Hallo,
kann mir jemand sagen, ob wir unsere externe Schweißaufsichtsperson beauftragen müssen mittels Bestellungsurkunde?
Ich habe nur herausgefunden, dass die Schweißaufsichtsperson nach EN ISO 14731 benannt werden muss. Da diese Person aber Aufgaben und damit Pflichten übertragen bekommt, bin ich der Meinung, dass auch eine Bestellung/ Beauftragung notwendig ist.
Danke schonmal und liebe Grüße