Hallo Zusammen,
stehe kurz vor Abgabe meines Berichtes.
Habe als Thema das Befahren und reinigen eines Behälters ausgewählt.
Jetzt kamen aber Zweifel auf, ob ich bei der Beurteilung alles richtig gemacht habe. Anbei ein Auszug:
Grundlagen zur Beurteilung ist die technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen; Stand: 2014
Bei der Gefährdungsermittlung wurden im oberen Bereich des Behälters größere Stoffanhaftungen festgestellt. Diese könnten sich jederzeit lösen und die eingefahrenen Mitarbeiter treffen. Ebenso besteht Gefährdungspotential durch den undichten Wasserschieber (getroffenwerden von unkontrolliert bewegten Teilen). Im Abschnitt 4.2 TRBS 2111 wird die konstruktive Vermeidung von mechanischen Gefährdungen und in Abschnitt 4.3 die Handlungsgrundsätze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen beschrieben. Weder technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen wurden hier getroffen. Der Stand der Technik wird nicht widergegeben.
Damit ergibt sich ein mittleres Risiko. Die Akzeptanzschwelle ist überschritten. Es besteht die realistische Möglichkeit eines Schadenseintritts. Minderungsmaßnahmen sind angezeigt.
Wäre das so korrekt oder müsste ich hier auf die Nohl-Risikomatrix zurückgreifen und nicht auf die Regel verweisen?
Ich verzweifle noch
Vielen Dank schon mal!
Swen