Hallo,
Ja, jetzt kommen wir aus der Theorie wieder in die Praxis und
damit in die Wirklichkeit. Sicherlich wird man das Risiko nicht
gänzlich verneinen können, doch können Sie einen Fall der
straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung diesbezüglich nennen? Es
ist wie beim Brandschutzbeauftragten und der drohenden Haftung...
und wie ging nochmals der Flughafenbrand Düsseldorf mit
offensichtlichen Brandschutzmängel zivil-und strafrechtlich aus...?
Nochmals, das Schildchen "Brandschutztür" oder "Verkeilen verboten"
etc. ist nicht zwangsläufig eine Pflicht. Und wie will man dann sonst
als Mitarbeiter/ Gast eine Brandschutztür erkennen? Letztlich ist das
nur durch die Kennzeichnung vom Hersteller, zum Beispiel im Falz
möglich. Und eine solche Prüfung durch einen Mitarbeiter/ Gast
wäre weltfremd. Oder schauen Sie bei jeder vermutbaren Brandschutz-
tür nach, hinsichtlich "Schließen/Offen"?
Gruß
Simon Schmeisser