Brandschutztür

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  • Hallo,

    Ja, jetzt kommen wir aus der Theorie wieder in die Praxis und

    damit in die Wirklichkeit. Sicherlich wird man das Risiko nicht

    gänzlich verneinen können, doch können Sie einen Fall der

    straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung diesbezüglich nennen? Es

    ist wie beim Brandschutzbeauftragten und der drohenden Haftung...

    und wie ging nochmals der Flughafenbrand Düsseldorf mit

    offensichtlichen Brandschutzmängel zivil-und strafrechtlich aus...?

    Nochmals, das Schildchen "Brandschutztür" oder "Verkeilen verboten"

    etc. ist nicht zwangsläufig eine Pflicht. Und wie will man dann sonst

    als Mitarbeiter/ Gast eine Brandschutztür erkennen? Letztlich ist das

    nur durch die Kennzeichnung vom Hersteller, zum Beispiel im Falz

    möglich. Und eine solche Prüfung durch einen Mitarbeiter/ Gast

    wäre weltfremd. Oder schauen Sie bei jeder vermutbaren Brandschutz-

    tür nach, hinsichtlich "Schließen/Offen"?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Herr Schmeisser,

    vielen Dank noch einmal für die Konkretisierung.

    Nein, mir ist kein Urteil dazu bekannt.

    Vielleicht will ich einfach nur zu genau in der Funktion als Brandschutzbeauftragter sein und alles richtig machen, auch um mein Gewissen zu beruhigen, das in einem großen Brandfall im Gebäude ich sicher sein kann, das ich alles richtig gemacht habe und nicht für den Tod anderer Menschen die Verantwortung trage.

    Wenn es für die Kenntlichmachung von Brandschutztüren keine Vorschrift gibt, muss ich doch von meinem Betreiber eine Arbeitsanweisung für die Belegschaft anfordern, das sämtliche Türen nicht verstellt und blockiert werden dürfen bzw. auch die Türschließer nicht unbrauchbar gemacht werden dürfen?

    Ich denke nicht, das er das tun wird. Doch das wäre m. E. doch der richtige Werdegang, oder?

    Besten Gruß

    Stefan Schneider

  • Hallo Herr Schmeisser,

    vielen Dank noch einmal für die Konkretisierung.

    Wenn es für die Kenntlichmachung von Brandschutztüren keine Vorschrift gibt, muss ich doch von meinem Betreiber eine Arbeitsanweisung für die Belegschaft anfordern, das sämtliche Türen nicht verstellt und blockiert werden dürfen bzw. auch die Türschließer nicht unbrauchbar gemacht werden dürfen?

    Ich denke nicht, das er das tun wird. Doch das wäre m. E. doch der richtige Werdegang, oder?

    Ihr solltet eigentlich eine Brandschutzordnung haben? Da sind solche Dinge klarzustellen. Diese ist regelmäßig zu unterweisen. Zusätzlich ist diese den Mitarbeitern (m/w/d) zugänglich zu machen.

    Für alle anderen wie Besucher oder Lieferanten reicht der Aufkleber. Die €10,-- dafür sollten nicht das Problem darstellen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    Vielleicht will ich einfach nur zu genau in der Funktion als Brandschutzbeauftragter sein und alles richtig machen, auch um mein Gewissen zu beruhigen, das in einem großen Brandfall im Gebäude ich sicher sein kann, das ich alles richtig gemacht habe und nicht für den Tod anderer Menschen die Verantwortung trage.

    Ja, ist doch auch gut so|? Nur sollte man sich halt immer die Frage

    stellen: Wo lohnt sich der Kampf und wo nicht bzw. verzettelt man sich.

    Sie beschäftigen sich mit der Frage nach einer Vorschrift für Aufkleber

    bzw. wie Gäste/Besucher eine Brandschutztür erkennen können. Diese

    Aufkleber gibt es je nach Händler für 1 bis 2 Euro. Im Zweifelsfall

    investiert man jetzt diesen sehr überschaubaren Betrag in Aufkleber

    und gut ist.

    Weit bedenklicher und da lohnt sich der Kampf, ist doch die grundsätzliche

    Frage was überhaupt eine Brandschutztür im Objekt ist und in was für

    einem Zustand diese ist. Weil da geht es konkret um Menschenleben und

    ggfs. hohe Sachwerte. Sollte sich die Aussage vom Betreiber bestätigen,

    kann man hinterher die Aufkleber auf den betreffenden Türen leicht

    auch wieder entfernen.

    Brandschutz ist viel Vorschrift/Gesetz, aber auch viel Einzelfall und

    ggfs. ist auch mal pragmatisches Vorgehen gefragt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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