Sicherheit an Sägen

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  • Hi Leute!

    Sagt mal, kennt jemand eine BGV, BGR, BGI oder sonst irgendein Gesetz oder eine Verordnung die sich mit Sicherheit bzw. Sicherheitseinrichtungen an Tischkreissägen befasst? Habe da bisher nichts befriedigendes gefunden. Die VBG 7n gibt zwar einiges her, aber leider ist sie ausser Kraft.

    Wir haben da so ein Uraltding das in keinster weise mehr als sicher bezeichnet werden darf.
    Jetzt ist im Gespräch Sicherheitseinrichtungen zu montieren. NUR WELCHE?? Und was muss ich beachten bei der Auswahl. Ich meine wenn wir das machen, sollten wir das schon richtig machen.

    Kann mir da jemand helfen??

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • Hallo,

    in der BGI 544: Metallbau-Montagearbeiten steht unter Punkt 8.5 etwas über Baustellenkreissägen.

    Ich hoffe das hilft Dir weiter.


    Gruß Edwin

  • hi danielski,

    ich glaube hier mußt du selbst was auf die Beine stellen, ich hab mal bei mir gestöbert und habe ausser einen Verweis auf die EG - Maschinenrichlinie nichts gefunden, aber das gibt auch nichts her.
    Eine BA könnte ich noch anbieten....
    Wer sucht der findet, BGR 500 Teil 1; 2.23 Betreiben von Maschinen zur Holzbe-u.Verarbeitung. BGI 725 /726.

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

    2 Mal editiert, zuletzt von M. Neupert (5. April 2007 um 08:11)

  • Ich denke langsam auch, das ich mir da selbst was einfallen lassen muss.

    Aber nochmal zurück zum Thema BA. Gilt dein Angebot noch? Wäre sehr interessiert daran.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

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  • Zitat

    Original von Danielski
    Die VBG 7n gibt zwar einiges her, aber leider ist sie ausser Kraft.

    Hallo,
    außer Kraft sicher - für Neuanlagen.

    Bei Altanlagen kennt man den Begriff des *Bestandsschutzes*.
    Vermutlich ist das Gerät nach VBG 7n gebaut - wenn man es nicht verändert, sollte es nach dieser weiter betrieben werden können.
    Da Sicherheitseinrichtungen vorgesehen waren denke ich, auch eine *heutige* Gefährdunsgbeurteilung würde nicht dazu führen, dass eine besondere Gefahr vom Gerät ausgeht, wenn die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend realisiert werden. Immerhin gilt ja die bedienungsanleitung des herstellers, der sich auf den *damaligen* Sicherheitsstandart beziehen dürfte.

    Und die Erfüllung der Grundanforderund nach BetrSichV unterstelle ich einfach mal :)

    Gruß
    gladis:-)

  • Zitat

    Original von Danielski
    Hi Leute!

    Sagt mal, kennt jemand eine BGV, BGR, BGI oder sonst irgendein Gesetz oder eine Verordnung die sich mit Sicherheit bzw. Sicherheitseinrichtungen an Tischkreissägen befasst? Habe da bisher nichts befriedigendes gefunden. Die VBG 7n gibt zwar einiges her, aber leider ist sie ausser Kraft.

    Wir haben da so ein Uraltding das in keinster weise mehr als sicher bezeichnet werden darf.
    Jetzt ist im Gespräch Sicherheitseinrichtungen zu montieren. NUR WELCHE?? Und was muss ich beachten bei der Auswahl. Ich meine wenn wir das machen, sollten wir das schon richtig machen.

    Kann mir da jemand helfen??

    Kommt es da nicht billiger wenn du eine Gegenrechnung aufmachst mit Anbauteilen Anpassen an die BetrSichV ohne weitere Garantie zu einer neuen Maschinen mit Garantie und mit den neuesten ERrungenschaften??

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

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