Gefährdungsbeurteilung erstellen

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  • Guten Tag,

    ich bin Sicherheitsbeauftragter, das einzige was ich an Erfahrung gesammelt habe bis jetzt, ist die 2 tätige Schulung zum SiBe.

    Ich wurde jetzt damit beauftragt eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, dass war leider nicht teil dieser Schulung.

    Gibt es hier eventuell schon ausgefüllte Excel Vorlagen in denen ich einfach die Punkte die auf mein Unternehmen zutreffen abändern kann?

    Ich bin über jede Hilfe sehr dankbar.

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  • Hi,


    das ist nicht so einfach, da es sicher in jedem Unternehmen etwas anders aussieht.

    Schau dir doch mal die

    A016 bei der BG RCI an

    Downloadcenter (bgrci.de)


    Auf der Seite gibt es die gefdok light Tabellen, die viele Unternehmen nutzen da sie sehr flexibel sind.


    Versuch nicht dich alleine da durch zu boxen, nimm einen Kollegen (am besten den Verantwortlichen) aus dem

    entsprechenden Bereich mit zur Erstellung, ideal dann noch Betriebsrat und Betriebsarzt.


    Dann macht Ihr das mal im Team zusammen durch und am Ende sagst Du

    dem Verantwortlichen für den Bereich, das dies eigentlich seine Verantwortung ist und

    Du ihn bei der nächsten Gefährdungsbeurteilung gerne unterstützt.


    Grüße

  • Hallo Matthias,


    ich bin auch gerade am Anfang meiner Ausbildung als Sifa und es ist ein komplexes Thema, deshalb kann nicht alles in der 2 Tages Schulung Sibe inbegriffen sein. Für dich ist es wichtig zu wissen, das der Abteilungsleiter dafür Verantwortlich ist und diese Verantwortung nicht an dich weiter gegeben werden darf. Im Ernstfall holt euch lieber jemanden von extern, damit das ganze auch Hand und Fuß hat.


    Viele Grüße


    Lars

  • Im Betrieb müsste es ja auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geben. Als SiBe ohne entsprechende Erfahrung wirst Du da nicht weit kommen.

    Nutze die Gefährdungsfaktoren und schaue, welche davon in dem Arbeitsbereich oder bei der Tätigkeit auftreten. Siehe da, Du musst schon vorab klären wofür die Gefährdungsbeurteilung sein soll. Eine universelle GBU gibt es nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) ist Sache des Unternehmers, der das ggf. Führungspersonal (z.B. Abteilungsleiter, Meister o.ä.) delegieren kann. Diese haben in der Regel davon ebensowenig Ahnung wie der Chef selbst. - Und hier kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ins Spiel, welche diese Personen bei der Erstellung unterstützt/berät. In der Praxis sieht es eher so aus, daß die Sifa die GBU erstellt und dabei mit dem jeweiligen Ansprechpartner zusammenarbeitet.



    Der Sicherheitsbeauftragte:

    Zitat

    "Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, sie treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    Insbesondere sollen die Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld dahingehend beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.


    Sicherheitsbeauftragte haben sich für ihre Aufgabe freiwillig und ehrenamtlich zur Verfügung gestellt, dies ist für sie eine zusätzliche Aufgabe, der sie neben ihrer üblichen Tätigkeit nachgehen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis auch die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren."

    Quelle DGUV: https://www.dguv.de/fb-org/sac…tragte/aufgaben/index.jsp

    Deine Aufgabe ist es vor Ort zu beobachten, auf Mängel aufmerksam zu machen und eventuelle Fragen von Kollegen zu beantworten. Mehr nicht.

    Das ganze ist ein Ehrenamt!!!
    Eine Sifa-Beratung ist eine Stabstelle, die Geld kostet. (Egal ob intern oder extern)
    Man könnte fast den Eindruck haben, Dein Chef möchte Geld sparen.


    Auch haftungsrechtlich sehe ich da einige Probleme. In erster Linie für Deinen Chef. Denn er hat jemanden ohne entsprechende Qualifikation (unterstelle ich nach Deinen Ausführungen einfach mal) beauftragt, seine Arbeit zu erledigen. Ob und inwieweit Du (mit) haftbar gemacht werden kannst, kann ich nicht sagen, ich bin ja nur Jurlaie. Da gibt es aber sicher was mit "wieder besseren Wissen", das angewendet werden könnte.
    Soweit kommt es aber erst, wenn was (größeres) passiert ist.


    Unangenehm kann es auch werden, wenn die BG oder Arbeitsschutzbehörde einen Besuch abstattet und die GBU sehen möchte, die dann (ggf.) beanstandet wird.


    Magst Du dich auf dünnes Eis wagen?


    Ich würde meinem Chef sagen: "Du, ich habe mir das angeschaut. - Das übersteigt meine Qualifikation bei weitem. - Wenn Du möchtest das ich dass mache, melde mich doch für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an..."

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K ()

  • Da gebe ich Micha_K recht. Prüfe bitte, inwieweit du belangt werden kannst. Zeige den Sachverhalt am besten deinem Chef schriftlich an, damit du etwas auf der Hand hast, falls es doch ernst werden sollte.

  • Hi,


    eine inhaltlich korrekte Gefährdungsbeurteilung erstellt man nicht mal eben schnell nebenbei, erst recht nicht, wenn man keine Ahnung von dem Thema hat. Und vor Gericht wurde bereits bestätigt, dass eine inhaltlich falsche Gefährdungsbeurteilung genau so gewertet werden kann wie eine nicht vorhandene Gefährdungsbeurteilung.


    Praxistipps:


    Entweder such dir jemanden, der weiss, wie man Gefährdungsbeurteilungen erstellt und wo ggf. welche Informationen für die Beurteilung zu finden sind und erstellt das Ganze im Team. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sind hier die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt als beratende Funktionen vorgesehen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, wobei die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Sicherheit diesbezüglich der wesentlich bessere Ansprechpartner ist bzw. sein sollte ;).


    Oder besuch erstmal Fortbildung(en) zum Thema Gefährdungsbeurteilungen, damit du die Systematik kennen lernst und weisst, was da an Arbeit dahinter steckt und wie so eine Beurteilung korrekt durchgeführt wird.


    schöne Grüße

  • Kann ich Micha_K nur zustimmen. Als SiBe ist es nicht deine Aufgabe und auch nicht deine Funktion im Betrieb eine GB zu erstellen.

    Ich kenne das von ein paar kleinen Betrieben, da wurde der SiBe auch für Unterschriften und alles rangezogen... ist absolut nicht das Aufgabengebiet!

    Hier muss man die Führungsebene über die gesetzlichen Umstände informieren, damit sie sich einen anderen suchen können.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

    Einmal editiert, zuletzt von Hafensifa ()

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  • So ohne weiteres kann der Chef das nicht verfügen. Er muss sich parallel um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bemühen, am schnellsten bei einem Dienstleister. Wobei ich mich schon frage, wie die Strukturen im Unternehmen wirklich aussehen. Es gibt SiBe aber keine SiFa?

    Einem SiBe diese Aufgabe auf's Auge zu drücken ist schon eine Zumutung. Nimm die guten Ratschläge aus diesem Thread an und sichere Dich ab.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • am schnellsten bei einem Dienstleister.

    Oder bei einem der vielen Selbstständigen /Freiberufler ;)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Man könnte fast den Eindruck haben, Dein Chef möchte Geld sparen.

    Das ist der einzige Grund! Also, ich würde eine SIB maximal um Unterstützung bitten, mehr nicht. Der Verantwortliche für die GBU ist der Chef!

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  • auf mein Unternehmen

    Welche Branche ?

    Welche Größe hat das Unternehmen ?


    (3) GDA-ORGAcheck: Gefährdungsbeurteilung - YouTube

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die habe ich auch gemeint, aber danke für den Hinweis. Hier soll ja niemand von Aufträgen ausgeschlossen werden. ;)

    oder aber auch einen eigenen Mitarbeiter zur Sifa ausbilden lassen:doppelthumbsup:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Leute.. Ihr überseht eins.


    Der Chef hat sich jetzt doch schon die Mühe gemacht, einen Sibe ausbilden zu lassen. Und der hat ja jetzt mit Arbeitsschutz zu tun. Also kann der das machen. Das ist ja nicht so schwer ne GB zu erstellen. Und den Schissdreck braucht doch keiner; ist sowieso nur Papier und da schaut keiner rein.. Ob Sibe oder FASI; das ist doch nur Wortgedöhns. Das ist doch das Gleiche. Das bestätigen mir auch immer wieder gestandene Geschäftsführer auf die ich seit Jahren einrede; manche wollen es einfach nicht kapieren.


    Wers nicht gemerkt hat: das war stellenweise sarkastisch.


    Nein; im Ernst. Als Sibe würde ich an deiner Stelle die Finger davon lassen. Du bekommst hier zwar Unterstützung bis zum Umfallen, aber dir fehlt die Ausbildung, und damit auch ein großteil der Handlungsschritte die zu einer GB gehören. Du sollst dich um dein Kollegen kümmern und nicht um so witzige Sachen wie eine GB.

    Ich weiß, manche Chefs sind immer noch die "Herrscher im Königreich" und verlangen das dann von ihren "Untertanen". Vielleicht ist der Chef empfänglich für den Rechtlichen Hintergrund; ER ist dafür verantwortlich. ER unterschreibt die GB. Und ER wird auch aufgehängt wenn was schiefläuft.


    Eine GB durchzuführen ist Sache eines Fachkundigen. Das steht auch schon im Gesetz. Der Unternehmer hat, wenn er die GB nicht selbst erstellt FACHKUNDIG beraten zu lassen. Und das ist ein Sibe nicht (ohne dir zu nahe treten zuwollen).


    Lösungsansätze findest du oben genug. Aber nochmal in kurz:

    1. Er macht es (braucht er nen Lehrgang nach Unternehmermodell)

    2. Ihr bildet jemanden aus (dauert lange; sowohl Lehrgang als auch die Findung der Person)

    3. Ihr holt nen Externen ran (achte aber da auf die Qualifikation; eine REINE FASI VBG in nem Betrieb der Chemie ist nicht so prickelnd)


    Wenn der Chef nicht spurt, ruf deine BG Aufsichtsperson an bitte mal um ein "informelles Treffen" bei euch vor Ort. Muss dein Chef ja nicht mitbekommen.

    Und die BG Aufsichtspersonen halten "dicht" was sowas angeht.


    Mike



    PS: Ich habe übrigends ÜBERHAUPT nichts dagegen wenn eine Sibe eine GB erstellt. Ich betreue ein Unternehmen die haben "nur" einen Sibe. Der kommt aus einem großen Tunnelbauunternehmen und war dort als Sibe eingesetzt und ist aus familären Gründen zu einem Kleinbetrieb gewechselt. Der kann ausm Handgelenk mancher FASI die ich kenn zeigen wo es langgeht. Der betreut das Unternehmen (fast) alleine. Ich geh dort ab und zu mal aufn Kaffee vorbei und unterstütze ihn bei Fachfragen. Der hat Schulungen im Bezug auf AS da werde ich neidisch...

    Also pauschal zu sagen: "Sein Sibe kann sowas nicht!" lehne ich ab. Schlussendlich unterschreibt ja auch im Falle der GB durch die FASI der Chef das Ding.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Leute,


    eine SiBe ist eine Hilfskraft (sorry, nicht abwertend gemeint). Die hat Augen und Ohren und den Mut etwas anzusprechen.


    Eine SiFa/Fasi hat eine Ausbildung und vielleicht auch den fachlichen Background, ist aber der Berater.


    In der Pflicht ist der Unternehmer, der die Verantwortungsschiene runterdröseln kann auf seine Abteilungsleiter/Meister. Dabei berät und unterstützt die clevere SiFa. Die Unterstützung kann dann von 0% bis 99,5% gehen. Die Unterstützung entbindet jedoch nicht von der Verantwortlichkeit. Somit unterschreibt die SiFa auch keine Gefährdungsbeurteilung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat heute das neue

    Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Das Handbuch dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“. (Pressemitteilung vom 05.02.2021)

    Zur Pressemitteilung der BAuA:

    <https://www.baua.de/DE/Service…gen/2021/02/pm002-21.html>

    Zum Download des Handbuches:

    <https://www.baua.de/DE/Themen/…_Formular.html?nn=8703478>


    Unter Teil 3 des Handbuchs finden sich Links zu zahlreichen "Handlungshilfen".

  • Nichts dagegen wenn eine Sibe eine GB erstellt. Ich betreue ein Unternehmen die haben "nur" einen Sibe. Der kommt aus einem großen Tunnelbauunternehmen und war dort als Sibe eingesetzt und ist aus familären Gründen zu einem Kleinbetrieb gewechselt. Der kann ausm Handgelenk mancher FASI die ich kenn zeigen wo es langgeht. Der betreut das Unternehmen (fast) alleine. Ich geh dort ab und zu mal aufn Kaffee vorbei und unterstütze ihn bei Fachfragen. Der hat Schulungen im Bezug auf AS da werde ich neidisch...

    Also pauschal zu sagen: "Sein Sibe kann sowas nicht!" lehne ich ab. Schlussendlich unterschreibt ja auch im Falle der GB durch die FASI der Chef das Ding.

    Die Seite hat zwei Medaillen:


    1. Sibe soll GBU erstellen

    2. Einer, der GBU-Profi ist, wird/ist schon Sibe


    Hier haben wir zwei Tage Schulung und gleich eine unmögliche Arbeitsaufgabe.


    Matthias_De sprich bitte den Scheff an, sag ihm, wenn Du willst, dass DU Dich mit einer Gruppe von Fachkräften für Arbeitssicherheit kurzgeschlossen hast, und dass Du im Gefühl richtig lagst: mit zwei Tagen Sibe ist für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung das Handwerkzeug nicht mitgegeben worden.


    Du bist aber bereit, Dich da einzuarbeiten, und mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (wer ist das eigentlich?) zusammenzuarbeiten und Dich fortzubilden.


    Im ersten Schritt bittest Du also um die bisherigen GBU und um den Kontakt zur SiFa und zum Betriebsarzt.


    Für fachliches Selbststudium:


    Neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht - Gefährdungsbeurteilung / Analysen - SIFABOARD


    Kontakt zur BG ist gut. Lass Dir die Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung von Eurer BG vorführen.

  • Hi

    Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber (ArbSchG)

    aber es gibt ja die möglichkeit der Delegierung an Führungskräfte.

    sinnwoll ist es wenn es jemand ist der Ahnung hat. Das sind dann Meistens Fachkundige Persone wie die SIFA ( extern oder Intern )

    Gruß *TeTa*