Hallo,
Ja, da haben Sie Recht. Ich halte es aber für
bedenklich, wenn eine freie Meinungsäußerung
letztendlich in einer Existenzvernichtung enden
kann. Das ist nicht in Ordnung.
Wenn Du Eis verkaufst und am nächsten Tag auf Frikadellen umstellst (oder vom Brandschutzexperten von heute auf morgen zum Bettwäscheverkäufer umstellst), wirst Du noch wie viele Kunden haben? Eben! Das ist keine Strafe - das ist der Markt
Da sehe ich schon einen Unterschied. Für mich besteht
da der Unterschied, das man ein Geschäftskonzept
freiwillig ändert. Doch davon kann bei einem Wendler
keine Rede sein. Hier muss man auch sehen, was bedeutet
das? Darf ein Wendler keine Meinung äußern, nur damit
er am Markt noch eine Chance hat? Was nicht anderes ist,
als die Einschränkung seiner Meinungsfreiheit. Zumal der
Markt ja darüber defacto nicht entscheidet. Wenn von
einem Hildmann z.B. seine Nahrungsmittel aus dem Handel
entfernt werden, hat ja der Markt (Kundschaft) gar keine
Mitsprache. Vielmehr ist es der Handel, der hier die
Entscheidung getroffen hat.
Gruß
Simon Schmeisser