COVID-19: Reiserückkehrer

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  • Guten Morgen,

    nachdem ich heute Morgen vernommen habe, dass sich unser Außenminister zum Thema Reisebeschränkungen im Sommer wage optimistisch für Europa geäußert hat, stelle ich hier folgende Frage:

    :?:

    Habt ihr schon Maßnahmen, Vorgaben für eure Betriebe in Planung, was den Sommerurlaub und vor allem die Rückkehr an den Arbeitsplatz eurer Mitarbeiter angeht?

    :?:

    Witzigerweise betrifft es mich auch selbst: Sommerurlaub Ende Juli in Griechenland... bis jetzt noch keine klare Äußerung, dass es seitens des Reiseveranstalters storniert wird - nun auch die Aussicht des Außenministeriums auf möglicherweise nur noch "Reisehinweise..."

    Wie sieht es arbeitsrechtlich aus: Darf der Arbeitgeber das Reiseziel abfragen um dann eventuell Maßnahmen ableiten zu können (2 Wochen Homeoffice, spezielle PSA, …)?

    Ich werde meinen Arbeitgeber schon mal darauf vorbereiten und möchte ihm vorschlagen, wo es möglich ist Homeoffice für 2 Wochen bzw. in Produktionsbereichen Mundschutz zur Verfügung zur stellen. In meinen Augen ist dies aber immer noch keine echte PSA, da ich damit die Kollegen schütze...

    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Hi,

    es ist davon auszugehen, dass bei einer Lockerung der Reisebeschränkungen flankierende, allgemeine Maßnahmen festgelegt werden.

    Dann darüber hinauszugehen ist möglich, die Frage ist, ob es denn dann notwendig ist.

    Und diese Frage lässt sich frühestens dann beantworten, wenn feststeht, was festgelegt ist.

    Insofern würde ich mir jetzt nicht über noch nicht gelegte Eier den Kopf zerbrechen.

    lg

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Zu 2:

    Er hat schon, und es gab zwei Wochen Quarantäne bei voller Bezahlung. Aber nur, wenn der Mitarbeiter noch VOR der Reisewarnung/Coronakrise gereist ist.

    Zu 1:

    Ja, eben diese zwei Wochen zu Hause. Es ist aber zu bezweifeln, dass ein Arbeitgeber die Urlaubsrückkehrer weitere zwei Wochen bezahlt ohne Arbeitsaufnahme.

    Allerdings musst Du die Fragen, wo und wie Du Deinen Urlaub verbracht hast, dem Arbeitgeber nicht (wahrheitsgemäß) beantworten.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (30. April 2020 um 14:22)

  • Dieses Thema ist bei uns gerade heiß diskutiert, allerdings aus anderem Grund. Wir haben Kunden in aller Welt und die benötigen unsere Fachleute vor Ort. Flugreisen sind zur Zeit gar nicht möglich, aber den einen oder anderen Kunden, auch in angrenzenden Staaten, kann man schon (wieder) bedienen.

    Nach Östereich kommst du aktuell nur rein, wenn du einen Bescheid über einen negativen Covid-19 Test dabei hast, der nicht älter sein darf als 4 Tage (Datum des Tests, nicht der Bescheinigung). Rückreise nach Deutschland ohne Auflagen.

    Nach Polen etwas anders, Meldung ans polnische Gesundheitsamt, an die Grenzbehörde, Nachweis über Unterbringung während der Quarantäne, 14 Tage Quarantäne vor Arbeitsaufnahme in Polen. Maßnahmen nach Rückreise noch unbekannt ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Gutes Thema womit ich mich auch gerade befassen darf da ein GF Zeit hatte die Neuauflage des "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung..." zu überfliegen.

    Bzgl. §5 (2) interpretiert er hier eine Verantwortung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Informationspflicht seitens seiner Arbeitnehmer zu definieren, welche sich in ihrem Urlaub in gelisteten Risikogebieten aufgehalten haben.

    Gleich vorweg: einen Betriebsrat gibt es nicht.

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  • welche sich in ihrem Urlaub in gelisteten Risikogebieten aufgehalten haben

    Was soll das sein? Momentan werden keine Risikogebiete mehr ausgewiesen, zumindest nicht Corona betreffend.

    Was der Mitarbeiter in seiner Freizeit und im Urlaub macht, kann in der Regel nicht durch eine Betriebsvereinbarung abgefragt werden.

    Was bis zum Sommerurlaub geschieht ist momentan nicht absehbar. Aktuell gilt die Reisewarnung bis Mitte Juni.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Okay, wieder die Goldwaage. Ich nehme den Begriff Risikogebiete raus und lasse die Anfrage dennoch stehen. Des Weiteren ist dies nicht auf meinem Mist gewachsen, ich muss es aber bearbeiten.

    Wie gehen wir bitte mit der "Reisewarnung" um und Mitarbeitern, welche dennoch reisen und Rückkehrer sind? Wie sichere ich mich als AG ab, dass diese keine Ansteckung erfahren haben?