Hallo zusammen,
ich bin immer stiller mitleser in diesem Forum und finde es sehr informativ.
Großes Lob an euch alle!
Jetzt habe ich aber mal selber eine Frage.
Ich (die Sifa) bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, verallasse in 2 Monaten auf eigenen Wunsch hin,
das Unternehmen, und weiß jetzt nicht genau ob ich die zuständige Aufsichtsbehörde (BG) darüber in Kenntnis setzen muss?
Weiterhin verfügt im Unternehmen auch keiner die notwendig Ausbildung, um nahtlos meine Tätigkeit weiterführen zu können,
sodass ich mit meiner "Abmeldung" gleichzeitig eine "Neumeldung" bei der BG durchführen könnte!
Könnt Ihr mir hierzu eine Rückmeldung geben, ob ich diese Meldung durchführen soll/vielleicht sogar muss,
oder ob es durch den Betrieb zu erfolgen hat!
Gruß
Frank