Eignungsuntersuchung als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ?

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  • Ein Betriebsarzt stellt folgende These auf bzw. behauptet dies


    " Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist kein geeignetes Instrument für die Begründung von Eignungsuntersuchungen. Die Gefährdungsbeurteilung ist arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen und grundsätzlich, unabhängig von der dort tätigen Person, durchzuführen. Eignungsuntersuchungen sind keine, aus der Gefährdungsbeurteilung ableitbaren Arbeits-Schutzmaßnahmen "


    Ich sehe es so:


    Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, das eine erhöhte Gefährdung für bestimmte Tätigkeiten feststellt, macht eine Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer erforderlich.

    Da dies nicht ohne weiteres möglich ist, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter Eignung eingesetzt werden (ArbSchG, BGV A1). Die Eignungsuntersuchung dient vorrangig das Arbeitgeber- oder Drittschutzinteresse zu Klärung der Frage, ob ein Bewerber oder Beschäftigter die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllt.


    Wie seht Ihr das ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Rechtlich ist es ein schwieriges Thema und ob ich es richtig bewerte, weiß ich auch nicht:


    Da der Mitarbeiter nicht verpflichtet ist die Eignungsuntersuchung durchführen zu lassen, ist es keine geeignete Maßnahme für ein Schutzziel in einer Gefährdungsbeurteilung.


    In der DGUV I 250-010 steht:

    Aus der bloßen Formulierung allgemeiner Eignungsanforderungen in Rechtstexten (z. B. in Unfallverhütungsvorschriften oder Dienstvorschriften) lässt sich hingegen keine Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen ableiten, da diese Vorschriften nicht hinreichend bestimmt die Durchführung einer Eignungsuntersuchung normieren, sondern lediglich vorschreiben, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nur geeignete Personen beschäftigen darf.

  • Das ist ein schwieriges Thema. Ich hatte diesbezüglich auch schon diverse Diskussionen (zwar mehr im privaten Umfeld, aber fachlich bezogen).

    Bei uns ist es zum Beispiel so, das die Angestellten in der Lackiererei eine Eignungsuntersuchung durchlaufen sollen, inkl. Regelmäßiger Blutuntersuchungen, um mögliche Langzeitschäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen schnellsmöglich erkennen zu können.

    Mein Kenntnisstand ist der, das diese erweiterte Untersuchung freiwillig ist, und wenn der MA keinen Wert darauf legt, unterschreibt er dafür das er verzichten möchte.


    Aber grundsätzlich sehe ich das so wie Du, allein schon um möglichen rechtlichen Streitereien vorzubeugen.

  • Ja da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema, bei dem ich auch keine abschließende Lösung habe.


    Ich lege hier den Schwerpunkt klar auf die GB und schreibe dort nötigenfalls eine Eignungsuntersuchung fest. Wenn ein MA dies nicht möchte, bekommt er halt den Job nicht - und kann, wenn gewünscht, versuchen sich hier einzuklagen. Dann stehen sich halt zwei Rechtsbereiche, die in keinster Weise aufeinander abgestimmt sind, gegenüber und der Richter muß im Einzelfall entscheiden.


    Obacht: Ich rede hier von anlaßbezogenen Eignungsuntersuchungen, also wenn beispielsweise ein MA eine neue Funktion übernehmen soll.

    Wenn diese Hürde genommen ist und die grundsätzliche EIgnung einmal festgestellt ist, gibt es nur schwer die Möglichkeit, diese regelmäßig zu überprüfen - aber das steht auf einem anderen Blatt.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ein Betriebsarzt stellt folgende These auf bzw. behauptet dies

    Der Betriebsarzt stellt keine These auf, sondern gibt die Haltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. Wurde hier schon x-mal in diversen Threads verlinkt. Google mal nach "Zum Thema Eignungsuntersuchungen - BMAS".


    Kleiner Hinweis: Die BGV A1 halte ich für eine gaaaaaanz schlechte Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen. :wacko:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • guckst du....im Anhang

    Darauf beruft sich der BA . Gibt eine neuere Version des BMAS


    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=6


    "Letzteres setzt einen konkreten Anlass voraus. Dieser kann sich insbesondere daraus ergeben, dass sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel am (Fort-)Bestehen der Eignung des Beschäftigten ergeben"


    Dies ist hier der Fall. Werde versuche die betroffenen MA zu überzeugen dass Sie einer Untersuchung zustimmen. Es dient in dem Fall ihrer eigenen Sicherheit.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hhhhmmmm,


    eine Eignungsuntersuchung ist immer die ultima ratio. Wenn Du andere Möglichkeiten hast, die Eignung festzustellen, sind diese vorrangig. Das Tehma wurde aber bereits in epischer Breite hinsichtlich der G41 und G25 hier im Forum durchgekaut.

    Dieser kann sich insbesondere daraus ergeben, dass sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel am (Fort-)Bestehen der Eignung des Beschäftigten ergeben

    Werde versuche die betroffenen MA zu überzeugen dass Sie einer Untersuchung zustimmen.

    Ihr habt mehrere Beschäftigte, bei denen Ihr aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel am (Fort-)Bestehen der Eignung habt?

    Was macht Ihr denn? Staplerfahren auf einer Cannabisplantage oder Gerüstbau auf dem Oktoberfest? 8|


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Staplerfahren auf einer Cannabisplantage oder Gerüstbau auf dem Oktoberfest

    Weder noch. Es geht um Arbeiten in der Höhe. Es gibt durch den Verantwortlichen Zweifel ob einige MA hierzu noch geeignet sind diese Tätigkeiten durchzuführen da trotz PSA gegen Absturz ein Restrisiko besteht.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,


    Ihr benötigt konkrete Anhaltspunkte, um eine Eignungsuntersuchung anzustossen. Gerade bei Arbeiten mit Absturzgefährdung gibt es immer ein Restrisiko, selbst wenn Ihr PSAgA als Rückhaltesystem einsetzt. Restrisiko bedeutet abwer nicht zwingend, dass die Beschäftigten nicht geeignet sind. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden an die Zulässigkeit einer Eignungsuntersuchung sehr hohe Maßstäbe angelegt.


    Ich propagiere bei unseren Beschäftigten mit Absturzgefährdung immer die Wunschvorsorge. Das klappt eigentlich prima. Wenn die Beschäftigten wissen, dass es nicht darum geht "Rot oder Grün" sondern um ihre Gesundheit, ziehen sie da mit. Kann aber auch daran liegen, dass unser Betriebsarzt ein hohes Ansehen bei unseren Beschäftigten genießt, weil er eben fast nicht "untersucht" und die sprechende und beratende Medizin lebt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo "Tanszderhexen",


    hast du deine Berufsgenossenschaft (beratend) schon mit im Boot?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich propagiere bei unseren Beschäftigten mit Absturzgefährdung immer die Wunschvorsorge. Das klappt eigentlich prima. Wenn die Beschäftigten wissen, dass es nicht darum geht "Rot oder Grün" sondern um ihre Gesundheit, ziehen sie da mit. Kann aber auch daran liegen, dass unser Betriebsarzt ein hohes Ansehen bei unseren Beschäftigten genießt, weil er eben fast nicht "untersucht" und die sprechende und beratende Medizin lebt.

    Da bin ganz Deiner Meinung. Wir werden auch diesbezüglich so vorgehen. Vor 2013 war es halt etwas einfacher. ;)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • hast du deine Berufsgenossenschaft (beratend)

    Leider zu wenig Personal vorhanden. Bis da was geht :(

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Ich propagiere bei unseren Beschäftigten mit Absturzgefährdung immer die Wunschvorsorge. Das klappt eigentlich prima. Wenn die Beschäftigten wissen, dass es nicht darum geht "Rot oder Grün" sondern um ihre Gesundheit, ziehen sie da mit.

    machen wir im Augenblick auch so

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: