Beauftragung Schweißaufsicht

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  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, ob wir unsere externe Schweißaufsichtsperson beauftragen müssen mittels Bestellungsurkunde?


    Ich habe nur herausgefunden, dass die Schweißaufsichtsperson nach EN ISO 14731 benannt werden muss. Da diese Person aber Aufgaben und damit Pflichten übertragen bekommt, bin ich der Meinung, dass auch eine Bestellung/ Beauftragung notwendig ist.



    Danke schonmal und liebe Grüße

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  • Es wird mit Sicherheit einen Dienstleistungsvertrag geben. Das sollte als "Bestellung" reichen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo vefu,


    ich würde eine Bestellungsurkunde verwenden nur um den Leistungsumfang exakt zu definieren. In Dienstleistungsverträgen stehen nach meiner Erfahrung nur wenig Details.


    Mitunter sind auch die (mit dem Vertrag verwendeten) Leistungsverzeichnisse falsch oder oberflächlich. Habe ich jahrelang erlebt.

    Und auch wie die vor Ort sehr detaillierten Unterlagen durch Rahmenverträge mit Externen ausgehebelt wurden.


    VG Reinhard

  • Hallo und danke für die Antworten.


    Wir werden eine Bestellungsurkunde erstellen, damit die Aufgaben und Pflichten direkt ersichtlich sind. Der Vertrag ist nicht nur unübersichtlich sondern auch noch sehr alt.

    Die Bestellungsurkunde würde auch unserem QM in Audits weiterhelfen, so deren Aussage.


    LG Vera

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  • In Dienstleistungsverträgen stehen nach meiner Erfahrung nur wenig Details.


    Mitunter sind auch die (mit dem Vertrag verwendeten) Leistungsverzeichnisse falsch oder oberflächlich. Habe ich jahrelang erlebt.

    Und auch wie die vor Ort sehr detaillierten Unterlagen durch Rahmenverträge mit Externen ausgehebelt wurden.

    Wäre es da nicht sinnvoll, die bekannten Mängel zu beseitigen, statt noch ein neues Dokument zu erstellen, dessen Inhalt dann womöglich im Widerspruch zu den anderen Dokumenten steht?

    Der Vertrag ist nicht nur unübersichtlich sondern auch noch sehr alt.

    Die Bestellungsurkunde würde auch unserem QM in Audits weiterhelfen, so deren Aussage.

    Wobei die Bestellung dann vom Empfänger entsprechend bestätigt werden muss. Ich kann mir vorstellen, dass so mancher Empfänger dann auf eine Vertragsanpassung besteht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bestellungsurkunden sind mir nur im Bereich ASiG bekannt. Für welchen Bereich braucht ihr eine Schweißaufsicht? Wenn nach einem Regelwerk eine SAP gefordert wird, sind i.d.R. auch die Aufgaben genannt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • In Arbeitsbeschreibungen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Schweißaufsichtsperson nachweisbar regeln. Diese Arbeitsbeschreibungen sind auch dringend zu
    dokumentieren, da Schäden oft erst nach Jahren auftreten und eine Haftung über die werkvertragliche Gewährleistung hinaus (Organisationsverschulden) droht.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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