Gefährdungsbeurteilung KSS

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  • Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand eine (anonymisierte) Gefährdungsbeurteilung für ein KSS zur Verfügung stellen?
    Ich brauche "nur"etwas, an dem ich mich orientieren kann, wenn ich die GBU für das von uns verwendete Produkt erstelle.

    Gerne auch per Email.

    Ich stehe da irgendwie grade wie ein Ochs' vor dem Berg... ?(?(?(... und brauche einen Schubs in die richtige Richtung.
    Da dieses meine erste "stoffliche"-GBU ist, bin ich sicher, dass ich Euch noch mit weiteren Fragen belästigen werde.

    Vielen Dank!

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Schau hierrein.

    Das war auch die Grundlage für meine GB für KSS

    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/95

    S.95

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Denk dran. Du musst die KSS gem. §3 BioStoffVund TRBA 250 einstufen.

    Gemäß §3 Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe nach ihrem Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeordnet:

    • Risikogruppe 1Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen.

    • Risikogruppe 2Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervor-rufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrschein-lich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.

    • Risikogruppe 3Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstel-len können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.

    • Risikogruppe 4Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.Bei bestimmten biologischen Arbeitsstoffen, die in der Richtlinie 2000/54/EG in Risikogruppe 3 eingestuft und mit zwei Sternchen (**) versehen wurden, ist das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer begrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann.BioSToffV, TRBA 250, Schutzmaßnahmen §§10–11 BioStoffV, DGUV Information 209-054

    Und wenn du die DGUV Information 209-066 ranziehst und die mit der TRBA 250 kreuzt kommt eigentlich immer DAS hier bei rum. (In dem Fall war es noch nicht mit dem BA besprochen.

    Einstufung Biologische Arbeitsstoffe:• Metallindustrie: meist: nicht gezielte Tätigkeit mit Biologischen Arbeitsstoffen; Mischexposition Risikogruppe 1 und 2

    • Risikogruppe abschließend noch nicht festgelegt


    Maßnahmenvorschlag:• Rücksprache mit dem Betriebsarzt über die genaue Einstufung der Risikogruppe• hierzu Auswertung der Messergebnisse der Belastung der KSS durch Bakteriellen Befall

    • Überprüfung der getroffenen Hygienemaßnahmen durch den BA• bis zur vollständigen Klärung: Festlegung auf Risikoklasse 2 mit entsprechenden Schutzmaßnahmen

    Schutzmaßnahmen gem. DGUV Information 209-054 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie• Maschinen gem. Bestimmung einsetzen

    • regelmäßige Kontrolle der Maschinen und KSS erfolgt• Auswertung der bakteriellen Belastung über Unternehmen (Teststreifen) und über Entsorger

    • dauerhafte Reinigung der Arbeitsplätze nach Arbeitsende• Schutzmaßnahmen für Betriebsstörungen (siehe 4.1 und 4.2)

    • Lagerung auf Auffangwannen und Reinigung der Auffangwannen• Beschäftigte sind unterwiesen

    • Betriebsanweisungen bestehen und werden regelmäßig überprüft


    Was natürlich dann ergibt, dass du für gebrauchte KSS eine BA brauchst. Also normalerweise in grün.

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    Mike

  • Das größte "Problem" bei uns ist, das die Maschinen mehr stehen wie laufen.
    Wir sind ja keine produzierender Betrieb sondern Bildungsträger. Die Expositionszeiten sind somit seeeeeeeeeehr klein, die Maschinenstandzeiten seeeeeehr groß (was mir als Handwerker natürlich in der Seele weh tut).

    Eingesetzt wird das (wasserlösliche) KSS auch nur in der Metallkreissäge (ein Langsamläufer aber immer noch deutlich schneller wie so mancher TN (SCNR)) und über Spritzflaschen an der Standbohrmaschine.

    Ich weiß: Lauf- bzw. Stillstandszeiten sind kein Kriterium.

    Nichtsdestotrotz muß ich so eine GBU erstellen. - Erst dann kann man weitere Maßnahmen festlegen.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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  • Zuallerst: Ja, der BA wird an Bord geholt werden. Der soll mal was tun für sein Geld...

    Was die Einstufung der Risikogruppe angeht, so bin ich da soweit noch garnicht. Aber aus der Hüfte schieße ich da auch ne 1-2 und bin völlig bei Dir zu sagen: Bis das Gegenteil bewiesen ist, gehe ich vom schlimmsten aus.

    Ungezielte Tätigkeit ist klar, das ergiebt sich aus §2 (8) Satz 2 BiostoffV.

    Ein Teil der Maßnahmen sind selbstverständlicht (z.B. regelmäßige Prüfung des KSS), Unterweisung (wird ganz groß geschrieben bei mir, ich bin ja auch der Ausbilder) u.ä. Diese werden ja auch schon anderweitig gefordert.
    Alles weitere muß erarbeitet werden.

    Du hast mir sehr geholfen! Danke!

    Edit: Was die BA angeht, brauche ich dann also 2:

    KSS (Orange), Biogefahr KSS (pink) + natürlich die jeweilige Maschinen-BA (blau)

    [Grün ist bei uns alles was mit Sicherheit zu tun hat, PSA, AED usw.}

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (15. Februar 2021 um 13:27)

  • Edit: Was die BA angeht, brauche ich dann also 2:

    KSS (Orange), Biogefahr KSS (pink) + natürlich die jeweilige Maschinen-BA (blau)

    Ja.

    Einmal für den Gefahrstoff KSS pur

    Einmal für den Gefahrstoff und gleichzeitig BioSToff KSS gebraucht.

    Da es immer das Gleiche ist, kannst du die sogar zusammenfassen. Also KSS 0815 und KSS 0816 Und KSS 0816.

    Alle darfst du nicht trinken, verschmieren, damit essen usw.

    Also eine BA KSS in orange.

    Und auch die schon benutzten KSS darfst du nicht trinken, verschmieren, essen...

    Hier. Meine beiden "MUSTER"... DIE SIND ABER BITTE BETRIEBSSPEZIFISCH ANZUPASSEN. Bevor da noch ne FASI drüber meckert...

  • Namensgebung:

    BA = Betriebsanweisung

    BS = Biologischer Arbeitsstoff

    GS = Gefahrstoff

    blablabla... = Kann jeder selber lesen.

    ;)

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    Mike

  • Hier. Meine beiden "MUSTER"... DIE SIND ABER BITTE BETRIEBSSPEZIFISCH ANZUPASSEN. Bevor da noch ne FASI drüber meckert...

    Danke sehr. Das mit dem anpassen ist selbstverständlich. Bei uns haben alle BA's das gleiche Design und den gleichen Aufbau. Schon alleine deshalb dürfte ich das nicht einfach so übernehmen, dann noch unsere Farbkonvention:

    *SarkAn* Grün wäre bei uns OK wenn man KSS z.B. als KSS Kühlmittel bei Brandverletzungen nehmen dürfte...*SarkEnd*

    Habe sie nur schnell gespeichert. Ggf. sind natürlich stoffspezifische Eigenschaften zu berücksichtigen.

    Farbcodierung für Betriebsanweisungen

    • Signalblau für Arbeitsmittel
      Hex: #004873 RGB: 0, 72, 115 CMYK: 100, 40, 0, 40 RAL 5005

    • Signalorange für Gefahrstoffe
      Hex: #d05d28 RGB: 208, 93, 40 CMYK: 100, 40, 0, 40 RAL 2010

    • Signalviolett für biologische Arbeitsstoffe
      Hex: #844c82 RGB: 132, 76, 130 CMYK: 100, 40, 0, 40 RAL 4008

    • Signalgrün für PSA, AED ...
      Hex: #008e5e RGB: 0, 142, 94 CMYK: 90, 10, 80, 0 RAL 6032

    • Signalgelb für gentechnische Arbeiten und Anlagen
      Hex: #e8bf28 RGB: 232, 191, 49 CMYK: 5, 20, 90, 0 RAL 1003

    Das letzte haben wir nur der Vollständigkeit halber Aufgenommen.

    Obwohl: Angeblich soll aber mal ein TN (m) und ein TN (w) im Heizungskeller gev...lt haben.... :/ Hmmmm.... :Lach:

    Edit: dazu dann Biogefährdung: Tripper, Herpes, Gonorrhö ... zählt Schwangerschaft dann auch dazu?

    ... wir schweifen ab ...

    Liebe Grüße
    Micha


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    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (15. Februar 2021 um 13:54)

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  • Hierzu zitiere ich immer gerne die BGI 578

    Die farblichen Gestaltung von Betriebsanweisungen ist formell nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich folgende Farbwahl durchgesetzt:

    • orange für Gefahrstoffe,

    • blau für Maschinen und Arbeitsmittel

    • gelb für gentechnische Anlagen

    • grün oder pink für biologische Arbeitsstoffe.

    Wichtig ist, dass im Sinne eines optimalen Wiedererkennungseffektes zumindest eine einheitliche Farbgestaltung innerhalb des Betriebes/Unternehmens eingehalten wird.

    Die BGI 578 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" empfiehlt z.B.: "Betriebsanweisungen sollten grafisch einheitlich gestaltet sein. Durch eine logische und übersichtliche Darstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. So ist es z. B. empfehlenswert, Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen oder für Arbeitsverfahren einheitlich in „Blau“ und Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe in „Orange“ zu gestalten."

    Weitere Informationen zur Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung sind in der BGI/GUV-I 853 "Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung" enthalten. Dort heißt es ebenfalls unter Ziffer 10:

    "Betriebsanweisungen sollten innerhalb eines Betriebes grafisch einheitlich gestaltet sein (Wiedererkennungseffekt). Eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung sollte nicht länger als 1 bis 2 DIN A 4-Seiten sein, für die farbliche Gestaltung gibt es keine Vorgabe. Allerdings sollten betriebliche Konventionen, z.B. orangefarbener Rahmen für Gefahrstoff-Betriebsanweisungen oder blauer Rahmen für Betriebsanweisungen, für den Betrieb von Maschinen berücksichtigt werden. Deshalb ist auch schon vorgeschlagen worden, für Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung einen grünen Rahmen zu benutzen."

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    Mike

  • Das ist aus einem Infoschreiben, was ich meinen Kunden gerne mal beilege...

    Hab ich aus dem Internet.

    Gefunden bei Komnet... glaub ich... ;)

    Wieso was eigenes schreiben, wenns sowas schon schick formuliert gibt.

    So. Und tschüss für heute.

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    Mike

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  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Micha,

    Du schreibst das Eure Maschinen viel ungenuzt mit wKSS stehen, das ist fast immer ein Problem.

    Die Emulsion trennt sich, und Fremdöle/ Fette schwimmen auf.

    Dies führt zu einer erhöhten Keimbelastung.

    Aerosohlmessung ( Raumluft ) durchgeführt, hier liegt bei den Bearbeitungsmaschinen ein deutlichers Risiko.

    Mechanische Filter funktionieren entgegen der Aussage der Informationsschriften nicht..... rate mal woher ich das weiß.

    Subtitution schon durchgeführt?

    Gibt mitlerweile kennzeichnugsfreie wgKSS, mit dem wmKSS hat man keinen Kontakt, wenn mit Mischventilen gearbeitet wird.

    Ansonsten:

    DGUV I209-066

    DGUV I 209-051

    DGUV R 109-003

    Hier findest Du auch den Prüfplan für die wöchendliche Prüfung (Seite 75), ist deutlich mehr als nur PH Wert prüfen.

    und die Betriebsanweisung für wassermischbare und wassergemischte Kühlschmierstoffe (ist nicht immer identisch!!)(Seite 94 und 95)

    Schöne Grüße

    Mark

    Einmal editiert, zuletzt von Balta (16. Februar 2021 um 11:19)