Arbeiten in Behältern / Tanks - Rettung aus diesen

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  • Es geht hier immer um den Grund der Ohnmacht!

    Ist jemand abgestürzt und liegt in einem Behälter ist die Rettung mit Beinschlaufen sicherlich nicht die erste Lösung.

    Das sollte aber im Vorfeld nachbestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen werden. (HSG beim Abstieg, Abseilen durch Feuerwehr, etc.)

    Die größte Gefahr geht meiner Meinung nach davon aus dass im Behälter jemand bewusstlos wird. Ob durch Umgebungseinflüsse oder innerer Ursache ist erst mal zweitrangig, wobei man gegen Umgebungseinflüsse Maßnahme ergreifen kann, gegen die innere Ursache oft nicht.

    Vor allem für diese Fälle betrachte ich immer primär die Rettung, wobei, wie oben geschrieben, die Möglichkeit des Absturzes nicht unbetrachtet bleiben darf...

    Krieg ist Verbrechen!

  • Aus meiner Sicht geht das hier in eine falsche Richtung.

    Die richtige Vorbereitung, die richtigen Rettungspartner und Arbeitsmittel, dann muss man vielleicht nicht retten.

    Das Zauberwort heißt GBU

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das Zauberwort heißt GBU

    Mit Deinem Zauberwort wirst Du aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus dem engen Behälter gerettet werden muss nicht auf 0 bringen und somit muss man trotzdem vorbereitet sein. Somit sind Überlegungen zum sinnvollen Rettungsmittel und dessen Anwendung durchaus relevant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Meine ganzen Aufführungen sind alle Bestandteil der GBU (in diesem Fall der Erlaubnisschein)

    Da gehört das Thema Rettung mit dazu, auch wenn man durch diese GBU alles mögliche getan hat um die Arbeit so sicher wie möglich zu machen.

    Da sehe ich das genau so wie AxelS

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Meine ganzen Aufführungen sind alle Bestandteil der GBU (in diesem Fall der Erlaubnisschein)

    Da gehört das Thema Rettung mit dazu, auch wenn man durch diese GBU alles mögliche getan hat um die Arbeit so sicher wie möglich zu machen.

    Da sehe ich das genau so wie AxelS

    Mit Deinem Zauberwort wirst Du aber die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus dem engen Behälter gerettet werden muss nicht auf 0 bringen und somit muss man trotzdem vorbereitet sein. Somit sind Überlegungen zum sinnvollen Rettungsmittel und dessen Anwendung durchaus relevant.

    Ich habe nichts anderes zum Ausdruck bringen wollen,,,,,,,,,,,,,,,,haste GBU, haste Erlaubnisschein mit den notwendigen zu treffenden Maßnahmen, inkl. Rettung und Hilfe durch Dritte

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    sind diese Hubgeräte auch elektrisch erhältlich? Ich würde sie in Kombi mit manuellen einsetzen. Vielleicht kann mir einer einen Lieferanten nennen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Halil

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  • Unsere Feuerwehr hat HSG mit Kurbel an denen sie einen Akkuschrauber anschließen kann.

    Diese werden überwiegend bei Abseilarbeiten oder Arbeiten mit dem Sitzbrett verwendet.

    Die Rettung mittels Kran kann in Ausnahmefällen auch eine Lösung sein, da wäre ich aber Seeehhhr Vorsichtig!!!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Hallo zusammen,

    mittlerweile ist das Ganze bei uns ans Laufen gekommen und ich konnte zumindest mal vielen Leuten die Augen öffnen was alles im Argen liegt. Wir haben zwar Verfahrensanweisungen, aber richtig dran halten tut sich noch keiner, geschweige den gibt es die nötige Ausrüstung. Aber es sieht gut aus, man ist gewillt nun zügig aktiv zu werden.

    Haben die Fa. Kendler mit ins Boot geholt aber es wird natürlich dauern, die Vielzahl an Behältern ab zu arbeiten bzw. die nötige Ausrüstung zu beschaffen.

    Ihr könntet mir aber nochmal helfen.

    Könnt ihr mir einen Hersteller empfehlen oder einen Tipp geben.

    Ich soll Angebote für ein Belüftungsgerät suchen, mit dem man die Behälter mit Frischluft versorgen kann. Würde mir hier am liebsten einen Außendienstler her holen, um vor Ort alle Behälter zu zeigen und dann eine passende Lösung zu bekommen.

    Außerdem möchten wir Messgeräte beschaffen die ständig die Sauerstoffgehalt messen. Vielleicht habt ihr mir hier auch Erfahrungswerte, was gute Hersteller am Markt sind.

    Besten Dank vorab

  • Hast du Exlposionsgefährdete Bereiche?

    Dann brauchst du eines mit entsprechender ATEX-Zulassung.

    Wir haben unter anderem Gebläse der Fa. Ramfan (https://pksafety.com/ramfan-ub20xx-…g-and-canister/) und ähnliche im Einsatz. Da kann man Schlauchstücke (Lutten heißen sie bei uns) aneinanderstecken und somit die Länge entsprechend der Anforderungen anpassen.

    Sauerstoff Messgeräte haben wir von der Fa Dräger (X-am) die kann man mit bis zu 4 Sensoren bestücken, je nach Einsatzbereich. (https://www.draeger.com/de_de/Products/X-am-5600)

    Bietet euch die Fa. Kendler diese Leistung nicht mit an?

    Ich braucht nämlich dann zum Freimessen, wenn ihr es selber machen wollt, eine befähigte Person die dann auch schriftlich beauftragt werden muss. Die Beauftragung macht bei uns dann HR...

    Das bedeutet dann eine doch erheblichen Aufwand. aber wenn ihr das immer wieder machen müsst, dann rechnet es sich doch...

    VG

    TiTo

    Krieg ist Verbrechen!

  • den MA Kopfüber aus dem Behälter ziehen? Oder verstehe ich da etwas völlig falsch?

    Bei so einer Aktion muss jemand in den Tank, um die Schlinge um die Beine zu legen. Da muss man den Auslöser kennen, wieso die Person bewusstlos ist, bevor der Retter dazu einsteigt. Also Messgerät für Sauerstoffgehalt anwenden und den Retter mit Umgebung unabhängigem Atemschutz (Pressluftatmer/Druckluftschlauch System) sichern und ausstatten.

    Das Thema sollte man echt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Idee mit der Fachfirma und dem Rettungskonzept ist in dem Fall die Beste Lösung. Kann Ich aus eigener Erfahrung als "Retter" nur empfehlen.

    Kurze Anmerkung: Als geübte Person mit entsprechenden Hilfsmitteln bekommt auch eine Person jemand anderes gerettet. Wobei hier die Rettungskette ungemein wichtig ist.

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  • Hi,

    Anbieter für mobile Lüfter aller Art sind neben RamFan z.B. die B.S. Belüftungs-GmbH (ehemals BIG Tempest) oder die LEADER GmbH oder Rosenbauer.

    Für kleinere Be- und Entlüftungsgeräte gibt es noch weitere Hersteller (z.B. im Sanitärfachhandel).

    Die Platzhirsche im Bereich Mehrgaswarngeräte sind in Europa Dräger Safety und MSA Auer. Daneben gibt es z.B. noch Honeywell, Industrial Scientific (z.B. iBrid MX6) und Crowcon mit diversen Mehrgaswarngeräten. Welche Sensoren für die Messung benötigt werden ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (welche "Gasgefahren" im engen Raum zu erwarten sind).

    Wichtig ist bei der Beschaffung gleich das nötige Zubehör mit zu beschaffen. Nicht jedes Gaswarngerät lässt sich mit einer Sonde (einem Schlauch für die Messung in der Tiefe) kombinieren. Für die Messung im Behälter wird ein ausreichend langer Schlauch benötigt, um auch auf dem Behälterboden messen zu können. Es ist keine vorschriftsgemäße Messung, wenn das Gerät am Seil hängend in den Behälter abgelassen wird. Die Anzeige muss die gesamte Messung über beobachtet werden.

    Für die Durchführung der Messung wird gemäß dem DGUV Grundsatz 313-002 "Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fach­kundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004" ausgebildetes Personal benötigt. Erst nach der Ausbildung sind die entsprechend Fachkundigen schriftlich zu beauftragen.

    Zum Rettungskonzept: je nach Rettungskonzept muss der Auslöser für die Bewusstlosigkeit nicht bekannt sein. Ich kann die bewusstlose Person ggf. auch erst mit umluftunabhängigem Atemschutz als PSA für den Retter rausholen und danach messen. Bei den Rettungskonzepten gibt es je nach beteiligten Stoffen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Hier ist die Fachempfehlung, jemanden mit entsprechender Fachkunde mit der Ausarbeitung des Rettungskonzepts zu beauftragen.

    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH (12. Januar 2022 um 13:30)

  • Nachtrag zur Beschaffung der Messgeräte: achtet nicht nur auf den Anschaffungspreis, sondern auf alle Folgekosten. Was kostet der Zubehör für den arbeitstäglichen Anzeigetest (auch Bump-Test gemnannt)? Was kostet das Prüfgas? Erfahrungsgemäß ist der größte Posten bei den Kosten das Zubehör (meistens das Prüfgas).

    Ebenso gibt es Geräte, an die ein Schlauch für die Messung einfach angeschlossen werden kann, und Geräte, die zur Messung in der Tiefe in einen Adapter (ein zweites Gerät mit integrierter Pumpe) eingelegt werden müssen. Also Augen auf beim Gerätekauf und wirklich alles einkalkulieren, was für eure Messaufgaben vor Ort benötigt wird ;)

  • Und nicht vergessen, bei (schwierigen) Einstiegen ist ein Kataster anzulegen in dem der Einstieg incl. der Rettung beschrieben wird!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Und nicht vergessen, bei (schwierigen) Einstiegen ist ein Kataster anzulegen in dem der Einstieg incl. der Rettung beschrieben wird!

    In welcher Rechtsgrundlage wird das Kataster gefordert?

    Ich kenne es nur so, dass es entweder einen Erlaubnisschein zum Einstieg in den engen Raum geben muss (in diesem sind alle Schutzmaßnahmen inkl. Rettungskonzept festzulegen) oder ausnahmsweise - wenn unter immer gleichen Rahmenbedingungen (Gefahren, Schutzmaßnahmen, Rettungskonzept) eingestiegen wird - eine Betriebsanweisung den Einstieg in den engen Raum (inkl. Schutzmaßnahmen und Rettungskonzept) regelt.

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  • Wir (Sifa´s) machen das bei schwierigen Einstiegen auf Grundlage DGUV Regel 113-004.

    In dieser ist gefordert dass schwierige Einstiege schriftlich dokumentiert werden müssen (6.1.3 und 6.1.4)

    Ein Erlaubnisschein ist trotzdem erforderlich (z. B. Dokumentation der Messwerte), auch eine BA ist möglich wenn der Einstieg immer wieder stattfinden muss, da bin ich bei dir.

    Auf das Kataster hat auch unsere Werkfeuerwehr zugriff. Somit wissen immer alle über die zu ergreifenden Maßnahme bescheid ;)

    Krieg ist Verbrechen!