Moin,
ich bin gerade über diesen Artikel von komnet gestolpert. Unter anderem heißt es dort:
In der amtlichen Begründung zum Arbeitsschutzgesetz wird hierzu ausgeführt:
"Mit der Definition des Begriffs "Beschäftigte" werden diejenigen Personen bestimmt, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung zum Arbeitgeber (u. a. Arbeitsvertrag, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, Arbeitnehmerüberlassung) Arbeitsleistungen erbringen und durch Arbeitsschutzmaßnahmen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden sollen."
Das kann ja heiter werden. Das bedeutet im Umkehrschluss ja auch, dass diese wie Beschäftigte zu behandeln sind, in die Berechnung der Betreuungszeiten mit einfließen usw.
Alle unsere Ferienspielhelfer erhalten Arbeitsverträge, im Museum und im Theater habe ich unzählige Aushilfen. In unseren Sportstätten habe ich Aushilfen usw. usw.
Mir wird gerade schlecht Für Euch zur Info.
Gruß Frank