ich: Abstand Holzlager - Gebäude 20 m.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo,

    sofern man nichts passendes in der entsprechenden Sonderbauvorschrift findet,
    dann entweder die VdS 2000 mit Abstand 20m oder Rücksprache mit der
    Brandschutzdienststelle halten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010