Hallo,
vielleicht kann ja einer oder mehrere hier im Forum etwas Licht ins Dunkle bringen.
Muss ein "Betreiber" der nicht als Arbeitgeber fungiert eine Gefährdungsbeurteilung für Maschinen oder Anlagen machen?
Hintergrund ist dieser:
Meine Firma hat Maschinen gekauft und läßt dort über einen Dienstleister mit diesen Maschinen arbeiten.
Die Räume wurden von einem Drittanbieter angemietet und stehen dem Dienstleister für seine Tätigkeiten mit unseren Maschinen zur Verfügung.
Meine Firma versteht sich für die Maschinen als "Betreiber" da er sich hier für die Beschaffung der Maschinen bzw. Reparaturen/Wartungen/ Prüfungen dieser (nicht durch uns eher durch den Hersteller) verantwortlich zeigt.
Muss unsere Firma eine GBU erstellen?
In dem Arbeitsschutzgesetz oder Betriebssicherheitsverordnung wird immer nur der Begriff "Arbeitgeber" verwendet, der wir aber nicht sind, da keine eigenen Leute von uns mit den Maschinen arbeiten.
Muss meine Firma ggf. zusammen mit dem Dienstleister eine GBU durchführen?
Bislang habe ich zu dem Thema nur einen Artikel aus dem "Sicherheitingenieur" gefunden. Weitere Kommetare bzw. Meinungen wären aber hilfreich.