Kita: Fluchttür/Notausgang mit Krepp zugeklebt

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo liebe Mitstreiter,



    ich habe mich jetzt schon durch alle Foren-Beiträge mit dem Thema "Fluchttür" gekämpft, auch habe ich das Länderbaurecht sowie die ArbStättV fast auswendig gelernt, dazu noch die ASR A1.3, ASR A2.2, ASR A2.3 konsultiert, die Schrift „Sichere Kita“ der KU NRW durchgearbeitet. Und trotzdem konnte meine Fragestellung leider nicht abschließend gelöst werden. Vielleicht bin ich auch nur zu blöd, entsprechendes zu finden.


    Daher muss ich Euch leider belästigen und hoffe auf ein wenig Input.


    Problemstellung: Wir werden demnächst einen Raum für Kinderbetreuung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Ba-Wü „bespielen“. Im Vorfeld der Aufnahme der Tätigkeiten habe ich mir die Örtlichkeiten angeschaut.


    In diesem Raum gibt es eine als Notausgang ausgezeichnete Fluchttür, die nach außen ins Freie aufschlägt. Soweit, so gut.


    Diese Tür ist jedoch mit allerlei Krepp-Papier beklebt, wie es nun mal so in Kitas vorkommt.


    Ein Brandschutzbeauftragter sagte mir mal, dass das nicht zulässig sei, da das Papier eine zusätzliche Brandlast darstelle.


    Kann mir das jemand bestätigen? Wo würde ich so eine Regelung finden?


    Ich meine, es sind ja immer noch Kinder samt Betreuer(innen) und ich schreibe lieber weniger in den Begehungsbericht als irgendeinen Blödsinn, den sich mal jemand ausgedacht hat, der aber nicht mit Vorschriften oder Stand der Technik hinterlegt werden kann.

  • ANZEIGE
  • Ein Brandschutzbeauftragter sagte mir mal, dass das nicht zulässig sei, da das Papier eine zusätzliche Brandlast darstelle.

    Diese Aussage trifft auf Brandschutztüren zu!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich halte mich da zurück, sehe es aber prinzipiell wir Nullchecker.


    Anmerken möchte ich nur, das ich den Fluchtwillen durch eine brennende Notausgangstür als... überschaubar betrachte.
    Will sagen: Wenn es <---- da brennt,bewegt man sich normalerweise nach ----> da.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ok, dann konstatiere ich: Ich empfehle NICHT die Entfernung der Kita-gerechten Beklebung, da es keine Brandschutztür ist, sondern "nur" ein Notausgang.

    Ist mir (vom Bauchgefühl her) auch lieber so, schließlich will man ja auch nicht so pedantisch sein (nur da, wo es nötig ist)

    Ist ja schließlich eine Kita.


    Vielen lieben Dank, wieder was gelernt.

  • Ob das eine Brandschutztür ist oder nicht, ist mir erstmal egal. Brandlasten haben in Flucht- und Rettungswegen nichts zu suchen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    streng genommen wird man sich nicht wundern zu brauchen,

    sollte es mal zu einer BVS kommen, wenn dieses bemängelt wird.

    Ich hatte schon Fälle, da waren selbst kleinste Bilder und Jacken

    ein großes Problem für die Behörden. Es ist halt eine Brandlast,

    unabhängig von der Frage der Zündquelle. Insgesamt würde ich es

    aber vernachlässigen, man kann es auch übertreiben. Durch die

    Beklebung gibt es keine Beeinträchtigung, die Tür ist weder in ihrer

    Funktion, noch in ihrer Erkennbarkeit eingeschränkt. Ich würde

    diese Abwägung aber schon schriftlich festhalten, gerade im Hinblick

    auf den Einspruch vom Brandschutzbeauftragten oder sollte mal

    von Behördenseite etwas kommen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das wäre mal wieder typisch deutsch...


    Brennt die Notausganstür, oder es brennt in der Nähe, werden die Personen die Räumlichkeit wahrscheinlich durch den anderen Ausgang verlassen.

    Brennt es am anderen Ausgang und der Notausgang wird verwendet, dann wahrscheinlich nur, weil es dort nicht brennt.


    Bei einem explosionsartigen Vollbrannt der Räumlichkeit macht dann das Krepp den Kohl auch nicht mehr fett...


    Also, ich würde es so akzeptieren und mich durchaus auch mit Brandschützern schlagen. Ein definitives Verbot ist mir nicht bekannt.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,


    ich betreue auch einen Kindergarten.

    Im Sinne des Brandschutzes müsste das Krepp weg.

    Aber im Sinne von "Hirn und Verstand" würde ich es so belassen und im Bericht vermerken.

    Als Brandschützer ist meine Pflicht den Betreiber / Träger des KiGa darauf aufmerksam zu machen was nicht i.O. ist. Ich spreche hier Empfehlungen aus.

    Den Hut haben andere auf --> aber auf jeden Fall im Bericht erwähnen.


    Grüße

    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Hallo zusammen,


    Wir haben in unserem Unternehmen auch einen eigenen Kindergarten.

    Bei einer BVS müsste das Kreppband jedenfalls entfernt werden.
    Aber da genug andere Dinge im Raum sind die auch brennen können
    würde ich es auf jeden Fall im Begehungsbericht als Mangel vermerken.
    Die Krux dabei ist das, selbst wenn das Klebeband heute entfernt wird, die Tür
    in absehbarer Zeit wieder mit Bildern etc. dekoriert wird. Das wird sich nicht
    vermeiden lassen und Kinder verstehen das auch nicht. Mit Hirn und Verstand an die Sache
    herangehen ist am vernüftigsten.


    Grüße Tom

  • Hallo,


    da tickt halt jede Behörde anders, auch hinsichtlich der

    Gesprächsbereitschaft. Wie schon gesagt, ich hatte

    schon Fälle da wurden selbst Kleinigkeiten bemängelt, dann

    hatte ich wieder Fälle wo sich die Behörde an nichts gestört

    hat. Obwohl z.B. Teile vom Betriebsgebäude illegal errichtet

    worden sind oder keine Löschwasserversorgung vorhanden war

    oder....


    Und wegen einem solchen Kleinkram, zieht halt niemand vor

    Gericht. Da ist das Entfernen vom Bild etc. wesentlich einfacher,

    als dann Monate oder vielleicht Jahre einen Rechtsstreit zu haben.

    Ich würde es halt dokumentieren und gut ist es. Damit hinterher

    niemand sagen kann, Einsprüche wurden nicht ernst genommen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen und vielen Dank für die vielen Meinungen und Hilfestellungen.

    Da hatte ich dann den richtigen Riecher: Eigentlich ist es nicht in Ordnung, aber es gibt andere, wichtigere Dinge, die angemerkt werden MÜSSEN und bei so einer Kleinigkeit machen wir mal kein Fass auf. Darauf hinweisen, vermerken und sich lieber auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren, macht mehr Sinn, als sich als Korinthenkacker einen Namen zu machen und dann nicht mehr für voll genommen werden.

    Danke, Ihr habt mir echt weiter geholfen und ich kann mich jetzt wieder beruhigt meinem "Bauchgefühl" zuwenden.

    LG Ansgar

  • Hi,


    wer solche Dekorationen im Gruppenraum einer Kita als Brandlast bemängelt dürfte keine einzige Kita besuchen. In Gruppenräumen gibt es keine Vorschriften bezüglich Brandlast, da dürfen die fröhlich basteln, dekorieren, mit Schaumstoffteilen und anderem Spielzeug austoben. Wenn im Brandschutzkonzept etwas anderes steht war der Planer ungeeignet für Kitas. Ggf. müssen die ErzieherInnen halt beim Umgang mit offenem Feuer in dem Raum aufpassen.


    In Fluren und Treppenräumen kann es anders aussehen, da sind die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept und die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz zur Beurteilung der Zulässigkeit von Brandlasten heranzuziehen.


    Anstelle der Brandlast kann ein wirkliches Problem auftreten: Wird die Türe nur als Notausgang genutzt oder auch als normale Türe von innen nach außen? Soll die Türe auch als Durchgangstüre genutzt werden kann ein Sichtfenster in der Türe erforderlich sein (damit möglichst kein Kind von der aufschlagenden Tür getroffen und verletzt wird), um den Bereich vor der Türe vor dem Öffnen einsehen zu können. Dann wäre die vollständig beklebte Türe aus Sicht der Sicherheit für die gesetzlich unfallversicherten Kinder zu bemängeln.


    schöne Grüße

  • Hallo,

    wer solche Dekorationen im Gruppenraum einer Kita als Brandlast bemängelt dürfte keine einzige Kita besuchen. In Gruppenräumen gibt es keine Vorschriften bezüglich Brandlast, da dürfen die fröhlich basteln, dekorieren, mit Schaumstoffteilen und anderem Spielzeug austoben. Wenn im Brandschutzkonzept etwas anderes steht war der Planer ungeeignet für Kitas. Ggf. müssen die ErzieherInnen halt beim Umgang mit offenem Feuer in dem Raum aufpassen.

    ?

    Mit dem Brandschutzkonzept und damit mit dem gesamten

    Verfahren, hat das ganze ja wenig zu tun. Der Umstand (Bastel-

    arbeiten an der Tür) ergibt sich ja aus der Nutzung. Und da ist

    ein behördliches Einschreiten in Einzelfällen durchaus

    feststellbar.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,


    ich hatte schon ein Brandschutzkonzept auf dem Tisch liegen, in dem der Ersteller für die Dekorationen und Möblierung in Gruppenräumen der Kita nur schwer entflammbare Materialien vorgeschrieben hat. Für die Einrichtung ein Unding und bezüglich Arbeiten in der Kita einfach praxisfremd.


    Ansonsten sind mir Beanstandungen durch aufsichtsführende Stellen bisher nur begegnet, wenn die vorgeschriebene Sichtverbindung aufgrund der Dekoration der Tür gefehlt hat. Das Brandlast-Argument hat mir gegenüber noch keiner angebracht. Würde mich aber auf die Diskussion darüber freuen.


    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Das Brandlast-Argument hat mir gegenüber noch keiner angebracht. Würde mich aber auf die Diskussion darüber freuen.

    da könnte ich Ihnen einige Städte nennen.

    Das ist ja genau das Problem, es kommt da zu keinen

    großen Diskussionen, vielmehr wird es aus Gründen

    der Einfachheit einfach umgesetzt...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010