WGK im Zusammenhang mit Indirekteinleiterverordnung

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  • Hallo liebe Kollegen,

    ich bräuchte mal euren Input, denn mir raucht hier so langsam der Kopf... trifft sich gut, das es hier um Wasser geht...:999:

    Über die Firma hier brauche ich nicht wirklich was zu sagen, die haben genug auf dem Kerbholz...

    Nun haben wir eine neue Betriebsleitung, die aufgeschreckt durch Fragen des QM und auch durch meine Nachfragen bezüglich des Umgangs mit Chemikalien, Abwasser etc ist.

    Aktuell möchte sie von mir die genauen Grenzwerte im Zusammenhang mit Indirekteinleitung (wir leiten was in das öffentliche Abwassersystem ein) und den Wassergefährdungsklassen erfahren. Es soll wohl in die Richtung gehen: " wenn wir das nur ausreichend verdünnen ist es erledigt..." oder " wir haben ja nur wenige g /L"...

    Wir haben nichts zur industriellen Neutralisation oder sonstiger chemischer Vorbehandlung der Abwässer installiert, bevor wir das in den Ausguss kippen. Wir sind aber auch kein industrieller Großbetrieb, sondern eine Stufe nach "Universitätsbetrieb" - das Gefühl habe ich hier zumindest manchmal...Von der Anlagengröße her haben wir Gefährdungsklasse A (Auffangwanne, Absorptionsmittel etc)... ob wir eine Indirekteinleitergenehmigung haben wage ich zu bezweifeln. In den ganzen Verordnungen (IndirekteinleiterVO, AbwV...) finde ich nur konkrete Grenzwerte für pH, Cadmium, Phosphate, Nickel,... so was in der Richtung. Aber wie wende ich das auf z.B. einen wgk1 Stoff an? Ich bin kein Chemiker, aber muss dann einer sich meinen Stoff anschauen und prüfen, ob da Cadmium oder sonst ein Bestandteil mit dem Grenzwert enthalten ist? Oder wie wird das geregelt? Wo finde ich da die Verbindung zu den WGK 0-3?

    Eine Fortbildung zu so einem Thema (Beauftragter für xyz) habe ich auch nicht gemacht... bin also eine native SiFa...

    Ich bin kurz davor zu sagen: Leute... Gar nichts wird davon einfach nur ausgekippt sondern ordnungsgemäß einem Entsorger übergeben (bisher mit den klassischen Verdächtigen gemacht - aber um die wgk-Stoffe hat sich keiner richtig Gedanken gemacht). Aber das wird dann einen Aufstand geben, denn wir arbeiten viel mit Puffern in denen auch Stoffe mit wgk enthalten sind...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • ...

    Ich bin kurz davor zu sagen: Leute... Gar nichts wird davon einfach nur ausgekippt sondern ordnungsgemäß einem Entsorger übergeben (bisher mit den klassischen Verdächtigen gemacht - ...

    Genau das ist das richtige Vorgehen. Ohne entsprechende Genehmigung darf nichts in die Kanalisation.

    Möglicherweise kann man die Genehmigung bekommen, aber üblich ist dies nur bei relativ gleich bleibenden Stoffen, die dann bestimmte Grenzwerte unterschreiten müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    die WGK alleine sagt nicht aus über die Einleitbedingungen ans Abwasser. Die Einleitbedingungen hängen von der Kläranlage ab. Die gemeindliche Entwässerungssatzung enthält üblicherweise die Einleitbedingungen. Wobei auch Indirekteinleitungen je nach anfallenden Abwässern anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig sind und die Gemeinde das Recht hat, mit jedem Anschlusspflichtigen eine Sondervereinbarung bezüglich der Einleitbedingungen zu schließen. Theoretisch müsste es also irgendwo einen Schriftverkehr mit der Kommune geben, in dem die Einleitbedingungen geregelt sind.

    schöne Grüße

  • Naja, wenn der Gesetzgeber klar sagt dass man einleiten darf wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten sind, muss man die Abwässer nicht entsorgen lassen...

    Über welche Branche (welchen Anhang der AbwV) sprechen wir denn hier?

    auch hilfreich ist das Merkblatt DWA-M 115 "Indirekteinleitung nicht häuslichenAbwasses" (gibt's bei Beuth oder auf der Seite des DWA zu kaufen).

    Im Teil 2 sind die Grenzwerte drin.

    Da sind neben definierten Einzelsubstanzen auch Substanzgruppen z.B. "Kohlenwasserstoffindex" oder "Phenolindex" aufgelistet.

    Man muss aber immer noch wissen in welche Substanzgruppe ein Stoff mit WGK einzuordnen ist.

    Da muss vermutlich ein*e Chemiker*in ran.

    Aber selbst wenn man sich diese Leistung einkaufen muss, ist das vermutlich immer noch billiger als die Abwässer abholen zu lassen.

  • Moin,

    Ich kann da nur raten, mit der Wasserbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Einleitwerte werden meist in der Genehmigung festgelegt, die muss man sich nicht selbst zusammensuchen. Da würde man dann auch auf dünnem Eis Spazieren gehen.

    Die Klärwerke werden bei Problemen die einleitenden Betriebe abklopfen und die Kosten dem Verursacher "überdübeln".

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Naja, wenn der Gesetzgeber klar sagt dass man einleiten darf wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten sind, muss man die Abwässer nicht entsorgen lassen...

    Wenn ich mir z.B. die Abwasserbeseitigungssatzug von Stuttgart ansehe, so darf ich außer klarem Wasser fast nichts einleiten und im Zweifelsfalle benötige ich eine entsprechende Genehmigung des Betreibers der kommunalen Kläranlage. Das dürfte in anderen Städten ähnlich geregelt sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Leute,

    vielen Dank für euren Input... das hat mir schon mal sehr viel weitergeholfen und mich überwiegend auch in meiner Meinung und meinem Stand des Wissens bestätigt.

    (So langsam mache ich die Verantwortlichen hier nervös, wenn sie es mit mir zu tun bekommen...)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Wenn ich mir z.B. die Abwasserbeseitigungssatzug von Stuttgart ansehe, so darf ich außer klarem Wasser fast nichts einleiten

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Wir halten in Stuttgart (und im LKR Böblingen) einige Indirekteinleitergenehmigungen nach Anh. 31 AbwV und da dürfen wir u.A. AOX und andere Halogenverbindungen, Salzfracht u.a. in die Kanalisation einleiten.

    In der Abwassersatzung der Stadt Stuttgart heißt es übrigens "soweit diese Stoffe den öffentlichen Abwassereinrichtungen schaden können", wenn es un Einleitung von Gefahrstoffen geht.

    Die DWA 115-2 sagt:

    "Werden die in der folgenden Tabelle genannten Richtwerte eingehalten, löst eine Einleitung von nicht häuslichem

    Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage in der Regel noch keine Besorgnis im Sinne von 3.3

    aus."

    D.h. es schadet nicht und wäre auch in Stuttgart erlaubt. Viele Abwassersatzungen verweisen auch direkt auf die DWA 115, wenn es um Einleitungen geht.

  • " wenn wir das nur ausreichend verdünnen ist es erledigt..."

    Abwässer verdünnen, ist verboten. Das geht schnell in den Bereich illegale Abfallbeseitigung.

    Außer Ihr habe eine Lizenz Abfälle zu behandeln, dann kann es evtl. anders aussehen.

    Was und Wie es ins Abwasser darf müsst Ihr in eurer Kommunalen Abwassersatzung prüfen. Da ist jede

    Kommune etwas anders. ggf. müssen Messungen zur Eigenüberwachung durchgeführt werden.

    Ich weiß nicht genau woher Du bist, aber das ist z.B. die Vorgabe für Bingen:

    https://www.bingen.de/media/5695c2bf…t_08-05-pdf.pdf

    Bei unbekannten Stoffen oder Gemischen gehst Du zunächst von WGK 3 aus, oder musst es prüfen lassen.

    Wenn es wirklich ein unbekannter mix ist: eine gut gemischte Analyse vom Abwasser machen. Dann mit den

    Werten zur Genehmigungsbehörde und die Genehmigung beantragen.

    Die SGD ist da eigentlich recht kooperativ.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von falcon (5. Februar 2021 um 13:34)

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  • Wir halten in Stuttgart (und im LKR Böblingen) einige Indirekteinleitergenehmigungen nach Anh. 31 AbwV und da dürfen wir u.A. AOX und andere Halogenverbindungen, Salzfracht u.a. in die Kanalisation einleiten.

    Hättest Du meinen Satz vollständig zitiert, dann wäre ja da zu lesen, dass man auch Einleitegenehmigungen bekommen kann. Bei manchen dieser Genehmigungen sind auch Nebenbedingungen enthalten, die man beachten muss.

    Wir haben auch eine uralte Einleitegenehmigung, die wir fleißig nutzen, heute aber wohl kaum noch einmal erteilt bekommen würden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.