Hallo liebes Forum,
eine kurze Rechtsfrage zu der ich gerne um eure persönliche, (selbstverständlich nichts rechtsverbindliche) Einschätzung fragen möchte.
Wir haben folgendes Situation:
Einer unserer Beschäftigten (Brandschutzhelfer) will kurzfristig in Brückenteilzeit gehen (3 Tage Woche)
Was für uns bedeuten würde, dass der Brandschutz nicht mehr vollständig gewährleistet wäre.
Normalerweise können wir einen Wunsch auf Teilzeit nicht ohne weiteres ablehnen, jedoch können wir dies laut Gesetzgeber wenn die Sicherheit im Betrieb dadurch beeinträchtigt wird.
Haltet ihr das beim Brandschutzhelfer schon für gegeben oder gilt das erst für den Brandschutzbeauftragen oder SiFa usw.? Wie würdet ihr das sehen?
Langfristig wäre es wahrscheinlich so das wir uns um Ersatz bemühen müssten um dem Wunsch stattgeben zu können. Und auch nochmal auf offiziellen Wege um rechtliche Einschätzung bitten würden beim Fachanwalt bevor wir was entscheiden.
Aber vielleicht erstmal grundsätzlich fürs Bauchgefühl: ist das beim Brandschutzhelfer bereits ein großes Problem wenn man diesen zwar ausgebildet hat aber er nur in Teilzeit präsent ist?