Absturz vom Conatiner

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  • Hallo in die Runde,
    ich habe da eine Frage zu der Absturzgefahr von Container. Hoffentlich ist das hier richtig und ihr habt sowas ähnliches schon mal gehabt. Oder ihr könnt mir ein paar Tipps oder Hinweise geben. :)

    Zur Situation: Ich betreue als FaSi einen Kunden der Stromerzeugungsaggregate verleiht. Dazu gehören dann auch mal größer Kaliber, die in einem Container untergebracht sind. Das sind dann so Standardgrößen, also ca. 2,9 m hoch. Jetzt ist es manchmal so, das nach dem abstellen beim Kunden ein anderer Schalldämpfer auf den Container gebaut werden muss, hierzu muss der MA auf den Container klettern und da oben arbeiten. Meine GB hat natürlich ergeben, das er da in einer relativ großen Höhe ist und eigentlich gesichert werden muss. Das ist allerdings, finde ich, fast unmöglich. Jedenfalls habe ich nichts gefunden, das da oben praktikabel einsetzbar wäre.
    Als Idee hatte ich schon vorgeschlagen, das man z.B. einen Weg vorgibt, heißt den Container nur von einer bestimmten Seite besteigen kann, an dem man sich einhakt und dann eine PSA einsetzt die einen beim Fallen nicht auf den Boden aufkommen lässt. Also so ein typisches Geschirr mit einer entsprechend kurzen "Leine".
    Und wie ist es da mit der G 41? Eigentlich müsste die ja schon ab 1 Meter Höhe angeboten werden. Ich gehe aber davon aus, das die MA da nur gelegentlich rauf steigen und daher das Angebot nicht angeboten werden muss.

    Ich hoffe ich konnte das einigermaßen erklären. Und hoffe auf Hinweise oder ähnliches von euch.


    Erstmal noch einen schönen Tag an euch. ^^

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  • Und wie ist es da mit der G 41? Eigentlich müsste die ja schon ab 1 Meter Höhe angeboten werden.

    Moin Tylock,

    die G41 ist eine Eignungsuntersuchung aus dem Arbeitsrecht und keine arbeitsmedizinische Vorsorge. Eine G41 musst Du nicht anbieten. Wenn eine Sicherung der Beaschäftigten vorhanden ist, gibt es auch keinen grudn für eine G41. Siehe dazu auch die DGUV-I 504-41 und dieses Thema.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Absturz vom Container ist bei mir Dauerthema und ich bediene mich gerne dieser Ausnahme in Baustein B 100 der BG Bau, bzw ASR A2.1, Punkt 8.2:
    "Ausnahme:
    Bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m ist eine Absturzsicherung an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5° Neigung und nicht mehr als 50,00 m2 Grundfläche entbehrlich, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein."

  • Moin...


    Schau dir mal den Film an. So macht das ein Kunde zum Thema Absturzschutz auf und von Containern.
    https://www.algeco.de/branchenloesun…beitssicherheit

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Schöner Film mit schönen Ideen. Wenn nur diese Schutzbrillen nicht wären, deren Sinn sich mir dort nicht erschließt. Ist für mich ein Hinweis, dass da eventuell der englische oder amerikanische Arbeitsschützer aktiv war. Einer deutschen Firma in diesem Bereich traue ich aufgrund meiner Erfahrungen so eine Idee nicht zu. Die Lösung mit dem Rollersafety am Kran habe ich bereits im Sommer ein einziges Mal gesehen. Ansonsten bin ich der Meinung, dass bei Arbeiten auf der ersten Containerlage eine Sicherungsmaßnahme genau bedacht werden sollte. Wenn das Vorbereiten länger dauert, als die eigentliche Tätigkeit, also eher mehr Gefahrenpotential aufgemacht wird, z.B. durch Leiter rauf/Leiter runter/Leiter verstellen, ergibt das keinen Sinn.

  • Die sind international tätig. Und OHSAS zertifiziert. Und die leben das auch... Die Sicherheitsbrillen sind deswegen da, weil die obendrauf auch gerne mal schweißen und flexen. ;)

    Und doch; auch bei deutschen Unternehmen gibt es solche Lösungen.

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    Mike