Hallo liebe Sifas!
Ich habe eine Frage bezüglich tragepflicht Gehörschutz.
In unserer Schleiferei haben wir sechs Mitarbeiter. Es herscht dort eine tragepflicht für Gehörschutz.
Jetzt ist dort nun ein Mitarbeiter der sich strikt weigert GS zu tragen.
Er sagt er hat die letzten 35 Jahre keinen getragen und meint sein Gehör wird in den letzten 3 Jahren auch nicht noch schlechter als es eh schon ist. BLÖDSINN!!!!!
Habe versucht ihm zu vermitteln das das ein Irrglaube ist, und das sich sein Gehör noch weiter verschlechtern kann. Ausserdem ist er der Abteilungsleiter und hat eine Vorbildfunktion gegenüber seinen Mitarbeitern.
Jetzt ist es so das unser Geschäftsleiter mit Abmahnung droht, sollte er kein Gehörschutz tragen. Ist Ihm völlig egal.
Wenn er gekündigt wird holt er noch ne schöne Abfindung raus und setzt sich zur Ruhe.
Meine Befürchtung ist das er sogar recht mit der Abfindung hat, denn die Vergangenheit hat uns gelehrt, das Mitarbeitern die gekündigt wurden, vom Richter immer eine Abfindung zugesprochen bekommen haben. Das will ich in diesem Fall vermeiden.
Jetzt möchte ich gerne wissen in wieweit wir ihn gewähren lassen können, ohne selbst rechtliche Probleme zu bekommen?
Irgendwie müssen wir uns doch absichern können oder?