Guten Tag,
Meine Frage passt evtl. auch in andere Themengebiete rein, da es sich jedoch um Brandschutzthemen handelt, platziere ich meine Frage hier.
Ich habe eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz und Brandschutzordnung Teil B für ein Hotel erstellt. Das Hotel gehört einer Eigentümergruppe, die es verpachtet haben und wird von einem Direktor geleitet. Mit dem Direktor bespreche ich alle Schritte und Auswertungen.
Nun meine Fragen: Wer sollte die GBU, BSOs und alles weitere unterschreiben? Wer ist in diesem Sinne der Arbeitgeber / Betreiber? Der Pächter oder die Eigentümergruppe (die fast nie vor Ort sind)?
Danke für eure Meinungen
René