Hallo,
bisher haben wir es in unserer Firma geduldet, dass an allen Arbeitsplätzen (Verwaltung, Lager, Forschung & Entwicklung, Produktion - Montage elktronische Geräte, usw.) gegessen und getrunken wird. Hiermit meine ich das Frühstücksbrötchen, die Snacks zwischendurch und natürlich den obligatorischen Kaffee oder Tee. Für die großen Pausen und das Mittagessen gibt es ein Bistro und ein Betriebsrestaurant für die Nahrungsaufnahme, so dass es eigentlich nicht erforderlich ist dieses am Arbeitsplatz zu tätigen.
Mit Bezug eines Neubaus wollen wir es nun verbieten, bzw. erheblich einschränken, dass direkt an den Arbeitsplätzen gegessen und getrunken wird, Daher bin ich nun hier auf der Suche nach verschiedenen Argumentationshilfen und euren gutren Ideen
Hierbei wollen wir natürlich sehr diplomatisch vorgehen, da bei uns ein sehr tolles Betriebsklima existiert, und es nicht einfach stumpf verbieten. Daher bin ich auf der Suche nach Argumenten oder auch Kompromissideen.......
Ein gesetzlich generelles Verbot gibt es ja nicht. Und einige Ausnahmen des Verbotes sind mir bekannt, zum Beispiel steht dazu ja etwas in der:
- Biostoffverordnung -BioStoffV-
- Einige Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) z.B. :
- TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
- TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"
- TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z.B. :
- TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"
- TRGS 526 "Laboratorien"
- TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
- TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"
- TRGS 530 "Friseurhandwerk"
- DGUV Information 209-054 (bisher: BGI 805) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie",
- DGUV Regel 114-012 (bisher: BGR 238) "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall",
- DGUV Regel 114-007 (bisher: BGR 142) "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung" und
- DGUV Regel 109-003 (BGR 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".
Aber all dieses trifft auf uns, unseren Betrieb und unseren Tätigkeiten, ja nicht zu.
Habt ihr noch andere Quellen, wo so etwas drin stehen könnte, was den Verbot von "Essen und Trinken" am Arbeitsplatz" rechtfertigen könnte ?? Argumente, Ideen, Vorschläge ??
Wie ist so etwas in euren Betrieben geregelt ? (einen Betriebsrat haben wir übrigens nicht, falls die Frage interessant sein sollte)
Ein weiteres Problem sind einige Arbeitsplätze, die momentan eher an einen Dschungel erinnern, anstatt an einen Arbeitsplatz, zum Beispiel in der Platinenbestückung. (sehr viele und sehr große private Pflanzen am Arbeitsplatz). Auch dies wollen wir im Neubau nicht mehr uneingeschränkt dulden.
Gibt es diesbezüglich igendwelche Vorschriften ?? Oder Argumentationsideen und Vorschläge eurerseits ??
Über Tips und Hinweise zu beiden Problemen wäre ich sehr dankbar
Gruß
Ralf