Guten Tag,
heute mal an die Experten in Behinderten-Werkstätten.
Wie macht Ihr das: Wir haben behinderte Menschen, die unter Betreuung stehen. Auch z.B in gesundheitlichen Fragen.
Diese Mitarbeiter können z.B auch als Gabelstapler-Fahrer geschult werden und bei entsprechendem Interesse auch als vollwertige Lagerkraft eingesetzt werden. Dafür werden sie natürlich im Vorfeld auch von der BA im Rahmen einer G25 untersucht. Hier fragt sich die BA, ob dies nicht mit Einwilligung des Betreuers passieren muss...…..worauf noch keine Antwort gefunden wurde. Klar ist, sobald Blut abgenommen wird, muss der entsprechende Betreuer seine Einwilligung geben. Doch wie macht Ihr das in Fällen wie G37, G24 oder eben G25? Erlaubnis über Betreuer oder nicht. Mir geht es hier auch nicht um das Thema Eignungsuntersuchung und den Folgen.....Alles klar. Hier geht es nur um den Aufwand, für jede Vorsorge einen Betreuer um Einwilligung zu fragen. Eure Erfahrung? Danke!