AstraZeneca: ich sehe kein Fehlverhalten. Ich sehe einen legitimen Versuch, an Impfstoff zu kommen. Es hat sich nicht gelohnt. Meine Forderung: das jetzt zu beenden.
Medizinische Behandlung: es ist tägliche Praxis, medizinische Behandlung zu verweigern. Das ist nicht menschenverachtend, sondern in definierten Fällen logisch. Jetzt muss nur die Definition um einen Fall erweitert werden.
Der Bogen zu Autounfall, Dicke usw. ist falsch gezogen. Covid 19 gefährdet:
- medizinisches Personal
- Mitpatienten
Dicke und Autofahrer gefährden diese Leute NICHT. Auch in Arbeitsschutz entfernst Du Gefährder aus dem Arbeitssystem (DGUV V1 §7 Abs. 2), nicht?
Bei Alkoholisierten würde ich den Bogen SPÄTESTENS beim zweiten mal übrigens auch ziehen, wenn sie agresssiv sind. Denen droht auch auf legaler Weise der Tod in der Ausnüchterungszelle, ebenso wie anderen Gewalttärn.
Bei COVID ist für mich die Sache klar: nur medizinische Behandlung ohne physischen Kontakt, wenn der Betreffende nicht geimpft war, um eben Personal und Patienten zu schützen.
Die Behandlungskosten sind egal. Er kann gerne eine Intensivstation nach Hause geliefert bekommen. Er muss nur sehen, wer ihn versorgt. Eine Kostendiskussion über notwendige Behandlung will ich niemals führen. Behandlung hat unabhängig von den Kosten zu erfolgen. Punkt.
Behandlung sollte aber nicht SO erfolgen, dass dabei Andere vorsätzlich gefährdet werden. Nicht-Impfung ist Vorsatz. Es ist verfassungsgemäß nur dann zu helfen, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt.
Aktuelle Tatsache: eine sehr entfernte Verwandte von mir ist als Ärztin mit 53 Jahren am Klinikum Nürnberg an Corona gestorben. Sie hat dort COVID-Patienten versorgt. Diese Patienten können natürlich nichts dafür.
Frage für die Zeit nach der Impfung: Wer soll in den Tod geschickt werden - jemand aus Deiner Familie, oder der, der diese Person anstecken würde? Die Frage ist natürlich rein symbolisch, denn eine Ansteckung und die Folgen einer Ansteckung sind nicht determinierbar. Außerdem können auch Geimpfte die Krankheit weiter verbreiten, insofern werden Nichtgeimpfte oder wirkungslos Geimpfte auch "erwischt". Allerdings passiert das nach dem Zufallsprinzip, während schwer Erkrankte bislang ausnahmslos auf Intensiv gebracht werden. Dort gibt es keine zufällige Streuung, sondern eine Konzentration. Diese Konzentration dürfte im Sinne des Schutzes Dritter nicht durch Nichtgeimpfte erhöht werden.
Und ich wiederhole: was ich meine gilt nicht für jene, die eine doppelt abgesicherte Diagnose haben, dass die Impfung für sie/ihn eine erhöhte Gefährdung darstellt (Facharzt + Amtsarzt).