Hallo zusammen
Kann ein Brandschutzbeauftragter als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?
Es werden weitere BSH benötigt, es sind jedoch noch zwei Mitarbeiter in der Produktion mit einer BSB-Ausbildung tätig (nicht als BSB eingesetzt). Laut ArbSchG dürfen diese "ehrenamtlichen Tätigkeiten" ihnen zugewiesen werden,
diese habe jedoch hieran kein Interresse als BSH tätig zu werden.
Im ArbSchG geschrieben steht ...
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen....
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten....
Können die Mitarbeiter durch ihre höherwertigen Ausbildung dieses ablehnen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
MST