Moin,
in einem unserer Feuerwehrhäuser haben wir das Problem, dass bei geöffneten Türen der Fahrzeuge der Abstand zwischen den Türkanten und den Wänden geringer als 0,5m ist.
Zitat von §12 (1) DGUV 49Bauliche Anlagen(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.
Zitat von DGUV 105-049 Nr.3.1Es ist insbesondere darauf zu achten, dass...
zwischen abgestellten Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen ein Verkehrsweg von mindestens 0,5 m bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen verbleibt
Also die Vorgabe ist klar. Da ich die baulichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres ändern kann und auch die verfügbare Standfläche für die Fahrzeuge nicht beliebig vergrößern kann, muss eine andere Lösung her.
Zitat von DGUV 205-008 Nr. 2.2.1Alles anzeigenBestehende Bauten
Auch bei bestehenden Feuerwehrhäusern soll durch ausreichende Verkehrswegbreiten und Sicherheitsabstände baulich gewährleistet sein, dass sich die Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall sicher bewegen, im Bedarfsfall noch Ladung verstauen oder entnehmen können und nicht durch fahrende Fahrzeuge eingeklemmt werden. So soll bei geöffneten Türen der Einsatzfahrzeuge zu festen Teilen der Umgebung noch ein Abstand von 0,5 m verbleiben. Der sich hieraus ergebende Abstand zwischen Fahrzeug und festen Teilen der Umgebung soll über die gesamte Fahrzeuglänge beibehalten und nicht durch Geräte, Spinde o. a. Einrichtungen reduziert werden. Ist das nicht gewährleistet, müssen im Einzelfall entsprechend der örtlichen Gegebenheiten geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu können z. B. gehören:
• Veränderung der Fahrzeuganordnung in der Fahrzeughalle,
• Umsetzung von Regalen,
• Verlagerung der Einsatzbekleidung aus der Fahrzeughalle,
• Dienstanweisungen: z. B., dass Fahrzeuge nur außerhalb der Fahrzeughalle besetzt werden dürfen,
• Markierung der Gefahrstellen bei fehlenden Sicherheitsabständen von mindestens 0,5 m zwischen bewegten Fahrzeugen und festen Teilen der Umgebung (z. B. Hallenstützen) durch gelb-schwarze Warnanstriche nach ASR A1.3 „Sicher-heits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, verbunden mit Unterweisungen zum entsprechenden Verhalten.
Der Ansatz ist jetzt wie folgt: Dienstanweisung, dass Fahrzeuge nur außerhalb der Halle besetzt werden dürfen und Kennzeichnung der Wände gemäß ASR 1.3 Nr. 5.2 (1) mit geld-schwarzer Markierung. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist die größe der Markierung.
Zitat von ASR 1.3 Nr. 5.2 (1)Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen ist durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen (Sicherheitsmarkierungen) deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen.
Die Gefährdung entsteht durch die Öffnung der Fahrzeugtüren. Ist es ausreichend, einen Streifen mit einer Höhe von ca. 0,5m über die gesamte Wandlänge zu markieren und die Feuerwehrangehörigen entsprechend zu unterweisen oder würdet Ihr eine größere Fläche markieren? Gibt es eventuell zu dieser Fragestellung sogar Vorgaben?
Wenn jemand eine andere zündende Idee hat, die bei dieser Fragestellung weiterhilft - immer her damit.
Gruß Frank