Dieselkrafstoff im Faß

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  • Hallo Leute

    Unser Werkstattmeister möchte gerne ein 200 Liter Faß mit Dieselkraftstoff aufstellen, damit er nicht jedesmal mit einem Kanister zur Tankstelle muß, wenn der Kärcher Krafstoff benötigt.
    Kann jemand noch ein paar Tips geben worauf man achten sollte?

    Danke für Eure Hilfe

    Tomsetra

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  • Zitat

    Original von Tomsetra
    Hallo Leute

    Unser Werkstattmeister möchte gerne ein 200 Liter Faß mit Dieselkraftstoff aufstellen, damit er nicht jedesmal mit einem Kanister zur Tankstelle muß, wenn der Kärcher Krafstoff benötigt.
    Kann jemand noch ein paar Tips geben worauf man achten sollte?

    Danke für Eure Hilfe

    Tomsetra

    Gefahrstoff betriebsanweisung.

    Jährliche Überprüfung des Schrankes am besten mit der Firma einen Wartungsvertrag abschließen.

    Mitarbeiter unterweisen.

    Es kann sein das du ein Ex - Schutz dokument erstellen musst.

    TAnkvorgang??
    - Umfüllen in den Kanister
    oder
    - Tanken mit Zapfhahn und Pumpe?

    Entsprechend BA erstellen

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Zitat

    Original von RaBau
    [quote]Original von Tomsetra


    Es kann sein das du ein Ex - Schutz dokument erstellen musst.

    Bei Ottokraftstoff ja aber nicht bei Diesel , den Sprühnebel gibts doch erst im Motor.

    Viele Grüße

    kuddel

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  • Hallo,

    Diesel ist nicht gleich Diesel - also schauen, was steht im SDB.
    Sind dort Angaben zur Explosionsfähigkeit gemacht? Dann sollte es auch ein Explosionsschutzdokument geben, welches diesen Sachverhalt beurteilt. Und zwar in allen Betriebszuständen.
    Hinweise wie :
    - Nur zugelassene und gekennzeichnete Behälter verwenden. Alle Behälter und Geräte erden oder leitend verbinden. Eindringen in den Boden sicher verhindern. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammenlagern mit ..
    oder
    -Keine produktgetränkten Putzlappen in der Kleidung mitführen.
    oder
    -Von Heizquellen offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten
    oder letztendlich der H9inweis auf die TRbF wären für mich ein Grund für ein ExSChutzDoc.

    Ich war der Meinung, wenn man awens Sicherheitschränke-Link folgt erkennt man, was alles erforderlich ist.
    Da ist z.B. auch die Rede davon, die Schränke zu erden.
    Maßnahmen gegen statische Aufladungen scheinen mir sinnvoll.
    (BGR 132)
    Zumal offensichtlich mit einem offenen System gearbeitet werden soll und schon benetzte Kleidung u.U. zu einer g.e.A. kann.
    Auch bezüglich der Eignung der Pumpe würde ich mir schon mehr als einen Gedanken machen.( aber ich bin ohneehin übervorsichtig *lach*)
    Man könnte auch mal lesen, welche Anforderungen die http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=zh/z292/1.htm an Arbeitskleidung und Schuhe stellt. Sicher - wie haben hier keine Tankstelle - aber bei dieser würde ich aufgrund des geschlossenenn Systems weniger Gefährdungen sehen.

    Vielleicht auch hilfreich:
    2. Läger für Diesel und Benzin in Garage:

    Das reine passive Lagern in zulässigen Behältnissen ist in Abhängigkeit der Art der Lagerung und der Menge zu betrachten. Kann ein Umfallen und Aufplatzen oder Umfüllen und Verschütten innerhalb der Garage ausgeschlossen werden, dürfte kein explosionsgefährdeter Bereich entstehen können. Wird in der Garage auch abgefüllt, muss geklärt werden, ob eine gefahrdrohende Menge an explosionsfähiger Atmosphäre auftreten kann. Hierzu können die Ausführungen der BGR 104 -Explosionsschutz-Regeln (Ex-Rl) unter Kapitel D.1.3 helfen. Beim offenen Umfüllen kann die Menge an explosionsfähiger Atmosphäre immer gefahrdrohend werden. Das Explossionsschutzdokument kann aber entsprechend der Tätigkeit sehr kurz gehalten werden.
    http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/deta...6%26;;%26ARB%26

    Was mich noch beschäftigt ist die Frage - wie kommt das Faß in die Werkstatt.
    awen schreibt ganz cool - ein geeignetes Faß *lach* - was ist in diesem Fall geeignet?
    Transportrechlich kann man hier nachlesen
    http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26
    oder wollt ihr das Fass womöglich in der Werkstatt befüllen?
    Was befindet sich in der Umgebung des Fasses? Ein Schweißarbeitsplatz?
    http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26

    Fragen über Fragen - ich höre jetzt erst mal auf :)
    und hoffe, nun funktionieren die Links

    Gruß
    gladis, die Pingelige:-)

    2 Mal editiert, zuletzt von gladis (16. August 2007 um 21:07)

  • Tomsetra hat gesagt "der Werkstattmeister" möchte ein 200 L Dieselfass aufstellen. Er hat nicht gesagt dass er es in der Werkstatt aufstellen möchte.

    Wenn er einen Sicherheitsschrank benutzt kann dieser allerdings ohne große Probleme in der Werkstatt stehen.

    Aber "seine" Gefährdungsbeurteilung soll tomsetra lieber selber machen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo

    und Danke für die Beiträge. Werde jetzt mal alles nach den ganzen hier geschriebenen Gesichtspunkten überdenken und dann mit dem Werkstattmeister zusammen eine Lösung finden.

    mfg

    Tomsetra

  • Hallo tomsetra,

    es ist in der Frage nicht konkret ausgedrückt, aber ich vermute ihr wollt dann in längeren Zeitabschnitten mit dem Fass zur Tankstelle - da käme dann die komplette Pallette von Maßnahmen wie Kennzeichnung des Fahrzeuges mit Warntafeln, Fahrerschulung , Feuerlöscher und und und ... auf euch zu. Es gibt zwar in der GGVSE eine Ausnahme für den Transport von bis zu 450 l Diesel - aber nur explizit für Unternehmen aus dem Hoch-/Tiefbau zur Versorgung von externen Aggregaten; die Eigenversorgung von z. B. eurem Kärcher ist da ausgeniommen. Habe die Fragestellung auch gehabt, da der Lieferant keine Lust mehr hatte wg. läppischer 200 Liter einen Tankwagen zu schicken - mein Kunde sollte mit dem Fass zum Händler kommen - da hat er sicherheitshalber mal gefragt. Wie er demnächst die Versorgung regelt, will er sich noch überlegen - übrigens: in Reservekanistern dürfen max. 60 l mitgeführt werden.

    mfg.

    Uwe

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  • Hi Uwe_Si.-Ing, Hallo Tomsetra,

    ...zuerst einmal eine Korrektur für Uwe:

    Der ganze Sermon wie Fahrerschulung, Ausrüstung, Kennzeichnung usw. ist beim Transport von 200 l Dieselkraftstoff (UN 1202) in einem zugelassenen Fass nicht erforderlich (s. 1.1.3.6 Tabelle der begrenzeten Mengen).

    Für euch beide:

    Die von euch vorgeschlagene / angedachte Verfahrensweise "Dann fahr mal mit dem Fass zur Tanke und mach mal voll!" halte ich aus ganz anderen Gründen für bedenklich. Wer lesen kann wird an den Zapfsäulen den Hinweis finden, dass nur zugelassenen Gefäße befüllt werden dürfen - ein 200 l Fass gehört in diesem Zusammenhang sicher nicht dazu.

    Tomsetra,

    Der besserer Weg wäre daher einfach beim Lieferanten ein neues Fass zu bestellen - das müsst ihr ja beim ersten mal sowieso machen, oder (Ich gehe mal davon aus, dass ihr nicht vorhabt in irgendein leeres Faß Diesel einzufüllen, gelle).

    Wie weiter unten bereits angesprochen solltet ihr abschließend noch einen Blick in die für euch gültige VAwS werfen, sowie euch Gedanken über den "Betankungsvorgang" machen (Welche Pumpeinrichtung? Erdung; Gaspendelung bzw. Absaugung usw)

    Viel Spass dabei ;)

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (20. August 2007 um 13:22)

  • Hallo Tomsetra

    vor dem Einkauf eines Faßlagerschrank würde ich nachfolgende Punkte überprüfen:

    - Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter vorhanden
    - Lagerung von Gefahrstoffen und Zusammenlagerungsverbot
    - Lagerort und Lüftung notwendig
    - Transport von Gefahrgut Freistellung nach GGVSE unter s. 1.1.3.6 Kleinmegenregelung im Rahmen der Haupttätigkeit 1000 Punkte-Regel
    - Ladungssicherung und geeignete Transportbehälter
    - Nur die arbeitstäglich benötigten Mengen an Gefahrstoffen dürfen in der Werkstatt vorgehalten werden

    Weitere Infos unter

    http://www.lsv.de/gartenbau/010_…ml#merkblaetter

    Gefahrstoffe sicher transportieren GBG 17.2
    Gefahrstoffe sicher lagern GBG 17.3

    VCI Konzept für die Zusammenlagerung von Chemiekalien

    Trbf 20 Läger

    MfG
    Leo

    vG

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  • Hi Uwe,

    ...und hier ein kleiner Exkurs in die Gefahrgutverordnung Strasse der Bundesrepublik Deutschland.... Hey, war nur Spass. Die GGVS ist m.E. eine der kompliziertesten Verordnungen die wir haben, aber ich versuchs trotzdem mal auf die Schnelle:

    1. UN-Nummer für Diesel bestimmen z.B. SDB oder Tabelle B (alphabetisches Stoffverzeichnis)
    2. Verpackungsgruppe (VG) ermitteln Tabelle A
    3. den Abschnitten 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 folgen

    Daraus folgt: Diesel = UN 1202 => VG III => Beförderungskategorie 3 (Spalte 1 Tab. 1.1.3.6.3) => Höchstzulässige Gesamtmenge 1000 l

    Bis zu dieser Menge gelten die Freistellungen der Abschnitte 1.1.3.6.1 und 1.1.3.6.2, d.h. der Fahrer muss nicht geschult sein, das Fahrzeug muss nicht gekennzeichnet sein, es müssen keine vollständigen Dokumentationen mitgeführt werden usw.

    Ich hoffe das reicht Dir erst einmal und hält Dich zukünftig davon ab, "mal eben auf die Schnelle" ein Statement abzugeben - nichts für ungut aber Gefahrgut ist wirklich nicht ganz einfach - ich glaub ich kann das beurteilen, da ich selber Gefahrgutbeauftragte ausgebildet habe...

    Take care
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo MichaelD,

    vielen Dank für die Erklärung - hat mir schon weiter geholfen. aber ...
    In der Tat ist es ein "Dschungel" an Vorschriften zum Gefahrguttransport in dem ich nicht sattelfest bin. Als überbetrieblich tätige SIFA kommen viele Fragestellungen, die nicht nur den Arbeitsschutz betreffen - man sieht dann das entsprechende Regelwerk ein (bei Interpretationsproblemen wird das Internet benutzt oder jemand gefragt, den man kennt und bei der/dem die Fachkunde vermutet wird, um die eigenen Erkenntnisse abzusichern. Bisher kannte ich niemand - jetzt mit dir aber schon - keine Sorge - solche Fragestellungen kommen vielleicht einmal im Jahr.
    Nun noch mal zurück zum Thema:
    Die Antwort unter http://komnet.nrw.de Dialog 2830 (über Stichwortsuche "Transport" und "Diesel" auch zu erreichen) hatte ich auch herangezogen. Mit deinen Erläuterungen kann ich die Aussage/Zitat "Beförderungen zur Auffüllung der Lagerbestände (interne / externe Versorgung) fallen jedoch nicht unter den o.g. Befreiungen." jetzt noch weniger interpretieren - kannst du nochmal Hilfestellung leisten?
    Gibt es weiterhin eigentlich eine Literatur oder Lehrunterlage in der beispielhafte Fragestellungen in schematischer Darstellung beantwortet werden?

    Ein schönes Wochenende
    und mfg

    Uwe

  • Hi Uwe,

    unter "o.g. Befreiungen" ist hier die 450 l-Regel gemeint. Diese kannst Du jedoch insofern ausser acht lassen, als dass ich hier eben nach der Tab. 1.1.3.6 bei einem Transport bis 1000 Punkte (=> 1000 l in diesem Fall) die hier genannten Freistellungsregeln in Anspruch nehmen kann.

    Das hilft Dir wahrscheinlich jetzt auch nicht viel weiter, daher kann ich Dir abschliessend nur einen gut gemeinten Ratgeben: Finger weg vom Gefahrgut ohne entsprechende Ausbildung! So Sachen wie "Musterlösungen" oder "Beispielfälle" kannst Du hier getrost vergessen - dazu ist das Gefahrgutrecht zu "flexibel". Hier kannst Du m.E. nur entweder sagen: "Ich mache eine Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten." (alledings ist auch hier permanente Beschäftigung mit dem Thema erforderlich) oder "Ich hab' keine Ahnung von dem Thema und muss sie (den Kunden) an jema´nden verweisen.

    Alles andere ist nicht nur kalter Kaffee sondern auch extrem gefährlich. Für Dich als externe SiFa kann es dabei am Ende auch um die Existenz gehen.

    MfG
    Der Michael

    PS: Auf der anderen Seite ist das Thema Gefahrgut ein unglaublich spannendes und es macht wahnsinnig viel Spass sich damit zu beschäftigen - kostet halt nur Zeit und Arbeit :-).

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)