Suche BA für Selbstretter und Atemschutzmaske mit Filter

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    • Offizieller Beitrag

    hallo zusammen,

    hat von euch jemand eine betriebsanweisung für selbsretter und eine für atemschutzmasken mit schraubfilter parat :D das wäre klasse :D :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hi Toni,

    ...als ein im Bohrgeschäft tätiges Unternehmen ist für uns der Umgang mit Selbstrettern (Parat 2/Parat 3200) Tagesgeschäft. Das Bergrecht schreibt hier eine halbjährliche Unterweisung der Beschäftigten vor.

    Eine Betriebsanweisung dafür existiert nicht - und das aus gutem Grunde. Selbstretter sind Notfallgeräte. Ein Studium einer schriftlichen Aweisung ist hier im Falle eines Falles leider nicht sehr empfehlenswert ;-).

    Ich hab' zwar keine Ahnung für welchen Fall ihr diese Systeme benötigt, aber denkt mal über diese Tatsache -oder diesen Standpunkt- nach.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    hallo michael,

    habe jetzt die bgi 518 zur hand und da steht zum thema BA

    also muss eine ba erstellt werden.


    ####edit####
    boah irgendwie bin ich heute durcheinander.....das gilt natürlich für gaswarngeräte :D

  • bei uns wird das mit den Selbstrettern ebenso gehandhabt wie von Michael beschrieben. 1/2 jährliche Unterweisung und Übung mit den Geräten aber keine BA.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi Toni.Bei Atemschutzmasken wird eine Unterweisung laut Hersteller vorgeschrieben,siehe auch TRGA 415 ,eine Unterweisung wird bei uns durchgeführt um zu gewährleisten das Spritzmasken auch ihren Sinn und Zweck erfüllen.

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    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    erstmal vielen dank für die vielen antworten und hilfen aber das thema hat sich erledigt, habe alle relevanten infos zusammen.

  • Die PSA-Bv sagt: Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten

    Von einer BA steht da nichts. Das kann also auch die Herstellerbetriebsanleitung sein und muss nicht zwingend die BA sein. Bei schwierig zu nutzender PSA also komplexer Atemschutz, Chemikalienschutzanzug, Absturzsicherung usw. hilft sowieso nur Üben, üben, üben

    grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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    • Offizieller Beitrag

    ... sehe ich auch so,

    halbjährlich wird die benutzung und bedienung des selbstretters an hand der bedienungsanleitung des herstellers unterwiesen. Da ist es bestimmt auch nicht verkehrt, wenn den mitarbeitern eine kurzanleitung mit an die hand gegeben wird. Oder ich nutze die form der "ARBEITS-Anweisung" in der ich dann genau einen arbeitsablauf (wie z.b. die bedienung eines selbstretters) vorgeben kann.

    Eine BA gibt es für die tätigkeiten, arbeiten und handlungen unter bestimmten bedingungen, die eben unter anderem auch die benutzung von selbstrettern erforderlich machen könnten. Hier sind dann die bedingungen und erfordernisse aufgeführt, die zum einsatz der geräte führen.

    peter

  • Hi Martin.Schaak,

    ...wenn schon denn schon: In den Begriffsbestimmungen der BGR 190 findest Du sowohl den Begriff "Atemschutzgerät" als auch den des "Selbstretters".

    Wie Du oben ja selbst zitierst, ist für "Atemschutzgeräte" eine Betriebsanweisung (s. allerdings Awen!!) zu erstellen.

    Die Differenzierung zwischen Atemschutzgerät und Selbstretter macht aus unterschiedlichen Gründen Sinn - einer davon ist, das für den Selbstretter die Verpflichtung zur Erstellung einer Betriebsanweisung nicht vorgegeben ist.

    Ist nicht immer einfach, aber richtig lesen hilft oft weiter (iss nich böse gemeint :) )

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    auch ich meins nicht böse, wenn ich dir zustimme: Richtig lesen hilft.

    1. Ein Selbstretter ist auch ein Atemschutzgerät. (Siehe BGR 190 Anhang 1.4.3)
    2. Sogar Partikelfiltrierende Halbmasken sind Atemschutz. Und also ist auch dafür eine BA zu erstellen (siehe BGR 190 3.2.3 bzw. BGR 190 Anhang 4.1 und 4.2 (Beispiel BA))

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  • Hallo Martin,

    natürlich steht das so da. Auch Selbstretter sind Atemschutz, aber gerade bei diesen verweigere ich das erstellen einer BA. Diese Dinger müssen blind benutzt werden können ohne das jemand erst auf irgendeine BA schaut, denn sie sollen zur Rettung benutzt werden. Natürlich könnte ich für das Training mit den Selbstrettern eine BA erstellen, aber da halte die Betriebsanleitung des Herstellers für völlig ausreichend.

    Zu den Beispielanweisungen im Anhang, nun das was darin steht haben wir in den Betriebsanweisungen "Schweißen" verankert. Nicht in dieser Ausführlichkeit, aber nun ja. wer ist schon unfehlbar 8), ich werde noch mal drüber nachdenken ob wir da mehr brauchen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    hallo martin

    " ... für den Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer eine BA zu erstellen... "
    Dh.,für welche fälle der mitarbeiter, wann, wie, wo, was usw. er ein oder welches atemschutzgerät zu benutzen hat, was er dabei zu beachten hat, wo gefahren lauern, was er darf und was er nicht damit machen darf usw. usw. usw., das ist mit der BA zu regeln.
    Wie ich ein spezielles gerät zu bedienen habe, im einsatz oder bei einer prüfung oder bei einer störung, das regele ich in einer unterweisung oder gegebenenfalls mit einer ARBEITSanweisung.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)