Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen

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  • Moin,

    in einem unserer Feuerwehrhäuser haben wir das Problem, dass bei geöffneten Türen der Fahrzeuge der Abstand zwischen den Türkanten und den Wänden geringer als 0,5m ist.

    Zitat von §12 (1) DGUV 49

    Bauliche Anlagen(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.

    Zitat von DGUV 105-049 Nr.3.1

    Es ist insbesondere darauf zu achten, dass...

    zwischen abgestellten Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen ein Verkehrsweg von mindestens 0,5 m bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen verbleibt

    Also die Vorgabe ist klar. Da ich die baulichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres ändern kann und auch die verfügbare Standfläche für die Fahrzeuge nicht beliebig vergrößern kann, muss eine andere Lösung her.

    Der Ansatz ist jetzt wie folgt: Dienstanweisung, dass Fahrzeuge nur außerhalb der Halle besetzt werden dürfen und Kennzeichnung der Wände gemäß ASR 1.3 Nr. 5.2 (1) mit geld-schwarzer Markierung. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist die größe der Markierung.

    Zitat von ASR 1.3 Nr. 5.2 (1)

    Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen ist durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen (Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen.

    Die Gefährdung entsteht durch die Öffnung der Fahrzeugtüren. Ist es ausreichend, einen Streifen mit einer Höhe von ca. 0,5m über die gesamte Wandlänge zu markieren und die Feuerwehrangehörigen entsprechend zu unterweisen oder würdet Ihr eine größere Fläche markieren? Gibt es eventuell zu dieser Fragestellung sogar Vorgaben?

    Wenn jemand eine andere zündende Idee hat, die bei dieser Fragestellung weiterhilft - immer her damit.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (1. September 2020 um 08:39)

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  • Hallo Frank,
    dDa in der ASR ist keine Vorgabe zu finden ist, muss Deine Gefährdungsbeurteilung für eine Regelung sorgen...

    Ich hänge mal ein Foto aus einer alten berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift an. Eventuell hilft das bei DEINER Einschätzung, ob ein schmaler Streifen ausreichend ist. ^^

    Für MICH wäre entscheidend, ob die Punkte nach Anhang 7 der DGUV Information 211-041 erfüllt wären. Das sehe ich auch bei einem Streifen mit einer Höhe von 0,5m als erfüllt an. Die Gefahrenstelle ist damit imo abgedeckt.

    Gruß

    Stephan

  • Die Fahrzeuge stehen in der Regel doch immer weitgehend an gleicher Position in der Halle. Ich würde am Boden der Halle den Schwenkbereich der Fahrzeugtür mit entsprechender gelber Schraffur versehen, analog Verkehrswege in die Türen aufschlagen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Fahrzeuge stehen in der Regel doch immer weitgehend an gleicher Position in der Halle.

    Moin Axel,

    leider nein. Es kann schon mal vorkommen, das die Fahrzeuge auf anderen Stellplätzen stehen, weil z.B. ein Fahrzeug einer Stadtteilwehr zur Reparatur im Hauptstützpunkt aufschlägt oder für den Tag der offenen Tür umorganisiert wird. Außerdem müssen nicht nur die Türen sondern alle nach außen aufschlagenden beweglichen Teile berücksichtigt werden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass im Bestand solche Maßnahmen wie die Markierung greifen können, aber wenn z.B. ein neues Fahrzeug beschafft wird, die Mängel abgestellt und die 0,5m garantiert sein müssen oder habe ich das nur geträumt? Ich habe die DGUV 205-008 jetzt rauf und runter gelesen, finde dort aber nur den Passus...

    Zitat von DGUV 205-008

    Bei der Bauplanung sind diese Maße nach DIN 14092-1 eine wichtige Planungsgröße, um ein für die Feuerwehr geeignetes Feuerwehrhaus zu errichten. Die Stellplatzmaße sind dabei ab-hängig von den einzustellenden Fahrzeuggrößen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr sollten beachten, dass das Feuerwehrhaus viele Jahre ohne weitere Umbauten genutzt werden soll und für später zu beschaffende ggf. größere Fahrzeuge und Geräte vor-ausschauend geplant werden muss.

    Ich weiß nur, dass z.B. Zuschussanträge für die Beschaffung von Fahrzeugen von der Mängelfreiheit der Fahrzeughalle abhängig gemacht werden. Geeignete Maßnahmen über die Gefährdungsbeurteilung zu treffen, beseitigt ja nicht den eigentlichen Mangel.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    zum Stellplatz: das hängt von den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR des jeweiligen Bundeslandes ab. In Bayern kann die Förderung beantragt und genehmigt werden, auch wenn das Fahrzeug gar nicht ins vorhandene Gerätehaus passt (die Fälle finden sich hin und wieder in der Presse ;).

    Im Bestand wird es in der Praxis auch bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen hingenommen, wenn diese gerade so noch in die Halle passen, da es für die Kommunen unzumutbar ist, mit jedem Fahrzeug neu oder umzubauen. Die Fahrzeugmaße sind da in den letzten Jahren leider förmlich explodiert (maßgeblich durch immer größere Fahrgestelle aufgrund immer neuer Abgasreinigungstechnik) im LKW-Bereich, so dass selbst relativ neue Häuser schnell Probleme mit Engstellen bei neuen Fahrzeugen bekommen können.

    Aus eigener Erfahrung mit zu engen Fahrzeughallen halte ich sogar die Markierung an der Wand für verzichtbar und sehe keinen Mehrwert in dieser Sicherheitsmarkierung (die Engstelle ist zu offensichtlich und bekannt). Es genügen die Dienstanweisung inkl. regelmäßiger Unterweisung der KameradInnen. Wesentlich wichtiger sind die Laufwege der KameradInnen: wie stelle ich sicher, dass niemand vom herausfahrenden Fahrzeug oder dann vom besetzt vom Hof rollenden Fahrzeug gefährdet wird? Darin liegt das größte Sicherheitsrisiko, weil sich noch oftmals alles (anrückende Kräfte, ausrückende Kräfte) direkt auf dem Hof vor den Hallentoren abspielt.

    schöne Grüße