Befüllen von Handwerkerkleinstgasflaschen- Unterweisung Wer darf ?

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  • Kleinstgasflaschen dürfen nur mit Hilfe von besonderen Umfüllvorrichtungen aus 5-kg- oder 11-kg-Flaschen befüllt werden.

    Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, sind theoretisch und praktisch im Umgang zu unterweisen. Das Füllen darf nur durch unterwiesene Personen erfolgen, die mindestens 18 Jahre alt sind

    Auszug TRBS 3145/TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren

    (2) Zur Vermeidung von Fehlbedienungen dürfen ortsbewegliche Druckgasbehälter in Füllanlagen nur von hierzu beauftragten Beschäftigen nach § 12 BetrSichV gefüllt und gewartet werden, die

    1. erwarten lassen, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen und

    2. unterwiesen sind (siehe dazu § 12 BetrSichV, § 14 GefStoffV und TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigen“).

    Reicht es aus wenn diese Unterweisung durch eine Sifa durchgeführt wird ??

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Und schön daran denken, Umfüllvorgänge im Lager sind nicht zulässig!

    Reicht es aus wenn diese Unterweisung durch eine Sifa durchgeführt wird ??

    Hat die Sifa praktische Erfahrungen damit? Stichwort: Fachkunde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • SIFA gegenüber diesen MA weisungsbefugt?

    Aber unterweisen darf sie schon.

    Hat die Sifa praktische Erfahrungen damit? Stichwort: Fachkunde.

    In welchem Umfang sind praktische Erfahrungen erforderlich um die Fachkunde zu erlangen ?

    KomNet - Wie ist der Begriff der Fachkunde gemäß Arbeitsschutzgesetz zu verstehen und zur Sachkunde abgegrenzt? (nrw.de)

    Reicht für das Umfüllen die Fachkunde oder muss Sachkunde erworben werden ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Fachkunde entsprechend BetrSichV.

    Über das Thema Weisungsbefugnis und Unterweisung gibt es ja schon einige Beiträge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.