Hallo Michael,
auch ich meins nicht böse, wenn ich dir zustimme: Richtig lesen hilft.
1. Ein Selbstretter ist auch ein Atemschutzgerät. (Siehe BGR 190 Anhang 1.4.3)
2. Sogar Partikelfiltrierende Halbmasken sind Atemschutz. Und also ist auch dafür eine BA zu erstellen (siehe BGR 190 3.2.3 bzw. BGR 190 Anhang 4.1 und 4.2 (Beispiel BA))