Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Anfrage nach einer Gefährdungsbeurteilung (nach §5 ArbSchG) für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen im Erdgeschoss und Keller.
In Arbeitsstätten müssen Rettungswege und Notausgänge mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ausgestattet werden.
In dem Fall soll ich eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 für ein Wohnhaus (Asyl) erstellen in dem im Keller und EG, Schulungsraum und Büro Heimleiter, Hausmeister vorhanden sind.
Im Brandschutzkonzept steht das eben diese GB durch den Betreiber zu führen ist.
Sind im Treppenraum Rettungszeichenleuchten (und evtl. Notleuchten) erforderlich? Ich denk mal ja...
Hat wer viell. ein Muster für die GB?
Würde mir sehr helfen, schon mal Danke für die Antworten
MfG