Hallo zusammen!
ich bin vorhin auf die abgebildete Konstruktion in einer "zurückgebauten" Dusche gestoßen, von der ich glaube, daß sie so nicht zulässig ist.
Das beide Ventile sind geschlossen sind ist schön, ändert aber nichts an der Verbindung vom Warm- zum Kaltwasser.
*Kristallkugelguck*
Zielsetzung der Konstruktion war wohl, den Wasseraustritt beim "unbeabsichtigten" () öffnen eines Absperrhahns zu verhindern
Meine Befürchtung ist, dass sich das Wasser der beiden Kreisläufe vermischen kann, wenn man beide Armaturen öffnet und sich ggf. verkeimtes Wasser im Gebäude ausbreitet bzw. ausbreiten kann. (Druckunterschiede)
Auch wenn ich mit G-W-S beruflich bisher nichts zu tun gehabt habe, frage ich mich, warum man keine Blindstopfen verwendet hat?!
Wenn mein Gedankengang mit der Unzulässigkeit richtig ist:
Kann mir jemand mit einer rechtlichen argumentationshilfe beistehen, bitte? - Der Vermieter hat den Rückbau veranlasst und ist daher auch verantwortlicher Ansprechpartner.
Oder sollte diese Lösung gar "fachlich richtig" sein?!
Danke schon jetzt für Euren input!