Kennzeichnungen von Zubehör zur Maschine

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  • Hallo,

    ich habe mal wieder eine Fragestellung mitgebracht:

    Welche Kennzeichnung bedarf mitgeliefertes Zubehör zu einer Maschine/Anlage?

    1. Simples Beispiel: Ein kleines Podest welches mit der Maschine ausgeliefert wird, welches als Trittererhöhung oder auch Ablage zum Austausch von Teilen für die Wartung dient.

    Inwieweit muss dieses in irgend einer Art gekennzeichnet werden? Oder muss es das gar nicht?

    2. Komplexeres Beispiel: Ich habe zb. einen speziellen Hubwagen, der für die Wartung der Maschine benötigt wird.

    Wir betrachten diesen als Bestandteil unserer CE. Benötigt er ein Typenschild? Wenn ja, mit welchen Angaben? Gibt es da Vorschriften?

    Freue mich auf Eure Anregungen!

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  • Guten Morgen,

    niemand noch eine Meinung dazu?

    Beim Hubwagen würde ich zumindest ein Schild mit der maximalen Traglast angeben.

    Sonst bin ich der Auffassung, wenn das Zubehör mit der Maschine ausgeliefert wurde, bedarf es keine extra Kennzeichnung.

    Einwände?

  • Moin Noch ein Igel,

    leider ist die Frage so offen, dass auch die Antwort nur lauten kann: Kommt drauf an.

    Bei dem Podest kann es sein, dass eine Kennzeichnung mit der max. Traglast anzubringen wäre. Es kann aber auch sein, dass dies im Rahmen der Bedienungsanleitung ausreichend ist. Für den Hubwagen gilt dies nicht, da ist die Angabe einer max. Traglast zwingend.

    Erfüllt das Zubehör die Funktion eines Sicherheitsbauteiles sieht es wieder anders aus....

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ist doch schonmal was.

    Mir ging es eher darum:

    Man stelle sich eine riesen Produktionshalle eines Kunden vor. Wir liefern dem Kunden eine von 100 Maschinen in dieser Halle. Zu unserer Maschine gehört zb. ein kleines Aufstiegspodest und ein Hubwagen, beides für die Wartung.

    Woher weiß der normale Bediener am Schluss, was genau in dieser riesen Halle zu unserer Anlage gehört und damit in unserer CE abgedeckt ist?

    Daher nahm ich an, es gebe so etwas wie Kennzeichnungspflichten, dass ein Zubehör zu einer Maschine gehört. Oder genügt es, wenn das mitgelieferte Zubehör in der Betriebsanleitung aufgeführt ist?

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  • Der Hubwagen ist frei beweglich, kann hin gefahren werden wo man will, wird 1x im Jahr zu Wartung benötigt, um eine spezielle Komponente aufzunehmen.

    Der Wagen wurde größtenteils von uns als Maschinenhersteller gefertigt und wird als Bestandteil der Gesamtmaschine betrachtet. Gehörte mit zum Lieferumfang und wird nicht separat verkauft.

  • Hallo "Igel",

    m. E. sind beide Komponenten nicht Bestandteil der Maschine.

    Der Tritt oder das Podest muss nach DIN EN 131 und der Hubwagen entsprechend einem Flurförderzeug gekenzeichnet werden.

    Ggfs. beide noch zusätzlich mit einer Verwendungsbeschränkung auf eure gelieferte Maschine, in deren Bedienungsanleitung sicherlich

    in dem Abschnitt "Wartung" darauf verwiesen wird.

    mfg

    Uwe

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  • Hallo Uwe,

    genau das habe ich mich auch gefragt. Darf ich frei bewegliches Zubehör einfach als zugehörig zur Maschine betrachten, oder muss das separat betrachtet werden?!

    Also Maschinen CE oder Einzel CE?

    Einzel CE, so habe ich es bisher verstanden eigentlich nur, wenn zb der Hubwagen extra in Verkehr gebracht wird, was hier ja nicht der Fall ist.

  • Moin,

    handelt es sich bei dem Hubwagen um ein speziell angefertigtes Modell, welches für die Wartung zwingend erforderlich ist, oder kann ein Standardhubwagen verwendet werden ?

    Sollte dieser Hubwagen, wie oben beschrieben, Bestandteil Eurer Maschine und Auslieferung sein, müsste es ja auch eine dazugehörige Unterweisung zur Bedienung für die Wartung geben.

    Auch bei großen Stanzmaschinen, etc. gibt es frei bewegliches Zubehör, welches als Bestandteil der Maschinen bezeichnet wird, Unterschied ist wahrscheinlich, dass die Teile bei der Produktion in der Regel an der Maschine bleiben und nicht nur einmal jährlich benötigt werden.

    Eventuell könnt ihr lieber eine jährliche Wartung anbieten und den Hubwagen mitbringen.

    Glück Auf aus dem Pott

    der Jörg