Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Nächstes Jahr erfolgt bei uns im Werk die Anlieferung / Einbau eines neuen Sprühturms. Hierzu soll das Dach geöffnet werden und mittels Kran der Behälter eingesenkt werden.
Damit ihr eine Vorstellung habt: so ungefähr funktioniert das Verfahren.
Er soll ca. 14 m hoch sein und im Ganzen eingesetzt werden. Die Peripheriearbeiten (Arbeitsplattformen, Zuleitungen, Zuwegungen) werden im Anschluss durchgeführt.
Der Lieferant möchte hierzu während der Montage auf eigene Flurförderzeuge bzw. Krane zurückgreifen.
Welche Regularien zum Betreiben firmenfremder Flurförderzeuge existieren?
Welche Regeln unterliegt der Aufbau, der Betrieb von Autokrane?
Unterliegen Dacharbeiten bei euch auf dem Gelände gesonderten Regeln? (mal abgesehen von den BG-Regeln Absturzsicherung, Geländer um die Dachöffnung etc)?
Ich möchte einfach vor Auftragsvergabe/Aufbaubeginn die Fremdfirma über unsere Spielregeln am Standort aufklären aber will halt schon ziemlich konkret Handlungsanweisungen für den Kranbetrieb mitgeben. Fremdfirmenordnung existiert aber der Kranbetrieb zum Einbringen von Maschinenteilen ist eher eine Ausnahmesituation.
PS: ich hatte zunächst geplant, die Fremdfirma zu Ronny Schäfer in die Lehre zu schicken aber das funktioniert leider nicht
PPS: Wer Ronny Schäfer nicht kennt, ist ein Original-Nichtskönner