Hallo Zusammen,
wie versteht Ihr folgenden Satz.
Mutterschutzgesetz § 14 Satz 1 Absatz 2:
"Wenn die Beurteilung nach § 10 Absatz 1 ergibt, dass die schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind keiner Gefährdung im Sinne von § 9 Absatz 2 ausgesetzt ist oder sein kann, reicht es aus, diese Feststellung in einer für den Arbeitsplatz der Frau oder für die Tätigkeit der Frau bereits erstellten Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu vermerken".
Prospektiv: Arbeitsplatz A ist für werdende/ stillende Mütter gefährdet. Bei Schwangerschaft wird nicht gepfrüft, bei bekanntwerden greift unmittelbar das Beschäftigungsverbot.
Retrospektiv: Arbeitsplatz A bisher keine bekannte Gefährdung in der bereits bestehenden GBU. Nun erfolgt die Beurteilung nach § 10 im Sinne von § 9 etc.. Ergebnis= keine Gefährdung. Erkenntnis in der bereits bestehenden GBU vermerken.
Habe ich das richtig verstanden? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Vielen Gruß