Beiträge von Noch ein Igel

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    Liebe Leute,

    was sagt ihr: Muss ich als Hersteller von Maschinen dafür Sorge tragen, wie eine potzenziell verunfallte Person vom "Dach" einer Maschine geborgen werden muss?

    Wir haben an der Oberseite der Maschine eine Verankerungsposition zum Einhaken einer Absturzsicherung vorgesehen. Desweiteren eine Anstellmöglichkeit für eine Leiter.

    Ist die Höhenrettung komplett Betreiberobliegenheit oder müsste ich Vorrichtungen vorsehen, damit zb eine Bare abgeseilt werden kann?

    Kennt jemand überhaupt dazu Richtlinien ob ich überhaupt soetwas wie eine Absturzsicherung an meiner Maschine vorsehen muss?

    Auf dem Dach der Maschine (2m Höhe) sind teilweise Wartungsarbeiten zu erledigen.

    Die MRL sagte folgendes:

    1.5.15 Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko

    Die Teile der Maschine, auf denen Personen sich eventuell bewegen oder aufhalten

    müssen, müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder

    ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird.

    Diese Teile müssen erforderlichenfalls mit Haltevorrichtungen ausgestattet sein, die

    benutzerbezogen angebracht sind und dem Benutzer einen sicheren Halt

    ermöglichen.

    Michael, genau darum geht es, ob der Hersteller Hinweise zur Entsorgung geben muss oder ob das reine Betreibersache ist.

    In unserer Betriebsanleitung befindet sich ein Kapitel, mit der allgemeinen Aussage, dass nach den geltenden lokalen Vorschriften entsorgt werden muss.

    Der Kunde fordert, dass wir die genaue Entsorgung beschreiben sollen.

    Hier etwas Butter:

    Es handelt sich um einen Stoff mit folgenden Risiken lt. Sicherheitsdatenblatt:

    Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302)
    Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 (H317)

    Die Gefahren treten aber nur beim Zerstäuben oder Erhitzen auf.

    WIr (der Hersteller) geben die Information, dass nach dem Öffnen der Maschine PSA in Form von Atemschutzmaske, Schutzbrille und Handschuhe/Kittel zu nutzen sind, obwohl theoretisch vor dem Öffnen sowieso alles abgesaugt wurde, vorher lässt die Maschine sich nicht öffnen..

    Der Stoff fällt an, wenn mit der Maschine produziert wird, sonst nicht. Nach dem Prozess ist es ungefährlicher intermetallischer Stoff.

    Das SDS gibt aber den Hinweis, "darf nicht in die Umwelt gelangen". Wobei das lustig ist, da das Endprodukt ein stinknormales Alltagsprodukt ist, was mit Sicherheit 90% der deutschen Männer nutzen. Ok meist entsorgt man es im gelben Sack.

    Ola zusammen,

    muss der Hersteller einer Maschine den Betreiber mit Informationen versorgen, wie die Entsorgung - der während eines Prozesses in der gelieferten Maschine anfallenden Stoffe - zu erfolgen hat?

    Oder muss der Betreiber sich selbst darum bemühen und nach geltenden lokalen Gesetzen selbst die ordnungsgemäße Entsorgung ergründen?

    Ist die Entsorgung also auch Herstellerthema oder reines Betreiberthema und damit allein vom Betreiber und seiner Gefährungsbeurteilung zu berücksichtigen?

    Gibt es Meinungen hierzu?

    Hallo Uwe,

    genau das habe ich mich auch gefragt. Darf ich frei bewegliches Zubehör einfach als zugehörig zur Maschine betrachten, oder muss das separat betrachtet werden?!

    Also Maschinen CE oder Einzel CE?

    Einzel CE, so habe ich es bisher verstanden eigentlich nur, wenn zb der Hubwagen extra in Verkehr gebracht wird, was hier ja nicht der Fall ist.

    Der Hubwagen ist frei beweglich, kann hin gefahren werden wo man will, wird 1x im Jahr zu Wartung benötigt, um eine spezielle Komponente aufzunehmen.

    Der Wagen wurde größtenteils von uns als Maschinenhersteller gefertigt und wird als Bestandteil der Gesamtmaschine betrachtet. Gehörte mit zum Lieferumfang und wird nicht separat verkauft.

    Ist doch schonmal was.

    Mir ging es eher darum:

    Man stelle sich eine riesen Produktionshalle eines Kunden vor. Wir liefern dem Kunden eine von 100 Maschinen in dieser Halle. Zu unserer Maschine gehört zb. ein kleines Aufstiegspodest und ein Hubwagen, beides für die Wartung.

    Woher weiß der normale Bediener am Schluss, was genau in dieser riesen Halle zu unserer Anlage gehört und damit in unserer CE abgedeckt ist?

    Daher nahm ich an, es gebe so etwas wie Kennzeichnungspflichten, dass ein Zubehör zu einer Maschine gehört. Oder genügt es, wenn das mitgelieferte Zubehör in der Betriebsanleitung aufgeführt ist?

    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Fragestellung mitgebracht:

    Welche Kennzeichnung bedarf mitgeliefertes Zubehör zu einer Maschine/Anlage?

    1. Simples Beispiel: Ein kleines Podest welches mit der Maschine ausgeliefert wird, welches als Trittererhöhung oder auch Ablage zum Austausch von Teilen für die Wartung dient.

    Inwieweit muss dieses in irgend einer Art gekennzeichnet werden? Oder muss es das gar nicht?

    2. Komplexeres Beispiel: Ich habe zb. einen speziellen Hubwagen, der für die Wartung der Maschine benötigt wird.

    Wir betrachten diesen als Bestandteil unserer CE. Benötigt er ein Typenschild? Wenn ja, mit welchen Angaben? Gibt es da Vorschriften?

    Freue mich auf Eure Anregungen!

    Zitat

    Habe gerade noch das hier gefunden:

    CE-Kennzeichnung – Benötigt ein Lastaufnahmemittel eine CE-Kennzeichnung?

    https://gft-akademie.de/ufaqs/ce-kennz…-kennzeichnung/

    Ein Lastaufnahmemittel benötigt dann eine CE-Kennzeichnung, wenn dieses unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt. Dies ist abhängig vom Verwendungszweck des Lastaufnahmemittels. Wenn dieses zwischen einer Maschine und einer Last angebracht ist, fällt es in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.

    Demnach wäre solch eine Rahmen ein Lastaufnahmemittel.

    Gehört der mit zur Anlage dann keine extra CE-Kennzeichnung, aber bei fremdgelieferten Rahmen müssten dort auch CE-Kennzeichnungen angebracht werden.

    Es sei denn, er bezahlt den Hersteller, dass der das tut, weil er ohnehin schon die Dokumentation für die Anlage bereitgestellt hat. Das zu verweigern, wäre im Hinblick auf Folgeprojekte nicht klug.

    Oder eben der Hersteller sagt, das geht ihn nichts an, weil die Sicherheit hierbei im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten ist. Aber der Kunde will ja "nur", dass der Hersteller die Konformität der nachgebauten Rahmen als zugehörig zur Gesamtmaschine erklärt. Die Rahmen sollen also als Bestandteil der Maschine betrachtet werden.

    Das ist ja die Frage: Kann ich dem als Hersteller zustimmen oder eben nicht.

    Aber wir hatten es ja, ohne ausreichende Prüfung können wir dem so nicht zustimmen, wollen wir sauber sein.