Hallo!
Mal ne Frage: Wie handhabt ihr das mit Kaffeemaschinen und Radios im Büro??
Unserem Chef ist es ziemlich egal ob Kaffee zubereitet wird oder Radio gehört wird.
Sind aber alles private Geräte, die fürs Büro "gespendet" wurden.
Gruß
Tommy
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Mal ne Frage: Wie handhabt ihr das mit Kaffeemaschinen und Radios im Büro??
Unserem Chef ist es ziemlich egal ob Kaffee zubereitet wird oder Radio gehört wird.
Sind aber alles private Geräte, die fürs Büro "gespendet" wurden.
Gruß
Tommy
Hallo,
Private elektrische Geräte, z.B. Kaffeemaschinen, Radiogeräte, Kühlschränke, dürfen bei uns grundsätzlich nur mit Zustimmung der Vorgesetzten genutzt werden und müssen vor Verwendung nach BGV A3 geprüft werden.
Die Verwendung von Tauchsiedern, Heizlüftern und Lichterketten ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Grüße
awen
zusätzlich müssen Radios und Kaffemaschinen usw. regelmässigen Kontrollen bzw. Prüfungen unterzogen werden. Dies wollen die Versicherungen.
hallo,
ist bei uns genau so.
ich möchte auch darauf hinweisen, dass bestimmte arbeitsmittel (z.B. ortsveränderliche elektrische betriebsmittel) grundsätzlich der prüfpflicht gemäß § 10 der betriebssicherheitsverordnung durch befähigte personen unterliegen und unter beachtung der technischen regeln für betriebssicherheit - TRBS (z.B. TRBS 1201 und 1203) sollen prüfungen den geltenden unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln (hier BGV A3 wie schon von awen beschrieben) und normen (hier die DIN VDE 1000 Teil 10) durchgeführt werden. im falle einer abweichung muss diese der unternehmer nachweislich und gleichwertig begründen.
Hallo.
und bitte die GEMA-Gebühren für die Radio´s nicht vergessen!!
gruß, herbert
Hallo,
bei uns ganz klar per Betriebsanwéisung verboten.
Wird vom Sicherheitsdienst überprüft.
Hallo,
eine Betriebsanweisung??
find ich hier fehl am Platze, denn eine BA kann dies im Arbeitsrecht nicht regeln. Es muss wenn dann schon eine Betriebsvereinbarung sein, wo Geschäftsleitung und Betriebsrat abzeichnen.
gruß, herbert
hallo michael,
ich glaube du meinst eine verfahrenanweisung, oder?
eine betriebsanweisung ist ja eigentlich das ergebnis eine gefährdungsbeurteilung
Also bei uns ist das in der Betriebsordnung geregelt und grundsätzlich verboten, private Geräte mitzubringen, es handelt sich dabei ja meist um ältere Geräte die Zuhause ausrangiert worden sind