[erledigt] Gehörschutz

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  • Hallo liebe Sifas!

    Ich habe eine Frage bezüglich tragepflicht Gehörschutz.

    In unserer Schleiferei haben wir sechs Mitarbeiter. Es herscht dort eine tragepflicht für Gehörschutz.

    Jetzt ist dort nun ein Mitarbeiter der sich strikt weigert GS zu tragen.

    Er sagt er hat die letzten 35 Jahre keinen getragen und meint sein Gehör wird in den letzten 3 Jahren auch nicht noch schlechter als es eh schon ist. BLÖDSINN!!!!!

    Habe versucht ihm zu vermitteln das das ein Irrglaube ist, und das sich sein Gehör noch weiter verschlechtern kann. Ausserdem ist er der Abteilungsleiter und hat eine Vorbildfunktion gegenüber seinen Mitarbeitern.

    Jetzt ist es so das unser Geschäftsleiter mit Abmahnung droht, sollte er kein Gehörschutz tragen. Ist Ihm völlig egal.

    Wenn er gekündigt wird holt er noch ne schöne Abfindung raus und setzt sich zur Ruhe.
    Meine Befürchtung ist das er sogar recht mit der Abfindung hat, denn die Vergangenheit hat uns gelehrt, das Mitarbeitern die gekündigt wurden, vom Richter immer eine Abfindung zugesprochen bekommen haben. Das will ich in diesem Fall vermeiden.

    Jetzt möchte ich gerne wissen in wieweit wir ihn gewähren lassen können, ohne selbst rechtliche Probleme zu bekommen?

    Irgendwie müssen wir uns doch absichern können oder?

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

    Einmal editiert, zuletzt von Danielski (15. April 2008 um 11:46)

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  • gibt es nicht eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die u.U. eine Verschlechterung des Gehörs nachweist und ihn so überzeugen könnte?

    absichern in diesem Sinne empfehle ich gelegentlich an Bildschirmarbeitsplätzen, wenn der MA sich permanent weigert, die Empfehlungen für ein gesundes Arbeiten umzusetzen.

    Hier dokumentieren wir die Abweichung von den Empfehlungen und den Hinweis, dass der MA zu den Gefährdungen unterwiesen wurde.
    Er unterschreibt diese Unterweisung - was letztendlich dann extrem selten vorkommt.

    Wie rechtssicher das Ganze ist weiß ich nicht.

    Vielleicht könntet ihr den MA zur Umsetzung eurer Fürsorgepflicht aus dem Lärmbereich versetzen. Ich denke, hier wäre selbst eine minderbezahlte Stelle gerechtefertigt. Immerhin muß sich der Betrieb vor Regressansprüchen schützen.

    Vielleicht auch mal die BG einladen.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo Danielski,

    ich denke, so einfach kann sich der gute Mann das nicht machen, er hat Rechte, aber auch Pflichten und wenn er denen nicht nachkommt, kann der schuß auch mal nach hinten losgehen.
    Allerdings in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht sind meistens die AG`s die Dummen, da könntest du mit deiner Befürchtung recht behalten.
    Ansonsten kannst du ihn wohl nur auf seine Pflichten hinweisen:
    Arbeitsschutzgesetz
    Der Dritte Abschnitt (§§ 15 bis 17) befasst sich mit den Pflichten und Rechten der Beschäftigten. Die Mitarbeiter haben nicht nur die klassischen Pflichten wie ordnungsgemäße Bedienung von Geräten und Befolgung der Weisungen ihrer Vorgesetzten, sondern müssen dem Arbeitgeber auch von ihnen erkannte Gefahren unverzüglich melden und an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mitwirken. Ihnen dürfen allerdings auch keine Nachteile entstehen, wenn sie sich über mangelnde Schutzmaßnahmen beschweren und sich bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr vom Arbeitsplatz entfernen. Die Beschäftigten haben zu allen Fragen des Arbeitsschutzes ein Vorschlagsrecht.
    Die Bestimmungen der ersten drei Abschnitte entsprechen inhaltlich den Vorgaben aus den Artikeln 1 bis 6, 8, 9, 11 bis 13, 14 Abs. 2 und 15 der Rahmenrichtlinie.

    Gruß

    Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

  • Hallo,

    aus § 15 ArbschutzG ergibt sich auch eindeutig die Tragepflicht für PSA. Damit läßt sich der Mitarbeiter aber vermutlich nicht überzeugen. Wenn er sogar bereit ist eine Kündigung zu riskieren habt ihr ein echtes Problem.

    Ich würde auch den Weg über die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen versuchen. Wenn es sich um einen Lärmbereich handelt müssen die Untersuchungen ja eh duchgeführt werden.

    Aber ich wäre mir auch nicht so sicher hinsichtlich einer Abfindung im Kündigungsfall. Wenn ihr den Mitarbeiter abmahnt und er den Abmahnungen nicht widerspricht, was im Falle einer Abmahnung wegen Pflichtverletzung gar nicht einfach ist, ist eine Kündigung durchaus ohne Abfindung möglich. Er hat ja schließlich keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.

    Aber einfach ist der Umgang mit solchen Mitarbeitern wirklich nicht. ?(

    mitfühlende Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Wir versuchen jetzt was anderes in diesem Fall!

    Ich habe bei der ASA Sitzung das Problem angesprochen und der Geschäftsleiter hat sich jetzt eingeschaltet.

    Wir bieten den Mitarbeitern jetzt angepassten Gehörschutz an, und versuchen Sie nun so zu Überzeugen.

    Ausserdem haben wir geprüft welche Möglichkeiten wir noch haben.

    Ist was erstaunliches bei herausgekommen:

    Wir dürfen intern Bußgelder auferlegen, wenn die Mitarbeiter sich weigern Gehörschutz zu tragen.

    Vielleicht ist das der einzige Weg dem Mitarbeiter einen Strich durch die Rechnung zu machen.

    Ausserdem habe ich probiert ihm anhand seiner letzten G20 Untersuchungsergebnisse zu zeigen, das sein Gehör nachweislich schlechter geworden ist.

    ERGEBNIS (Zitat): "Das wird aber in den nächsten Jahren nicht noch schlechter"

    Was dümmeres habe ich noch nicht gehört!!!!

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • Junge, Junge, und ich hab immer gedacht, so etwas gibt´s nur bei uns.

    Aber zum Thema: Bei einer Schulung der Unfallkasse wurde uns das Beispiel einer Krankenschwester erzählt, die sich mehrmalig weigerte PSA zu benutzen. Dies wurde als Arbeitsverweigerung angesehen und sie wurde gekündigt. Laut BAG war die Kündigung rechtens und wäre auch fristlos rechtens gewesen.
    Leider fehlen mir konkretere Angaben. Und irgendwie finde ich die harte Tour nicht so recht angemessen... . Was sagt denn der Betriebsarzt? Und die Berufsgenossenschaft, denn die muss zahlen bei anerkannter Berufskrankheit.

    Viele Grüße
    Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Betriebsarzt versucht Überzeugungshilfe zu leisten.
    BG habe ich noch nicht hinzugezogen, aber die wird ihn auch nicht auf die herkömmliche Weise überzeugen können.

    Ich denke die Bußgeldgeschichte ist schon nicht schlecht. Das merkt er dann wenigstens.

    Mal schauen ob es klappt.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Ein Wunder ist geschehen!

    Der Mitarbeiter hat eingewilligt eine Otoplastik zu tragen!
    Ich weiss nicht woher der Wandel kommt, aber JUCHEEEEEEHHHHH!
    Ein Problem weniger!

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • schmeichelt jedem Ego
    und ich vermute mal, nicht alle Mitarbeiter erhalten diese Art Gehörschutz!?

    :D

  • Da wir unmengen von Arbeitsplätzen haben in denen kein Gehörschutz getragen werden muss, haben wir uns entschieden nur an den ausgewiesenen Arbeitsplätzen angepassten Gehörschutz einzusetzen.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

    • Offizieller Beitrag

    ... leider hatte ich die letzten paar tage keine gelegenheit ins forum zu schauen, so dass ich dieses thema heute erst gesehen habe.

    Aber dennoch möchte ich folgendes anmerken:
    Ich denke, dass danielski hier den richtigen weg gefunden hat.
    Ich habe genau die erfahrung gemacht, dass es keinen sinn macht (von beiden seiten) auf konfrontation zu gehen. Rechtlich lag man zwar seitens der geschäftsleitung schon ganz gut im rennen, aber meistens fällt man dann wegen formeller dinge (fristen, formale abläufe, eindeutige formulierungen usw.) am arbeitsgericht hinten runter und der mitarbeiter bekommt recht.

    Wichtig war hier (das war zunächst leider zu wenig aus danielski`s schilderung zu erkennen) herauszufinden, weshalb der mitarbeiter den gehörschutz tatsächlich ablehnte. Kam er sich mit den "mickymäusen" den kollegen gegenüber zu blöd vor?, Sind es eitelkeiten?, War er es nur nicht gewöhnt?, Gibt es körperliche gründe? ... usw.

    Ich hätte dann an dieser stelle auch auf die orthoplastik zurückgeriffen. Und das er diese akzeptiert, ist doch ein zeichen, dass er eher triviale gründe hatte.
    Hat danielski gut gemacht. Finde ich prima. Beiden seiten konnte geholfen werden.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Ich weiss das Thema war als erledigt gekennzeichnet, aber eines will ich noch los werden.

    Der angepasste Gehörschutz ist eingetroffen und die Leute finden den SUPER!

    Sie sagen das ist das beste in Sachen Arbeitsschutz was je in dieser Firma umgesetzt wurde.

    Naja die denken da eben nicht so weit!
    Aber ist trotzdem ein gutes Gefühl mal was gemacht zu haben, was die zu würdigen wissen!!!!

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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