Hallo,
ich habe mal wieder eine Fragestellung mitgebracht:
Welche Kennzeichnung bedarf mitgeliefertes Zubehör zu einer Maschine/Anlage?
1. Simples Beispiel: Ein kleines Podest welches mit der Maschine ausgeliefert wird, welches als Trittererhöhung oder auch Ablage zum Austausch von Teilen für die Wartung dient.
Inwieweit muss dieses in irgend einer Art gekennzeichnet werden? Oder muss es das gar nicht?
2. Komplexeres Beispiel: Ich habe zb. einen speziellen Hubwagen, der für die Wartung der Maschine benötigt wird.
Wir betrachten diesen als Bestandteil unserer CE. Benötigt er ein Typenschild? Wenn ja, mit welchen Angaben? Gibt es da Vorschriften?
Freue mich auf Eure Anregungen!