Guten Morgen,
ich habe gerade die Information bekommen, dass eine Außenstelle von uns in neue Räumlichkeiten ziehen muss. Bis Freitag soll eine Entscheidung getroffen werden, ob die neuen Räumlichkeiten geeignet wären. Ich habe vom ganzen Vorgang erst heute erfahren, nachdem sich jemand errinnert hat, dass eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten im Vorfeld erstellt werden muss.
Wenn ich Glück habe, kann ich Freitag in die Wohnung, um mir ein Bild zu machen und dann zumindest eine mündliche Rückmeldung geben.
Folgende Fakten sind bekannt:
- Mehrparteienhaus/Innenstadt.
- Im EG ist ein Gewerbelokal.
- Die freie Wohnung wäre im 1. OG.
- 4 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Gäste-WC.
Hier sollen 3 Bildschirmarbeitsplätze für den Allgemeinen Sozialen Dienst eingerichtet werden. Kundengespräche werden ebenfalls ausgeführt.
Die notwendigen Gegebenheiten für die Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze (insbesondere Raummaße, Sonnenschutz etc.) ist klar.
Fluchtwegkennzeichnung und Feuerlöscher nachrüsten ist ja kein großer Akt. In Mietwohnungen geht die Wohnungstür (Fluchtweg) ja in der Regel nach innen auf, also gegen die Fluchtrichtung. Ist das in solchen Fällen zulässig/geduldet? Was ist mit einer Notbeleuchtung im Treppenhaus? Die Tür zum Treppenhaus wird ja auch keine Brandschutztür sein?
Worauf ist sonst noch zu achten? Unser Brandschutzbeauftragter ist aktuell nicht verfügbar.
Danke im Voraus!