persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr

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  • ok...???

    Also ist die Aussage Angebotsvorsorge Hautkrebsvorsorge wg natürlicher UV-Belastung >1h/d wird (bei euch)angeboten ?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (14. Oktober 2020 um 12:36)

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  • Ist mir nichts bekannt.

    Weder bei unseren Feuerwehren noch bei den Hilfsorganisationen.
    Was auch damit zu tun haben dürfte, dass ArbmedVV und AMR keine Geltung für Ehrenamtliche haben.
    Auch die für Ehrenamtliche in Teilbereichen noch geltende GUV-V A4 bzw. BGV A4 sieht dies nicht vor.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    3 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer (14. Oktober 2020 um 17:02)

  • Hallo,

    ok...???

    Also ist die Aussage Angebotsvorsorge Hautkrebsvorsorge wg natürlicher UV-Belastung >1h/d wird (bei euch)angeboten ?

    Nein, habe ich so auch nicht im hauptberuflichen Bereich

    gesehen. Wobei das auch nicht wirklich verwundert. In

    vielen Feuerwehren beschränkt sich der Fokus meist

    ausschließlich auf die G26 in Sachen AS.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,

    wenn ich das Schichtmodell und die Einsatzfrequenz mancher Wachen mit Hauptamtlichen ansehe und dann noch die Haupturlaubszeit berücksichtige bin ich spontan davon überzeugt, dass die Anforderungen an die Vorsorge (mehr als 1 h in der Sonne bzw. 2 h im Schatten an mehr als 50 Arbeitstagen von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr MESZ) für Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von vielen Feuerwehrlern nicht erfüllt werden. Mir ist dementsprechend auch keine Berufsfeuerwehr oder hauptamtliche Wache bekannt, die diese Vorsorge momentan anbietet. Hier ist meiner Meinung nach eine Einzelfallbetrachtung erforderlich (inkl. Berücksichtigung des Dienstpostens und den damit verbundenen Tätigkeiten auf der Wache bzw. im Dienst sowie im Einsatzdienst), ob es tatsächlich Personen gibt, denen diese Vorsorge anzubieten ist.

    Im Rettungsdienst bin ich aufgrund meiner eigenen Erfahrung (seit 2005 ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig) ebenfalls spontan davon überzeugt, dass die Kriterien für die Angebotsvorsorge in der Regel nicht erfüllt werden (schon allein weil sich der Großteil der Einsätze im Gebäude abspielt, dazu Fahrzeiten, Übergaben im Krankenhaus und Arbeiten sowie Bereitschaftszeit auf der Wache dazukommen). Ausnahmen könnten z.B. Bergretter oder Wasserretter sein. Das wäre im Einzelfall zu betrachten.

    schöne Grüße

  • Moin

    aufgrund der mir genannten Verteilung der Einsätze, vermute ich auch, dass keine Vorsorge notwendig ist.

    Aber hinzu kommen auch noch einige Übungen. Na mal sehen, spreche noch einmal mit meinen Leuten und ggf. mit unserer Arbeitsmedizin.

    Bei ja, Vorsorge notwendig wird es eh schwierig, da unserer Arbeitsmediziner diese wahrscheinlich wg Unterbesetzung nicht leisten können...

    Und obwohl es diese AMR 13.3 schon 1 Jahr gibt, scheint mir vieles in der Praxis noch nicht geklärt.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Eine Übung in der größten Mittagshitze (während der klassischen Mittagspause-Zeiten) halte ich für sehr untypisch. In der Regel haben die hauptberuflichen Feuerwehrler irgendwelche Aufgaben im Tagesgeschäft zu "normalen" Arbeitszeiten (z.B. Werkstätten, Büro von 8 - 16 Uhr) und die Übungen finden danach statt. Daneben werden ja auch nicht alle Übungen im Freien durchgeführt.

    Auf jeden Fall halte ich es im Fall des Falles für planbar, Übungen im Freien nicht bzw. selten genug im Zeitraum von 11 bis 16 Uhr MESZ anzusetzen ;).

  • Hallo,

    da hätte ich jetzt doch leichte Zweifel. Gerade bezogen

    auf hauptamtliche Wehren, so sollte man hier nicht nur

    den Blick auf die klassische kommunale Berufsfeuerwehr

    beschränken. Da hat MrH schon Recht.

    Nehme ich jetzt nur mal den Sektor der betrieblichen

    Feuerwehren (egal ob jetzt intern oder extern durch eine

    Dienstleistungsfeuerwehr), da hat man eine Vielzahl an

    Aufgaben die zum Kerngeschäft gehören und im Freien

    stattfinden. Man denke hier z.B. an die Überwachung

    von feuergefährlichen Arbeiten, was teilweise bei

    so mancher Feuerwehr "hunderte Einsätze" im Jahr ausmacht,

    wenn es sich hier um Industrieparks handelt.

    Man wird daher wohl diese Fragestellung nur beantworten

    können, wenn man sich die Art der Feuerwehr und die Aufgaben

    anschaut.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010