ok...???
Also ist die Aussage Angebotsvorsorge Hautkrebsvorsorge wg natürlicher UV-Belastung >1h/d wird (bei euch)angeboten ?
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Also ist die Aussage Angebotsvorsorge Hautkrebsvorsorge wg natürlicher UV-Belastung >1h/d wird (bei euch)angeboten ?
Ist mir nichts bekannt.
Weder bei unseren Feuerwehren noch bei den Hilfsorganisationen.
Was auch damit zu tun haben dürfte, dass ArbmedVV und AMR keine Geltung für Ehrenamtliche haben.
Auch die für Ehrenamtliche in Teilbereichen noch geltende GUV-V A4 bzw. BGV A4 sieht dies nicht vor.
Hallo,
ok...???
Also ist die Aussage Angebotsvorsorge Hautkrebsvorsorge wg natürlicher UV-Belastung >1h/d wird (bei euch)angeboten ?
Nein, habe ich so auch nicht im hauptberuflichen Bereich
gesehen. Wobei das auch nicht wirklich verwundert. In
vielen Feuerwehren beschränkt sich der Fokus meist
ausschließlich auf die G26 in Sachen AS.
Gruß
Simon Schmeisser
Hi,
wenn ich das Schichtmodell und die Einsatzfrequenz mancher Wachen mit Hauptamtlichen ansehe und dann noch die Haupturlaubszeit berücksichtige bin ich spontan davon überzeugt, dass die Anforderungen an die Vorsorge (mehr als 1 h in der Sonne bzw. 2 h im Schatten an mehr als 50 Arbeitstagen von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr MESZ) für Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von vielen Feuerwehrlern nicht erfüllt werden. Mir ist dementsprechend auch keine Berufsfeuerwehr oder hauptamtliche Wache bekannt, die diese Vorsorge momentan anbietet. Hier ist meiner Meinung nach eine Einzelfallbetrachtung erforderlich (inkl. Berücksichtigung des Dienstpostens und den damit verbundenen Tätigkeiten auf der Wache bzw. im Dienst sowie im Einsatzdienst), ob es tatsächlich Personen gibt, denen diese Vorsorge anzubieten ist.
Im Rettungsdienst bin ich aufgrund meiner eigenen Erfahrung (seit 2005 ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig) ebenfalls spontan davon überzeugt, dass die Kriterien für die Angebotsvorsorge in der Regel nicht erfüllt werden (schon allein weil sich der Großteil der Einsätze im Gebäude abspielt, dazu Fahrzeiten, Übergaben im Krankenhaus und Arbeiten sowie Bereitschaftszeit auf der Wache dazukommen). Ausnahmen könnten z.B. Bergretter oder Wasserretter sein. Das wäre im Einzelfall zu betrachten.
schöne Grüße
Moin
aufgrund der mir genannten Verteilung der Einsätze, vermute ich auch, dass keine Vorsorge notwendig ist.
Aber hinzu kommen auch noch einige Übungen. Na mal sehen, spreche noch einmal mit meinen Leuten und ggf. mit unserer Arbeitsmedizin.
Bei ja, Vorsorge notwendig wird es eh schwierig, da unserer Arbeitsmediziner diese wahrscheinlich wg Unterbesetzung nicht leisten können...
Und obwohl es diese AMR 13.3 schon 1 Jahr gibt, scheint mir vieles in der Praxis noch nicht geklärt.
Eine Übung in der größten Mittagshitze (während der klassischen Mittagspause-Zeiten) halte ich für sehr untypisch. In der Regel haben die hauptberuflichen Feuerwehrler irgendwelche Aufgaben im Tagesgeschäft zu "normalen" Arbeitszeiten (z.B. Werkstätten, Büro von 8 - 16 Uhr) und die Übungen finden danach statt. Daneben werden ja auch nicht alle Übungen im Freien durchgeführt.
Auf jeden Fall halte ich es im Fall des Falles für planbar, Übungen im Freien nicht bzw. selten genug im Zeitraum von 11 bis 16 Uhr MESZ anzusetzen .
Hallo,
da hätte ich jetzt doch leichte Zweifel. Gerade bezogen
auf hauptamtliche Wehren, so sollte man hier nicht nur
den Blick auf die klassische kommunale Berufsfeuerwehr
beschränken. Da hat MrH schon Recht.
Nehme ich jetzt nur mal den Sektor der betrieblichen
Feuerwehren (egal ob jetzt intern oder extern durch eine
Dienstleistungsfeuerwehr), da hat man eine Vielzahl an
Aufgaben die zum Kerngeschäft gehören und im Freien
stattfinden. Man denke hier z.B. an die Überwachung
von feuergefährlichen Arbeiten, was teilweise bei
so mancher Feuerwehr "hunderte Einsätze" im Jahr ausmacht,
wenn es sich hier um Industrieparks handelt.
Man wird daher wohl diese Fragestellung nur beantworten
können, wenn man sich die Art der Feuerwehr und die Aufgaben
anschaut.
Gruß
Simon Schmeisser