Hallo zusammen,
benötige ich als interne bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit eine private Betriebshaftpflichtversicherung?
SG
Moritz
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
benötige ich als interne bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit eine private Betriebshaftpflichtversicherung?
SG
Moritz
Moin,
wenn du ein Gewerbe selbstständig ausübst, dann macht das Sinn.
Eine interne FaSi dürfte angestellt sein. Hier bist du durch deinen Arbeitgeber abgedeckt.
Deine Frage ist zu allgemein gestellt. Vielleicht hast du weitere Details zur Arbeit und zur Stellung?
Ich bin beim Betrieb seit 5 Jahren fest angestellt und werde bestellt als interne FaSi. Meine Ausbildung zur FaSi habe ich natürlich abgelegt.
Ich habe gelesen, dass eine interne FaSi erst bei grob fahrlässiger oder bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung seiner Arbeit haften muss.
Hier stellt sich aber die Frage bei mir, ob ich mich dann doch dafür absichern muss?
es gibt ja 3 klassische Fälle : Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Vorsatz können wir ja außen vor lassen, dafür bekommt man bestimmt keine Versicherung, die dieses abdeckt
Bei Fahrlässigkeit kannst du eigentlich als gewöhnliche Fasi ( Stabstelle-keine Personalverantwortung.) nicht haftbar gemacht werden.
Bleibt nur grobe Fahrlässigkeit, hier bist du in gewissen Maßen als Angestellter in der Haftung (habe m Hinterkopf 3 Monatsgehälter maximal). Da grobe Fahrlässigkeit aber vermeidbar ist, kannst du sie in den seltensten Fälle über eine Versicherung vollständig abdecken und trägst ein Teil des Schaden je mit.
Moritz,
eine Betriebshaftpflicht gilt, wie der Name bereits sagt, im Falle des Betriebs eines Betriebes (). Einen solchen führst Du als abhängig Beschäftigter nicht und kannst dementsprechend auch nicht versichert werden.
In diesem Sinne
Der Michael
Betriebshaftpflicht gilt, wie der Name bereits sagt, im Falle des Betriebs eines Betriebes
Gibt ja noch die Berufshaftpflicht, die wohl eher gemeint ist
Gibt ja noch die Berufshaftpflicht, die wohl eher gemeint ist
Es gibt Arbeitgeber, die schließen eine solche für Ihre Führungskräfte und Stabsstellen automatisch ab.
Andere Arbeitgeber müssen dazu "ermutigt" werden. Beispielsweise durch die interne Sifa :doppelthumbsup:..
Grüße,
CW
Gemeint ist natürlich die Berufshaftplichtversicherung, sorry.
Ich empfehle eine Rechtsschutzversicherung welche auch den Job mit abdeckt.
Da eventuelle straf- und zivilrechtliche Ansprüche bei Dir persönlich auflaufen können.....
Ich spreche da aus Erfahrung.
interne FaSi erst bei grob fahrlässiger oder bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung seiner Arbeit haften muss.
Die "externe" Sifa ist im Gegensatz zum Arbeitgeber nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften nicht haftungsprivilegiert und hat evt. bereits bei einfacher Fahrlässigkeit einzustehen.
Eine "interne" FaSi (ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb) haftet , wenn sie die Aufgaben nach § 6 ASiG nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Bei fahrlässiger Verursachung ist sie jedoch wie der Arbeitgeber privilegiert und damit von der Haftung befreit.
Auch wenn jeder immer bestrebt ist alles nach besten wissen und gewissen zu tun, ist es in der heutigen Zeit keine schlechte Idee sich abzusichern.
Ich habe mich aufgrund meiner aktuellen Position mit Führungsverantwortung auch für eine Rechtsschutzversicherung entschieden, die speziell das Spektrum abdeckt.
Auch wenn ich hoffe diese nie in Anspruch nehmen zu müssen, schlafe ich doch etwas ruhiger