Ist diese Montage zulässig?

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  • Hallo zusammen!

    ich bin vorhin auf die abgebildete Konstruktion in einer "zurückgebauten" Dusche gestoßen, von der ich glaube, daß sie so nicht zulässig ist.

    Das beide Ventile sind geschlossen sind ist schön, ändert aber nichts an der Verbindung vom Warm- zum Kaltwasser.

    *Kristallkugelguck*
    Zielsetzung der Konstruktion war wohl, den Wasseraustritt beim "unbeabsichtigten" (:44:) öffnen eines Absperrhahns zu verhindern

    Meine Befürchtung ist, dass sich das Wasser der beiden Kreisläufe vermischen kann, wenn man beide Armaturen öffnet und sich ggf. verkeimtes Wasser im Gebäude ausbreitet bzw. ausbreiten kann. (Druckunterschiede)

    Auch wenn ich mit G-W-S :saint: beruflich bisher nichts zu tun gehabt habe, frage ich mich, warum man keine Blindstopfen verwendet hat?!

    Wenn mein Gedankengang mit der Unzulässigkeit richtig ist:
    Kann mir jemand mit einer rechtlichen argumentationshilfe beistehen, bitte? - Der Vermieter hat den Rückbau veranlasst und ist daher auch verantwortlicher Ansprechpartner.

    Oder sollte diese Lösung gar "fachlich richtig" sein?!

    Danke schon jetzt für Euren input!


    20210510_110516.jpg

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • §17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung. Dort steht eben dieser ominöse Satz "Stand der Technik".

    Allgemein würde ich sagen, Stand der Technik ist abblinden oder sogar Rückbau wenn nicht mehr benötigt aber keinesfalls ein Kurzschkluß.

    Allerdings habe ich keine Doku zum Stand der Technik gefunden. Ein Fachstelle sollte dies aber so nicht machen, der Hausmeister um die Ecke, naja...

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo,

    ja... Blindstopfen wäre schön gewesen. Aber kann man das nicht noch ausführen?

    1) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass gleichzeitig beide Ventile offen sind? Ich schätze mal nicht sehr groß... Kann man nicht noch einen Aushang anbringen, das die Ventile geschlossen zu halten sind?

    2) Wie groß befürchtest Du den Druckunterschied? Ich erwarte, dass das Wasser aus beiden Öffnungen in die gleiche Richtung herauskommt... Ich war zwar im Physik keine große Leuchte, aber sollte die eine Leitung einen höheren Druckaufweisen, als die andere dann hat das Wasser in der "schwächer daherkommenden" Rohrleitung keine Möglichkeit sich auszudehnen (im Gegensatz zu einem Schlauch), für gewöhnlich hat man auch eine Pumpe, die das Wasser in die oberen Stockwerke befördert... die baut da schon einen gewissen Gegen-Druck auf.

    Ich hätte eher Angst, dass bei gleichzeitigem Öffnen der Ventile der Druck für das Verbindungsstück mal zu groß wird und es reißt... bin aber physikalischer Laie und Installatuer-Laie.

    Da Du hier in einem bestimmten Verlauf eh eine Totleitung hast.... stehendes Wasser... ist die Verkeimung bereits vorprogrammiert.

    Je nachdem wie stark sich der Biofilm ausbreiten wird, wirst Du früher oder später Biofilmabrissen mit dem Hauptstrom haben...

    Geschickter wäre es gewesen, wenn die Leitung direkt an der Abzweigung gekappt worden wäre.

    Zumindest war so die Thematik bei uns... Da wir auch so eine Vermieter-Konstellation haben.... haben wir viele Totleitungen.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ich habe natürlich zwischenzeitlich weitergesucht und bin fündig geworden:

    Zitat
    • Falls an der stillzulegenden Wasserleitung ein weiterer Wasserdurchfluss durch andere Abnahmestellen gewährleistet ist (Mittelstück):
      • Wasserleitung mit Stopfen verschließen.
      • Wasserleitung verlöten, wenn sie zum Beispiel aus Kupfer ist.

    • Falls an der stillzulegenden Wasserleitung kein Wasserdurchfluss gegeben ist (Endstück):
      • Wasserleitung abklemmen an der letzten Rohrverzweigung.
      • Absperrhahn an letzter Rohrverzweigung einbauen.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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  • Moin Micha,

    deine aufgeführte Variante ist so nicht ganz zulässig. Wie oben schon erwähnt, gibt es in der Trinkwasserverordnung einen entsprechenden Verweis auf den Stand der Technik. Von der Mibi kann ich ebenfalls nur den Kopf schütteln. Da hier keine Zirkulation in den Trinkwasserleitungen stattfindet, können sich Keime und Bakterien problemlos entwickeln und ggf den Rest der Leitung "verseuchen". Um es richtig zu machen, müsste der "Stich" also der Abgang Hauptleitung auf Nebenleitung zurückbauen.

    Hier zur Information etwas ausführlicher aus dem www :)

    https://www.wassertest-online.de/blog/totleitun…wasser-hygiene/

    Grüße aus Brandenburg

    Aspirant1505

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  • Danke für den Link! :)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Chris 17. Mai 2021 um 13:04

    Hat das Thema geschlossen.