Hallo zusammen,
ich brauche einmal Eure Hilfe bei der Argumentationsfindung.
Ausgangssituation:
Wir sind eine Bildungseinrichtung (keine Schule), die als gGmbH firmiert. Unsere TN sind max .25 Jahre, meist aber <=18 jahre alt.
Unser Hygienekonzept sieht das übliche vor:
- Abstand halten, Maskenpflicht (seit dem 22.10. auch im Unterricht), verkleinerte Gruppen.
- Personen mit Erkältungssymptomen haben daheim zu bleiben (bzw. werden heimgeschickt) und einen Arzt zu konsultieren (AU).
- Tischdesinfektion bei "Schichtwechsel" (Die TN sind in 2 bzw. 3 Gruppen aufgeteilt, die nacheinander zum Präsenzunterricht kommen.)
- Zwischen den Schichten befindet sich ein 30-Minuten-Fenster.
- Seit dem 23.10. ruht der Präsenzunterricht vollständig. (Also am Anfang der "Neuen Deutschen Welle", wenn mir der Wortwitz gestattet ist)
- Die TN werden seitdem elektronisch unterrichtet.
- Wir werden nicht getestet. - Lehrer in Hessen haben seit dem 10. August 2020 die Möglichkeit sich (auf frewilliger Basis) alle 14 Tage testen zu lassen.
- Einer unserer TN wurde vor 3 Wochen SARS-Cov-2-Positiv getestet und unter Quarantäne gestellt. - Das hatte aber auf uns keinen Einfluß, da er sich davor und danach im Praktikum befand und niemand von uns direkten/persönlichen Kontakt mit ihm hatte. (Für den Sachverhalt irrelevant, sollte aber erwähnt werden.)
Heute erhielten wir die Mitteilung, daß wir ab Montag 02.11.2020 (also mit dem Inkrafttreten der neuen Beschränkungsmaßnahmen) den Präsenzunterricht "wie gehabt" wieder aufnehmen.
In meiner Sifa-Funktion möchte ich nun eine Email an die GL schreiben, in der ich meine Bedenken dazu äussern möchte, mit dem Ziel das Homeoffice und die alternative Beschulung bis auf weiteres aufrecht zu erhalten bzw. wieder einzusetzen.
Eine Gesetzesgrundlage für eine Fortsetzung des Homeoffice bzw. der alternativen Beschulung gibt es nicht, das ist mir klar.
Meine Argumente:
In meinen Augen sind wir eine "sonstige Ausbildungseinrichtung" nach §33 IfSG.
(§35 IfSg muß ich unserer GL mal vorlesen, da kommt wieder Arbeit auf mich zu...)
Wir haben als Betrieb den TN gegenüber eine Bildungsverpflichtung.
Dem Gegenüber steht aber auch die Fürsorgepflicht des Betriebes den AN und TN gegenüber.
Natürlich ist mir klar, das alternativer Unterricht einen Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen kann.
Aber wir haben die letzten 7 tage bewiesen das es geht und die Fürsorgepflicht ergiebt sich nicht nur aus §§ 3 ff. ArbSchG sondern auch aus §34 IfSg.
Im letzteren ist SARS-Cov-2 nicht explizit gelistet. Aber Erkrankte können auch symptomfreie Ausscheider sein!
Einige (nicht alle!!!) der TN sind recht verantwortungslos und müssen stetig ermahnt werden die Maske korrekt aufzusetzen. Die Zahl derer, die ihr AHA-Verhalten zum negativen ändern, sobald sie das Betriebsgelände verlassen haben, dürfte deutlich höher liegen.
Einige der AN, darunter auch ich, gehören mehr als einer Risikogruppe an...
Könnt Ihr ein paar Argumente für die Fortführung von Homeoffice und alternativer Beschulung hinzufügen?
Darf ruhig Brainstormmäßig geäussert werden, ich selektiere dann, was auf unseren Fall zutrifft oder nicht.
Vielleicht hilft meine Frage - oder besser die Antworten darauf - ja dem einen oder anderem von Euch auch.
Vielen Dank schon jetzt,
Micha