Beteiligung Personalrat bei der Gefährdungsbeurteilung

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  • Moin,

    da der Personal- bzw. Betriebsrat ja Mitspracherecht bei der Gefährdungsbeurteilung hat möchte ich gerne wissen, wie ihr das gestaltet.

    Version 1: Der Personalrat wird zu jeder Begehung / Gefährdungsbeurteilung informiert und kann selbst entscheiden ob er teilnimmt. Die GB wird gemeinsam erstellt.

    Version 2: Die Begehung / GB wird mit dem Vorgesetzten und SiBe erstellt und die fertige Beurteilung dem Personalrat zur Prüfung vorgelegt.

    Zur Zeit läuft bei uns die Variante 1. Ich als SiFa unterstütze... also schreibe ich es nach der Beurteilung nieder und lenke damit die Richtung ein.

    Die fertige GB geht dann an den Vorgesetzten und er kümmert sich um die Umsetzung der Maßnahmen.

    Ich würde aber in einigen Bereichen lieber Variante 2 vornehmen, da vom Vorgesetzten mehr Informationen fließen, wenn der Personalrat nicht dabei ist.

    Wie handhabt ihr das?

    Gruß

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  • Ich lade den BR zur begehung ein. Ob ein Vertreter kommt müssen die Entscheiden. Das Protokoll bekommt der Abteilungsleiter.

    Der muss auch die GB machen. Dazu kann er den BR einladen. Ich mach es nicht.

    Bei der Erstellung von Mustern werden diese von allen Interessensvertretungen abgenickt. Vorher können wir die nicht veröffentlichen. Daher haben wir auch manche wichtige Muster noch nicht. Hängt da noch irgendwo fest

  • Version 2 mit Ergänzung:

    a) BR/PR ist bei der ASA dabei, kann mitwirken

    b) Mitwirken heißt nicht "life schalten" sondern grundsätzlich die Möglichkeit, Input zu geben

    Fakt 1: die GBU ist in der Verantwortung des Arbeitgebers.

    Fakt 2: Der BR/PR ist kein Arbeitgeber.

    Also: der BR liefert einzelne Inhalte, hat aber keinerlei Gesamtverantwortung. Insofern: Input holen - ja. Direkt bei der Erstellung beteiligen - nur wenn die ganz große Lust darauf haben, zuverlässig und ohne Verzögerungen zu verursachen (z.B. Terminfindung), und ggf. auch spontan mitwirken, sonst NEIN.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (7. Dezember 2020 um 09:53)

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  • Ich würde aber in einigen Bereichen lieber Variante 2 vornehmen, da vom Vorgesetzten mehr Informationen fließen, wenn der Personalrat nicht dabei ist.

    Warum sollte da mehr Information fließen, wenn der Personalrat die GBU hinterher bekommt? Da kann er immer noch sein Veto einlegen und weitere Maßnahmen usw. fordern, so dass die GBU dann nochmals aktualisiert werden muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    bei uns wird der PR zu den Begehungen eingeladen, aber ob er jemanden entsendet obliegt Ihm.

    Ein Begehungsprotokoll wird an alle Teilnehmenden versendet.

    Im Protokoll sind die Verantwortlichen der beschlossenen Maßnahmen dokumentiert.

    Die Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen wird in zeitlichen Abständen kontrolliert.

    Wir leisten Beratungs- und Unterstützungstätigkeit bei der Erstellung der GFs, aber erstellen muss sie der Bereichsverantwortliche.

    MfG

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • Warum sollte da mehr Information fließen, wenn der Personalrat die GBU hinterher bekommt? Da kann er immer noch sein Veto einlegen und weitere Maßnahmen usw. fordern, so dass die GBU dann nochmals aktualisiert werden muss.

    Wenn der PR nicht dabei ist, tauchen plötzlich viel mehr Probleme auf. Ist der PR dabei ist die Welt in Ordnung.

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  • ...

    Also: der BR liefert einzelne Inhalte, hat aber keinerlei Gesamtverantwortung. Insofern: Input holen - ja. Direkt bei der Erstellung beteiligen - nur wenn die ganz große Lust darauf haben, zuverlässig und ohne Verzögerungen zu verursachen (z.B. Terminfindung), und ggf. auch spontan mitwirken, sonst NEIN.

    Hast recht, aber gemäß Betriebsverfassungsgesetz hat er ja ein Mitspracherecht und sollte dies auch dann wahrnehmen, wenn wiedereinmal aus dem STOP-Prinzip das POTS Prinzip gemacht wird. Quasi zum Schutz der Arbeitnehmer (dessen Vertretung er ja ist) gegenüber dem Arbeitgeber. Da hat (hätte) er ja den längeren Hebel als der "einfache" Mitarbeiter.

    Aber ich gebe zu, in über 30 Jahren in einem Großkonzern habe ich das noch nie live erlebt. Selbst als ich Vertrauensmann war, ließ mich mein damaliger BR im Stich.

    Um die Frage zu beantworten, wir laden die Vertrauensleute ein, sozusagen als Vertreter mit Ahnung vom Inhalt. Der BR wird in Kopie eingeladen erscheint aber nie und hat auch keine Meinung zur erstellten Doku.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Der Punkt ist - man will etwas beschaffen/einbauen/umbauen. Dann muss SOFORT die präventive GBU erstellt werden. Der BR oder PR reagiert NUR nach seinen Sitzungen ("Alleingang" iss' nich'). Darauf WILL ich nicht warten.

    Wenn die flexibel sind - gerne. Diese Flexibilität gab es in meinem Dunstkreis nicht. Wo dies möglich WÄRE, wäre schon geil... Kurzer Anruf "Ey, BR/PR-Fritz, komma rübba, schaumermal das Ding gemeinsam an. In 10 min? Cool!"

    So läuft das aber leider (meistens) nicht.

  • Mitbestimmungsrecht ja aber fachlich und sachlich bitte.

    Ich stell mir halt immer mal die Frage ob die Einwände vom PR wirklich fachlich sind oder ob Sie nicht das ganze nutzen, um

    Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen.

    Meistens kann man sie argumentativ kriegen wenns um fachliche Dinge geht, instrumentalisieren lass ich mich nicht.

    Wenn sie Dinge im Protokoll geändert haben wollen, können sie haben, dann wird die Stelle als "vom PR geändert/gefordert/angemerkt" dokumentiert.

    Mfg

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

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  • Bei der Mitbestimmung im Rahmen der GB bezieht sich diese eigentlich auf die getroffenen Maßnahmen, die zwischen den Sozialpartnern besprochen werden.

    Das eine Beteiligung an den Begehungen den Informationsfluss beschleunigen kann, dürfte eher positiv sein, fällt aber nicht unter den Begriff "Mitbestimmung".

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Wenn die flexibel sind - gerne. Diese Flexibilität gab es in meinem Dunstkreis nicht. Wo dies möglich WÄRE, wäre schon geil... Kurzer Anruf "Ey, BR/PR-Fritz, komma rübba, schaumermal das Ding gemeinsam an. In 10 min? Cool!"

    So läuft das aber leider (meistens) nicht.

    genau das ist das Problem mit den Jungs und Mädels.....

    das Resultat wird meist nicht besser .... es dauert nur länger bis man zu einem umsetzbaren Ergebnis kommt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wenn der PR nicht dabei ist, tauchen plötzlich viel mehr Probleme auf. Ist der PR dabei ist die Welt in Ordnung.

    Komisch, das lässt auf ein gestörtes Verhältnis der Mitarbeiter zum Personalrat schließen.

    Aber ich gebe zu, in über 30 Jahren in einem Großkonzern habe ich das noch nie live erlebt.

    Bei uns funktioniert das.

    Wenn die flexibel sind - gerne. Diese Flexibilität gab es in meinem Dunstkreis nicht.

    Unser PR ist da flexibel, eigentlich hat immer irgend ein Mitglied Zeit und kann somit die Begehung begleiten.

    Ich stell mir halt immer mal die Frage ob die Einwände vom PR wirklich fachlich sind oder ob Sie nicht das ganze nutzen, um

    Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen

    Bei uns ist die Unterstützung durch den PR in der Regel fachlich fundiert.

    Bei der Mitbestimmung im Rahmen der GB bezieht sich diese eigentlich auf die getroffenen Maßnahmen, die zwischen den Sozialpartnern besprochen werden.

    Wobei der PR ja auch klare Aufgaben im Arbeitsschutz hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    bei uns ist es so, dass die Terminierung für die Begehungen im Vorfeld zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ohne Abstimmung mit dem Personalrat erfolgt. Der mit dem Fachbereich abgestimmte Termin wird dann dem Personalrat mitgeteilt und ihm somit auch die Möglichkeit der Teilnahme an der Begehung eingeräumt. Die fertiggestellte Gefährdungsbeurteilung wird dem Fachbereich und dem Personalrat zugeleitet. Wir bedienen uns zur Unterstützung bei der Erstellung der GB eines externen Dienstleisters.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG sind Gefährdungsbeurteilungen allerdings nicht mitbestimmungspflichtig (BVerwG 5.3.2012 – 6 PB 25.11 – PersR 2012, 380). Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine Maßnahme, die der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG unterfällt. Sie diene lediglich der Vorbereitung möglicher Maßnahmen und habe so noch keine Wirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse.

    VG

    Thomas

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  • Nach ASiG §9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

    (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
    (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

    ...

    Insofern - ich frage lieber nicht, zu welchen Themen sie sich äußern wollen, sondern beziehe sie in alle Themen ein, der Rest ergibt sich.

  • Hat der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht? Welche Rolle hat er hierbei genau?

    Antwort:

    In der BGHW-Wissen W 46-3 "Der Betriebsrat im Arbeitsschutz Rechte und Pflichten, Teil 2: Mitbestimmung und Mitwirkung" ist zu der Gefährdungsbeurteilung folgendes nachzulesen:

    Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung (Bundesarbeitsgericht, 08.06.2004, 1 ABR 13/03). Dies gilt für alle Vorschriften, die eine Gefährdungsbeurteilung fordern (zum Beispiel nach § 5 ArbSchG) und wenn diese Vorschriften keine zwingenden Vorgaben enthalten, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.08.2019, 1 ABR 6/18 klargestellt, in welchen Fällen eine Mitbestimmung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist:

    1.Festlegung von Vorgaben zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (Hierunter fallen insbesondere Methoden der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung).

    2.Festlegung der Gleichartigkeit von Arbeitsplätzen.

    3.Festlegung von Wiederholungsfristen für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

    4.Ausgestaltung der Dokumentation des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (Welche Unterlagen sollen in welcher Form aufbewahrt werden).

    Keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bestehen danach in folgenden Fällen:

    a)Beurteilung und Festlegung der durchzuführenden erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren zeitliche Umsetzung (Ausnahmsweise kann jedoch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bestehen, wenn eine Gefährdung durch unterschiedliche mögliche Schutzmaßnahmen beseitigt oder reduziert werden kann und es um die Entscheidung geht, welche der möglichen Maßnahmen umgesetzt werden soll).

    b)Kontrolle der Wirksamkeit der festgelegten konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie bereits ergriffener Arbeitsschutzmaßnahmen.

    c)Konkrete Beschreibung sowie Erfassung der die Arbeitsplätze betreffenden tatsächlich bestehenden Arbeitsbedingungen.

    d)Ermittlungen und Festlegungen der zu untersuchenden Gefährdungen (Aufgabe des Arbeitgebers ist es, alle denkbaren Gefährdungen, die bei den Tätigkeiten und am Arbeitsplatz auftreten können, zu ermitteln).

    e)Regelungen betreffend die Unterrichtung bzw. Information der Arbeitnehmer über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung."

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • natürlich hat die MAV (Mitarbeitervertretung) bei uns auch das Recht mitzuwirken. Nur interessieren die sich dafür nicht im Geringsten. Auch Einladungen durch mich werden mit aller Regelmäßigkeit ignoriert. :300: Dokumentiert ist das, insofern geht das in Ordnung....

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_(ツ)_/¯